Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

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dieler241
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Kolumbianische Äztin möchte nach Deutschland

Beitrag von dieler241 »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Ich habe jetzt doch noch 2 Fragen:

- WO/WIE kann man sich in Kolumbien die "Ehefähigkeit" bescheinigen lassen, so dass es ein deutsches Standesamt anerkennen würde
- Bei welcher Bank kann meine kolumbianische Freundin bereits im Vorfeld ihrer Ankunft ein Konto eröffnen
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ColombiaOnline
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von ColombiaOnline »

Hier im Forum wurde das Thema Ehefähigkeitsbescheinigung oft behandelt. Das gibt es nicht in Kolumbien! Folgendes Zitat und der Beitrag aus dem es stammt, könnte durchaus hilfreich sein.
Swatching » 06 Jun 2012, 23:25 hat geschrieben: Da meine Verlobte aber selbst nochmal an Eides statt versichern musste dass sie ledig ist, hatten wir am Dienstag noch einen Termin und jetzt sind die Unterlagen auf dem Weg zum OLG (wegen Verzicht auf Ehefähigkeitsbescheinigung).
Ich glaube nicht, das eine Kolumbianerin von Kolumbien aus in Deutschland ein Bankkonto eröffnen kann. Kannst bei der Comdirekt anfragen, die antworten schnell und präzise.
„Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

Karsten
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von Karsten »

@ dieler241: Wie von ColombiaOnline schon geschrieben, gibt es in Kolumbien kein Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, muss sie (bzw. Du für sie) eine "Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis gem. § 1309 Abs. 2 BGB" beantragen:
  • Dies machst Du bei dem für Dich zuständigen Standesamt, welches die notwendigen Unterlagen dann
  • an das für Euch zuständige Oberlandesgericht (in Berlin: Kammergericht) weiterleitet. Dieses entscheidet dann.
Auch wenn die dafür notwendigen Unterlagen bundesweit überwiegend gleich sein sollten, solltest Du vorher unbedingt bei Eurem Standesamt nachfragen. So hat man bei uns z.B. darauf bestanden, dass die Zeugen für eine der beiden Ersatzerklärungen meine Frau unbedingt seit deren 18. Lebensjahr und deren durchgehenden Familienstandsverlauf kennen. Bei Bekannten von uns, die in einem anderen Bundesland leben, war dies nicht der Fall.

Als Ersatzdokumente wollte man bei uns neben
  • der üblichen Geburtsurkunde,
  • Passkopie und
  • einem Einkommensnachweis (wegen der Gerichtsgebühren)
folgendes überreicht bekommen:
  • Aktuelle Versicherung an Eides statt zweier Zeugen über den Familienstand der Antragstellerin, abgegeben vor einem Notar in Kolumbien, in Kolumbien apostilliert und übersetzt.
  • Eigene Versicherung der Antragstellerin an Eides statt zum Familienstand abgegeben vor einem Notar in Kolumbien, in Kolumbien apostilliert und übersetzt (mit Angaben zu allen früheren Eheschließungen / Scheidungen).
  • Urkundliche Nachweise zu jeder in Kolumbien oder im Ausland geschlossenen Vorehe und deren Auflösung:
    • Heiratsurkunde und
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftnachweis bzw. Vollstreckbarkeitsvermerk (s. Infoleitfaden unten) oder
    • alternativ eine Notarielle Scheidungsurkunde oder
    • alternativ eine Sterbeurkunde.
Eine hilfreiche Kurzbeschreibung zum Befreiungsverfahren findet man auf einer Webseite des Brandenburgischen OLG.
Eine etwas ausführliche Beschreibung gibt es vom Kammergericht Berlin.

Die Webseiten des Brandenburgischen OLG bieten zudem Leider sind die Bearbeitungszeiten der OLG wohl sehr sehr unterschiedlich und nicht immer kurz:
  • Während es bei unseren Bekannten innerhalb einer Woche geklappt hat :) ,
  • hat es bei uns fast 6 Wochen gedauert :shock: und
  • das Brandenburgische OLG gibt in seinem Infoleitfaden 2-3 Monate :irr: an !
Viel Glück für Euch !

