Apostillierung von Urkunden

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Apostillierung von Urkunden

Beitrag von Eisbaer »

Allgemeines
Im Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Kolumbien müssen Urkunden des Ausstellerstaats in der Regel mit einer Apostille versehen werden, um von Behörden des nicht-ausstellenden Staates angenommen zu werden.
Deutschland und Kolumbien sind Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961, d.h. die Behörden des urkundenausstellenden Staates bringen eine Apostille an ihren Urkunden an.
Eine Apostille ist eine Echtheitsbestätigung auf einer öffentlichen Urkunde, bezogen auf die Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, sowie auf das Siegel, bzw. den Stempel. Sie wird erteilt durch eine eigens dazu bestimmte Behörde des Staates (Apostillebehörde), in dem die Urkunde errichtet worden ist.
Apostillebehörde Kolumbiens ist das Außenministerium. In Deutschland ist die Apostillebehörde für Urkunden des Bundes das Bundesverwaltungsamt in Köln. Für Urkunden der deutschen Landesverwaltung, Gerichte oder Notare sind dies von den Ländern bestimmte Landesbehörden, wie Innenminister/-senatoren, Regierungspräsidenten, Gerichtspräsidenten. Im Zweifelsfall bitte die urkundenausstellende Behörde bezgl. der Zuständigkeit derApostilleanbringung kontaktieren.

Verfahren zur Apostillierung kolumbianischer Urkunden
1. Beschaffung der Urkunde im Original bzw. eines beglaubigten Registerauszugs oder einer beglaubigten Kopie eines Urteils bei der jeweils zuständigen Behörde (Gericht, Notaría, Pfarrei etc.)
2. Vorbeglaubigung der Urkunden. Je nach Ursprung der Urkunden sind hierbei verschiedene Schritte einzuhalten:
Personenstandsurkunden/Notarielle Urkunden :
Zunächst erfolgt die Beglaubigung der Unterschrift des Notars durch die:

Superintendencia de Notariado y Registro
Calle 26 No. 13-49, Interior 201
Bogotá
Tel. 328 21 21, Fax 328 21 21 Ext. 130,
Internet: http://www.supernotariado.gov.co
e-mail: grupoarchivo (at) supernotariado.gov.co
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 07.00-16.00 Uhr, Samstag von 08.00-12.00 Uhr

Urkunden der kolumbianischen Justizbehörden (z.B. Gerichtsurteile).
Zunächst erfolgt die Beglaubigung der Unterschrift des Richters durch das:

Kolumbianische Justizministerium
Abteilung: „Dirección Ejecutiva de Administración Judicial“
Calle 72 No. 7-96
Bogotá
Tel. 312 70 11,
Öffnungszeiten: Montag-Freitag von 08.00-13.00 Uhr und von 14.00 und 17.00 Uhr

Urkunden des „defensor de familia“ :
Zunächst erfolgt die Unterschriftsbeglaubigung durch das:

Instituto Colombiano de Bienestar Familiar (ICBF), dem kolumbianischen Jugendamt.
Av. 68 No. 64C-75
Bogotá
Tel. 437 76 30

Kirchliche Urkunden :
Ausstellungsort Bogotá: zunächst erfolgt die Beglaubigung der Unterschrift des Pfarrers durch die:

Erzdiözese in Bogotá
Carrera 7 No. 10 – 20
Tel. 350 55 11 und Fax: 350 72 90,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

Ausstellungsort ausserhalb von Bogotá: zunächst erfolgt die Beglaubigung durch den Bischof der jeweiligen Diözese, dann die Beglaubigung durch die Nuntiatur.

Cra. 15 No. 36-33, Tel. 571 89 89, Fax 285 18 17, nunciatura (at) cable.net.co
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.30-12.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr.

Dokumente anderer staatlich anerkannter Glaubensgemeinschaften:
zunächst erfolgt die Beglaubigung durch das

Justizministerium
Cra. 8 No. 8-09
Bogotá

Apostille:
Die Apostille wird ausschliesslich vom kolumbianischen Aussenministerium erteilt. Das kolumbianische Aussenministerium erhebt für jede Apostille Gebühren von 25.000 Pesos.

Calle 98 No. 17-32
Bogotá
Tel. 520 07 42, 525 18 62, 525 18 60
Fax 522 35 38
Internet: http://www.cancilleria.gov.co
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

oder im “Centro Internacional”
Cra. 13 No. 26-45 Int. 7
Tel. 283 70 84/283 42 64
Fax 284 08 36
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6.30 bis 17.30 Uhr.

Quelle: Deutsche Botschaft
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Apostillierung von Urkunden

Beitrag von Eisbaer »

Merkblatt der Deutschen Botschaft



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