@JochenGerth
Ich gehe davon aus, das dein Stiefsohn kein Deutsch spricht, das ist ein Hindernis. Mutter und Sohn könnten dies doch in Kolumbien lernen. Einfache Deutschkenntnisse erlangt man relativ einfach und schnell.
Zum Kindernachzug habe ich noch folgendes im Netz gefunden:
Ist das Kind schon 16 Jahre alt, wird verlangt, dass es bereits deutsch spricht. Beherrscht das Kind noch nicht die deutsche Sprache, wird geprüft, ob eine schnelle Integration möglich erscheint. Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann ausnahmsweise bei allen Kindern unter 18 Jahren der Nachzug gestattet werden. Bei bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen ist der Nachzug von Kindern nicht erlaubt.
Gefunden bei: --> integration-in-bonn.de/aufenthalt-und-einbuergerung/familiennachzug.html
Hier habe ich noch etwas:
Familienzusammenführung - Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland
Vergesse bitte auch nicht, das Dein Stiefsohn bei der Ausreise aus Kolumbien eine amtl. beglaubigte schriftliche Erlaubnis des leiblichen Vaters benötigt.
Du solltest ausführlich mit der Ausländerbehörde sprechen und versuchen deren Vorgaben zu erfüllen. Falls dir das schwer fehlt, suche einen guten Fachanwalt.
Ich drücke euch drei ganz fest die Daumen.