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dieler241
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von dieler241 »

Hallo. In der Zwischenzeit gab es einige neue Entwicklungen, die keine direkte Frage nach sich ziehen, aber mich doch so beschäftigen, dass ich sie einfach mal hier teilen wollte:

Also meine kolumbianische Freundin, die in Kolumbien als Ärztin arbeitet, mitte 20 ist und Lust drauf hätte perspektivisch in Deutschland als Ärztin zu arbeiten, ist sich darüber bewusst, dass sie für die Erreichung dieses Ziels die deutsche Sprache nahezu perfekt beherrschen muss. SIe lernt daher schon eifrig in Kolumbien deutsch und hat ein Niveua von ca. A2. Sie möchte aber dieses Niveau anheben, indem sie für ca. 6 Monate nach Deutschland geht um deutsch zu lernen. Zunächst 3 Monate am Goethe-Insitut und dann noch einemal 3 Monate an der Charite in einem Sprachkurs speziell für Mediziner. Sie hat sich bereits angemeldet und die Kurse sind zum großen Teil auch schon bezahlt.

Nun wendet sie sich an die Botschaft im Mai um das Visum zu beantragen. Der erste Schock: Sie muss 2,5 Monate warten um einen Termin zu bekommen. Aber gut, das gibt Zeit in der Vorbereitung. Ich schreibe ihr eine Einladung und gebe eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde Berlin ab. Das Original reicht sie mit vielen anderen Unterlagen, wie einem Motivationsschreiben, NAchweis ihrer Abschlüsse, Anmeldebestätigungen zu den Deutschkursen, Krankenversicherungsnachweis, etc. beim Termin Ende Juli bei Botschaft ein.

Dann hörts sie lange nichts. Ab und zu ruft sie eine Mitarbeiterin der Botschaft an und verlangt zusätzliche Dokumente. U.a. eine weiteres Motivationsschreiben. Natürlich in deutscher Sprache. Macht schon Sinn, wenn man nach Deutschland will um deutsch zu lernen.

Nachdem sie 2 Monate nichts von der Botschaft gehört hat, wendet meine Freundin sich an die deutsche Auslandsvertretung. Sie erhält die Info, dass noch keine ANtwort aus Deutschland vorläge. Wir wundern uns. Ich wende mich an die Ausländerbehörde BErlin. Dort informiert man mich, dass die Unterlagen nicht vorliegen. Eine weitere Recherche ergibt, dass die Botschaft die Unterlagen nicht nach BErlin, sondern nach München gesandt hat. Warum auch immer. Alle eingereichten Dokumente bezogen sich auf den Aufenthaltsort Berlin. Die Botschaft wurde informiert und versuchte dann wohl auch schnell nachzusteuern. Ohne großen Erfolg. Man teilte nur mit, dass man aus München keine Reaktion erhalten hätte und der elketronische Vorgang nunmal von München nach BErlin übergeben werden müsse. Irgendwann ist dies dann aber wohl doch noch gelungen. Den ersten Deutschkurs musste meine Freundin nun allerdings schon verschieben.

Gestern nun der Schock. Die Botschaft hat mitgeteilt, dass das Visum nicht ausgestellt wird. Eine Begründung erhält meine Freundin am Montag, wenn sie ihren Pass wieder abholen darf.

Sie sowie auch ich sind völlig konsterniert. Nach was für Gesichtspunkten vergibt diese Behörde Visas? Wer wenn nicht sie. Eine Ärztin die deutsch lernen möchte wird abgewiesen! Ich kann das immernoch nicht ganz begreifen. Vielleicht habe ich mich zu sehr eingebracht in den Prozess. So wegen dem Verdacht sie kommt nach Deutschland um zu heiraten. Aber das ist doch ebenfalls paradox: Ohne Hilfe aus Deutschand kann man diesen ganzen Prozess sowieso nicht durchlaufen. Man benötigt Lebenslauf, Motivationsschreiben, etc. in deutscher Sprache, man benötigt ein Einladungsschreiben, muss nachweisen wo man wohnen wird und man benötigt eine Verpflichtungserklärung. Wenn man niemanden in Deutschland kennt wird es schwer, diese Hürden zu überspringen. WEnn man jemanden kennt, der einem hilft, macht man sich verdächtig aus anderen Motiven als vorgegeben zu handeln?! Wir wollten es eben nicht auf diesem Wege versuchen, sondern es auf "ehrlichem" Wege schaffen. Müssen wir wirklich eine Ehe eingehen, nur damit sie hierherkommen darf?!

Ich bin wirklich ratlos. Ihr könnt euch nicht vorstellen wie es meiner Freundin geht. Abgewiesen, erniedrigt von dieser deutschen Behörde. Als für nicht würdig befunden unser ach so tolles Land zu besuchen.

Jetzt schließe ich doch mit einer Frage: Hat irgendjemand einen Rat wie wir sie doch noch schnell hierher bekommen? Die Kurse wird sie nicht kostenlos storniert bekommen. Jetzt mag der ein oder andere Sagen: Warum hat sie die denn schon bezahlt das Dummchen? Tja...das verlangt die Botschaft! Nur Originalanmeldebestätigungen werden überhaupt nur entgegen genommen. Die bekommt man von den Instituten allerdings nur, wenn man schon zahlt!

