Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland

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seamonkeeey
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Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland

Beitrag von seamonkeeey »

Hallo,

meine Schwägerin hat während ihres letzten Schengenaufenthalts in Deutschland erfolgreich an einer Aufnahmeprüfung bei einer Berufsfachschule für Edelmetallhandwerke (Goldschmiede) teilgenommen und hat den Platz bekommen. (vollschulische Ausbildung)
Vor knapp 5 Wochen haben wir bei der Botschaft ein Visum für ein Studium beantragt, da die Ausbildung rein schulisch ist, und ein Visum für eine Arbeitserlaubnis ja dann falsch wäre, da es ja keinen Arbeitsvertrag, Ausbildungsvergütung etc. gibt.

Vor einer Woche meldete sich die Botschaft und verlangte eine ZAV-Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit von uns. Da waren wir erstmal ziemlich verwirrt, weil wir uns sicher waren, das braucht man nur bei einer betrieblichen Ausbildung, sprich bei einer Arbeitsstelle.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung oder davon gehört, dass ein EU-Ausländer eine schulische Ausbildung anfangen konnte?

LG

Simon

robkant
aka Cali
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Beiträge: 2
Registriert: So 26. Jul 2015, 04:30

Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland

Beitrag von robkant »

Hallo Simon,

darf ich deine Frage mal ganz pragmatisch beantworten:

Wenn deine kolumbianische Schwaegerin sich bereits mitten im Antragsverfahren befindet und die Botschaft nun eine bestimmte Bescheinigung verlangt - dann soll doch deine Schwaegerin diese Bescheinigung nun besorgen und vorlegen.

Oder willst du - je nach den Antworten, die du hier erhaeltst - deiner Schwaegerin raten, dass sie nun mit der Botschaft einen Rechtsstreit ueber die Frage beginnt, ob die das nun duerfen oder nicht?

Jedenfalls sag ich dir mal eins, aus einiger Erfahrung mit Antragsverfahren bei deutschen Botschaften: wenn die was verlangen, dann ist das eben so. Wenn man das dann nicht beibringen kann, dann wird der Antrag eben abgelehnt.

Natuerlich kann man dann den Rechtsweg beschreiten und erhaelt auch irgendwann mal eine uebergeordnete Entscheidung. Aber will das deine Schwaegerin wirklich?

Aber trotz alledem noch einen Tipp: Als ich noch in Deutschland lebte und ab und an eine deutsche Botschaft mal nicht so wollte, wie die Antragstellerin (bzw. wie ich ;-) ), hab ich manchmal eine positive Beeinflussung ueber die Auslaenderbehoerde in Deutschland herbeifuehren koennen. Da muss man dann halt mal vernuenftig mit denen reden...
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bastians
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Registriert: So 7. Mär 2010, 18:30

Frage zum Visumsantrag bei schulischer Ausbildung in Deutschland

Beitrag von bastians »

Moin,

laut --> make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ausbildung-lernen/ausbildung/kann-ich-eine-ausbildung-machen braucht ihr die Bescheinigung, dass es keine bevorrechtigten Bewerber gibt unabhängig davon, ob es eine rein schulische- oder duale-Ausbildung ist.

ciao
  • Bastian
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