Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung

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Eisbaer
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Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von Eisbaer »

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten, dass der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Sollten Sie deutscher Staatsbürger sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. (Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.)

Die hierfür von beiden Partnern vorzulegenden Dokumente sind individuell. Bitte erfragen Sie die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen vorab bei der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter des Standesamtes. Sie erhalten dort auch das Formular für die Beantragung.
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