Okay. Danke fürs zuhören.

hoffnung_2013
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von hoffnung_2013 »

Das ganze ist natürlich schon krass und steht eigentlich im Widerspruch, was die Politik immer will: Fachkräfte nach Deutschland, hm.
Ich denke man könnte Widerspruch einlegen, aber dazu muss sie natürlich erst Wissen warum. Aber ich bezweifle, dass man ihr das sagt.
Vielleicht haben andere User hier noch bessere Ideen...
Letzer Ausweg: Heiraten, aber das ist natürlich Mist, wenn man nur deswegen heiratet.
Gruß
P.
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donchrisml
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von donchrisml »

Erstmal würde ich die Begründung abwarten. In der Regel teilt die Deutsche Botschaft die Gründe der Ablehnung mit. Auf dieser Grundlage kann man sich dann das weitere Vorgehen überlegen.

Gegen die Ablehnung des Visumsantrags steht der informelle Rechtsbehelf der "Remonstration" offen. Das Remonstrationsschreiben muss bei der Botschaft in Bogotá eingereicht werden (in deutscher Sprache). Im Zuge der Remonstration werden Visa manchmal doch noch erteilt (d.h. die Botschaft ändert Ihre Meinung), hängt aber vom Einzelfall, vom Grund der Ablehnung und vom Inhalt des Remonstrationsschreibens (inkl. evtl. nachgereichter Dokumente) ab.

In jedem Fall wird es für Euch im nächsten Jahr einfacher, wenn die Abschaffung der Visapflicht für Kolumbianer in die Schengenstaaten in Kraft tritt.

hoffnung_2013
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von hoffnung_2013 »

@dieler24, im Zweifel wendet Euch doch an DONCHRISML. Er ist Anwalt in Bogota und ist hier im Forum als kompetent und zuverlässig bekannt.
Er kann Euch bestimmt mit dem Remonstrationsschreiben weiterhelfen.
Gruß
P.
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Ernesto
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von Ernesto »

@dieler241, gib bei Google das Wort "Remonstration" ein, da kommen einige gute Ergebnisse. Unser Mitglied @Patrino hat dieses Verfahren positiv durchgeführt. Bevor du nun einen Anwalt einschaltest, was auch wieder Kosten mit sich bringt und kein Garant für Erfolg ist, empfehle ich dir die Plattform von --> info4alien.de Schau dich dort mal um. Mitarbeiter von Ausländerbehörden gehören zu den Betreibern. Zweite Möglichkeit noch etwas warten bis Visafrei gereist werden kann! Nur der Vollständigkeit halber gibt es bei uns im Forum noch einen weiteren Anwalt, den ich an dieser Stelle gerne nenne: @GKD Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Glück! Bitte halte und auf dem Laufenden.

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dieler241
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Beitrag von dieler241 »

Hallo. Erstmal danke für eure Antworten.

Die Begründung der Botschaft für die Ablehneung ist da und ich kann sie nicht nachvollziehen:

„Das Einreisebegehren schließt keine konkrete Weiterbildung zum Facharzt oder eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ein. Speziell im medizinischen Beruf sollte das Erlernen der Sprache in unmittelbarer Nähe zu der beabsichtigten Tätigkeit als Arzt erfolgen… Im Übrigen hat die zuständige Ausländerbehörde ihre nach §31 ... erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung verweigert.“

Meine Freundin hatte sich um ein Visum zum Sprachaufenthalt bemüht, mit welchem Sie ja gar nicht arbeiten dürfte. SIe hat darüber hinaus Anmeldebestätigungen vorgelegt für die Kurse "Deutsch für Mediziner" und "Vorbereitungskurs für die Approbation" (Berufserlaubnis). Diese Kurse werden von der Charite angeboten und als Zielgruppe sind "Ärzte ohne Berufserfahrung in Deutschland, mit der Absicht hier ihre Berufserlaubnis zu erlangen" benannt. Sie hat darüber hinaus mitgeteilt, dass SIe sich im Anschluss an den Sprachkurs um eine Arbeitserlaubnis (blue Card-Visum) bemühen wird.

Wir sind wirklich komplett entmutigt und niedergeschlagen. Warum die Ausländerbehörde abgelehnt hat, wurde nicht mitgeteilt. Es steht ja zu befürchten, dass bei der momentanen Situation in Berlin erstmal jedem bei dem es möglich ist, die Tür vor der Nase zugeschlagen wird. So kommt es mir ein wenig vor.

