Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland
-
Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 25. Aug 2015, 03:12
Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland
Hallo,
meine Schwägerin hat während ihres letzten Schengenaufenthalts in Deutschland erfolgreich an einer Aufnahmeprüfung bei einer Berufsfachschule für Edelmetallhandwerke (Goldschmiede) teilgenommen und hat den Platz bekommen. (vollschulische Ausbildung)
Vor knapp 5 Wochen haben wir bei der Botschaft ein Visum für ein Studium beantragt, da die Ausbildung rein schulisch ist, und ein Visum für eine Arbeitserlaubnis ja dann falsch wäre, da es ja keinen Arbeitsvertrag, Ausbildungsvergütung etc. gibt.
Vor einer Woche meldete sich die Botschaft und verlangte eine ZAV-Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit von uns. Da waren wir erstmal ziemlich verwirrt, weil wir uns sicher waren, das braucht man nur bei einer betrieblichen Ausbildung, sprich bei einer Arbeitsstelle.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrung oder davon gehört, dass ein EU-Ausländer eine schulische Ausbildung anfangen konnte?
LG
Simon
meine Schwägerin hat während ihres letzten Schengenaufenthalts in Deutschland erfolgreich an einer Aufnahmeprüfung bei einer Berufsfachschule für Edelmetallhandwerke (Goldschmiede) teilgenommen und hat den Platz bekommen. (vollschulische Ausbildung)
Vor knapp 5 Wochen haben wir bei der Botschaft ein Visum für ein Studium beantragt, da die Ausbildung rein schulisch ist, und ein Visum für eine Arbeitserlaubnis ja dann falsch wäre, da es ja keinen Arbeitsvertrag, Ausbildungsvergütung etc. gibt.
Vor einer Woche meldete sich die Botschaft und verlangte eine ZAV-Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit von uns. Da waren wir erstmal ziemlich verwirrt, weil wir uns sicher waren, das braucht man nur bei einer betrieblichen Ausbildung, sprich bei einer Arbeitsstelle.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrung oder davon gehört, dass ein EU-Ausländer eine schulische Ausbildung anfangen konnte?
LG
Simon
Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland
Hallo Simon,
darf ich deine Frage mal ganz pragmatisch beantworten:
Wenn deine kolumbianische Schwaegerin sich bereits mitten im Antragsverfahren befindet und die Botschaft nun eine bestimmte Bescheinigung verlangt - dann soll doch deine Schwaegerin diese Bescheinigung nun besorgen und vorlegen.
Oder willst du - je nach den Antworten, die du hier erhaeltst - deiner Schwaegerin raten, dass sie nun mit der Botschaft einen Rechtsstreit ueber die Frage beginnt, ob die das nun duerfen oder nicht?
Jedenfalls sag ich dir mal eins, aus einiger Erfahrung mit Antragsverfahren bei deutschen Botschaften: wenn die was verlangen, dann ist das eben so. Wenn man das dann nicht beibringen kann, dann wird der Antrag eben abgelehnt.
Natuerlich kann man dann den Rechtsweg beschreiten und erhaelt auch irgendwann mal eine uebergeordnete Entscheidung. Aber will das deine Schwaegerin wirklich?
Aber trotz alledem noch einen Tipp: Als ich noch in Deutschland lebte und ab und an eine deutsche Botschaft mal nicht so wollte, wie die Antragstellerin (bzw. wie ich ), hab ich manchmal eine positive Beeinflussung ueber die Auslaenderbehoerde in Deutschland herbeifuehren koennen. Da muss man dann halt mal vernuenftig mit denen reden...
darf ich deine Frage mal ganz pragmatisch beantworten:
Wenn deine kolumbianische Schwaegerin sich bereits mitten im Antragsverfahren befindet und die Botschaft nun eine bestimmte Bescheinigung verlangt - dann soll doch deine Schwaegerin diese Bescheinigung nun besorgen und vorlegen.
Oder willst du - je nach den Antworten, die du hier erhaeltst - deiner Schwaegerin raten, dass sie nun mit der Botschaft einen Rechtsstreit ueber die Frage beginnt, ob die das nun duerfen oder nicht?
Jedenfalls sag ich dir mal eins, aus einiger Erfahrung mit Antragsverfahren bei deutschen Botschaften: wenn die was verlangen, dann ist das eben so. Wenn man das dann nicht beibringen kann, dann wird der Antrag eben abgelehnt.
Natuerlich kann man dann den Rechtsweg beschreiten und erhaelt auch irgendwann mal eine uebergeordnete Entscheidung. Aber will das deine Schwaegerin wirklich?
Aber trotz alledem noch einen Tipp: Als ich noch in Deutschland lebte und ab und an eine deutsche Botschaft mal nicht so wollte, wie die Antragstellerin (bzw. wie ich ), hab ich manchmal eine positive Beeinflussung ueber die Auslaenderbehoerde in Deutschland herbeifuehren koennen. Da muss man dann halt mal vernuenftig mit denen reden...
Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland
Moin,
laut --> make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ausbildung-lernen/ausbildung/kann-ich-eine-ausbildung-machen braucht ihr die Bescheinigung, dass es keine bevorrechtigten Bewerber gibt unabhängig davon, ob es eine rein schulische- oder duale-Ausbildung ist.
ciao
laut --> make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ausbildung-lernen/ausbildung/kann-ich-eine-ausbildung-machen braucht ihr die Bescheinigung, dass es keine bevorrechtigten Bewerber gibt unabhängig davon, ob es eine rein schulische- oder duale-Ausbildung ist.
ciao
- Bastian
Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen
Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können
Einen Account erstellen
Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute
Melde dich an
Social Media
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 5 Antworten
- 581 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Dolfi
-
- 4 Antworten
- 939 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Wert5555
-
- 10 Antworten
- 1186 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von judithsocorro
-
- 8 Antworten
- 662 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Sir craven
-
- 10 Antworten
- 942 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Macondo