Dolfi
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von Dolfi »

Vielleicht solltet ihr euch mal an deutschen Unis umhören, welche Spezialisierungen in Frage kämen und mit den entsprechenden Leuten Kontakt aufnehmen, damit die euch unterstützen können.

Angesichts dessen, dass z.Z. massenhaft Menschen ohne Pass, ohne Papiere und ohne jegliche Sprachkenntnisse in Deutschland aufgenommen werden, ist das jedenfalls grotesk. Wenn die Aussichten für Kolumbianer da nicht so schlecht wären, würde ich empfehlen, dass sie einfach nach D kommt und hier einen Asylantrag stellt.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Es dürfte nicht mehr lange dauern bis man ohne Visum in den Schengenraum einreisen kann. Dann sollte alles etwas einfacher sein weil man nicht mehr auf den guten Willen der Deutschen Botschaft angewiesen ist. Wenn ihr den Weg der Remonstration geht solltest du bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen was es mit dem erwähnten §31 auf sich hat. Viel Glück.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Ich denke, wenn man länger als drei Monate bleiben will, wie die Ärztin, dann wird man auch weiterhin auf den guten Willen der Botschaft/Ausländerbehörde angewiesen sein. Es sei den man schert sich nicht um Legalität.

ciao
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Don Maximo
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Beitrag von Don Maximo »

@ Ernesto
So einfach ist es nicht... Visum freies einreisen heisst nicht, dass man machen und tun kann, was man will.
Weiterbildung und Studium werden nach wie vor Visum pflichtig bleiben (Teils auch für 3 Monate, je nach Pensum der Schule/Institution).
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Ihr dürft das nicht so eng sehen! Heiraten wollten die beiden eventuell auch ;-)

Dolfi
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Beitrag von Dolfi »

Jedenfalls werden kolumbianischen Fachkräften, die nach D wollen, ganz schön viele Steine in den Weg gelegt.

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dieler241
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Kolumbianische Ärztin möchte nach Deutschland

Beitrag von dieler241 »

Hey. Nochmals danke für eure Posts.
Inzwischen haben wir nun einmal alles sacken lassen und unsere Optionen abgewogen. Uns ist klar geworden, dass es ja hauptsächlich darum geht zusammen zu sein und an einem Ort leben zu können. Ja, und deshalb werden wir heiraten. Ich fliege in 3 Wochen nach Kolumbien zur Eheschließung. Dokumente habe ich schon alle beisammen (Anmeldebestätigung vom Standesamt, wo auch drauf steht, dass ich ledig bin und was dann als Ehefähigkeitszeugnis taugt sowie die internationale Geburtsurkunde). Die Apostille ist auch schon drauf und die gute Ilse in Medellin wird das ganze übersetzen. Das sollte dann zur Eheschließung beim Notario aus unserer Sicht reichen.

Danach wollen wir dann zur Botschaft, um das Visum auf Familienzusammenführung zu beantragen. Ich hoffe, da werden uns nicht wieder Steine in den Weg gelegt. Habt ihr da Erfahrungen? Kann so ein Antrag abgelehnt werden??? Ich hoffe doch sehr, dass das Gut der Ehe in Deutschland so groß geschrieben wird, dass man als Ehepaar Sonderrechte bei der Visumsbeantragung genießt.

Laut der Homepage der Botschaft brauchen wir folgende Unterlagen für das Visum:

- Übersetzte appostillierte Heiratsurkunde --> Werden wir kurz nach der Hochzeit haben
- Nachweis der einfachen deutschen Sprachkenntnisse meiner Braut --> Sie hat vor ein paar Monaten für die Beantragung des ersten Visums einen Deutschtest beim Humboldt-Institut gamcht, welches ihr A2 bescheinigt hat. Das sollte ja dann wohl ausreichen. -- Wäre natürlich schon "witzig", wenn die Botschaft jemandem zuerst das Visum zum Srachkurs ablehnt, um es dann erneut mit der Begründung zu tun, dass zu wenig Sprachkenntnisse vorhanden sind... --
- Anmeldebescheinigung meinerseits, die nicht älter als einen Monat ist --> Muss ich mir kurz vor meiner Abreise nochmal eine ausstellen lassen
- Kopie meines Reisepasses --> Da ich dabei sein werde, können sie den sogar im Original sehen

Aufgrund der letzten Erfahrung bin ich nun doch etwas nervös darüber, was da noch so alles für Hürden in den Weg geschmissen werden könnten. Habt ihr Erfahrungen/Hinweise worauf ich/wir achten sollten bzw. was wir evtl. noch benötigen könnten???

Ich danke schon mal vielmals!
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