Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

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NordDyne
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von NordDyne »

Hallo liebes Forum,

nach 3 Jahren in Kolumbien zieht es mich wieder gen Heimat und meine kolumbianische Freundin soll mich dabei begleiten.
Nach dem Studium der Botschaftsseite stellt sich nun die Frage, welches Visum meine Freundin beantragen sollte.

Jedoch ist noch nicht klar, was sie in Deutschland machen wird. Das koennte ein Studium an einer Uni/ FH sein, oder aber auch eine Ausbildung, was ich (zu Beginn) sinnvoller faende. Aber es waere auch gut, wenn sie, sollte sie studieren, auch arbeiten/ jobben koennte. Oder sollte sie keinen Studien-/ Ausbildungsplatz ergattern, dass sie in der Zwischenzeit arbeiten koennte.

Es gibt ja u.a. die Moeglichkeit des "Sprachkursvisum mit anschliessendem Studium". Koennte man damit im Zweifelsfall auch eine Ausbildung absolvieren oder eine Arbeitsstelle antreten? Oder braucht sie dafuer eine andere Erlaubnis und kann damit wirklich nur studieren?

Wahrscheinlich wuerde die Botschaft es "nicht so witzig finden", wenn man diese Fragen stellt, da die sicher davon ausgehen, dass man mit einem genauen Ziel nach Deutschland einreisen und bleiben moechte und nicht erstmal einreist, um dann "zu sehen was passiert". Jedoch finde ich es schwierig vorherzusagen, ob man als Auslaender so leicht einen Studienplatz erhaelt, auch wenn sie ein Studium bevorzugen wuerde. Da ist dann vor allem die Sprachbarriere und die Hochschulzugangsberechtigung (Studienkolleg waere unausweichlich, schaetze ich, sie hat als hoechsten Abschluss "Técnica" in Administración de Empresas und ich glaube, das oder ein Bachillerato ist keine HZB).

Vorher macht sie noch 2 Sprachkurse, um (bestenfalls) das B1 Level zu erreichen, den A1-Kurs hat sie bereits hinter sich gebracht.
Wenn ich mich nicht irre, erkennt die Botschaft nur Zertifikate vom Goethe-Institut an, oder? Sie ist im ICCA in Bogotá eingeschrieben.

Ich wuerde mich freuen, wenn ihr mir bei meinen Unsicherheiten weiterhelfen koenntet. Da die Botschaft per Telefon oder Mail keine Auskuenfte gibt und auf die Internetseite verweist, wo ich aber keine Aussage dazu gefunden habe, ich arbeitstaetig bin und deswegen zu den Oeffnungszeiten nie bei der Botschaft vorbeischauen kann, konnte ich das bisher nicht klaeren.

Vielen Dank an alle und LG
Stefan
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Ernesto
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von Ernesto »

"Sprachkursvisum mit anschliessendem Studium", der Name sagt für was das gültig ist.
Nach meinem Kenntnisstand darf ein Student aus Kolumbien 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Für mehr bedarf es die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Wer einen Sprachkurs besucht oder im Studienkolleg studiert, für den gelten strengere Bestimmungen. Man darf nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde arbeiten – und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit. Wer dagegen verstösst, kann aus Deutschland ausgewiesen werden.

Nachfolgend ein Merkblatt das dir vielleicht hilft:

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bastians
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von bastians »

Moin,

mit einem Visum zum Spracherwerb und studienvorbereitender Maßnahmen, das in der Regel für zwei Jahre ausgestellt wird, darf man:

Keine selbständige Arbeit aufnehmen.
Im Kalenderjahr der Erteilung nur wärend der Ferienzeit arbeiten.
Danach 120Tage oder 240 halbe Tage arbeiten sowie Studentische Nebentätigkeiten ausüben.

Das Visum erlischt mit Beedndigung der studienvorbereitenden Maßnahmen.

Hab es gerade im alten Visum meiner Frau nachgesehen. Eine Ausbildung kann man mit dem Visum demnach nicht machen. Ich glaube es ist überhaupt schwer bis unmöglich ein Visum für eine nicht studentische Ausbildung zu bekommen.

ciao
Bastian

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NordDyne
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von NordDyne »

Moin Moin,

danke fuer die Antworten.
Das macht es schon schwieriger, vor allem mit der begrenzten Arbeitserlaubnis.
Ich habe mal nachgeguckt. Das Studienkolleg beginnt immer nach den Sommerferien und im Januar, aber dafuer braucht man Level B2. Das haette sie bei Einreise noch nicht und muesste vor Ort aufstocken. Hiesse erst Sprachkurs, hoffentlich dann Level B2 und dann Studienkolleg fuer ein Jahr.

Dass hiesse, wenn sie Sprachkurs und Studienkolleg abgeschlossen hat, dann aber keinen Studienplatz erhaelt, dann erlischt das Visum und sie muesste wieder ausreisen? Arbeiten oder Ausbildung duerfte sie nicht machen? Ein anders lautendes Visum muesste sie dann vermutlich erst wieder in Kolumbien beantragen? Wenn das eintreten sollte, muesste ich wirklich ernsthaft ueber Heirat fuer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nachdenken...

LG
Stefan
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bastians
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von bastians »

Moin Stefan,

ein Visum zu Studienvorbereitenden Maßnahmen wird im allgemeinen für zwei Jahre ausgestellt. Wenn Du nach zwei Jahren immer noch nicht weißt, ob Du sie heiraten willst...
Meines wissens nach muß sie für solch ein Visaum aber die Hochschulzugangsberechtigung für Kolumbien haben (LIFE, heißt das glaube ich)., das Bachiloario alleine reicht nicht. Für ein Anschlussvisum müßte sie nicht wieder ausreisen, da sie dann bereits in Deutschland gemeldet ist.

ciao
Bastian

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NordDyne
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Ausbildung/ Arbeitserlaubnis bei Studienvisum?

Beitrag von NordDyne »

Hallo bastians,

die HZB fuer Kolumbien muesste sie haben, sie hat schon studiert, aber nur den Abschluss "Técnica" bisher. Es gibt ja eine Vielzahl von Abschluessen, muesste der erste der vielen sein. Sie haette sich noch "Profesional" machen wollen, habe ihr aber gesagt, dass sich das nicht lohnt, wenn die Zukunft in Deutschland liegt. Da ich nicht davon ausgehe, dass es dort sehr viel zaehlt, aber viel Geld kostet und der Spracherwerb wichtiger ist. Das haette auch wieder 2,5-3 Jahre gedauert und den Sprachunterricht eher behindert. Die Landessprache zu beherrschen ist ja der Schluessel - nicht nur in Deutschland.

Wenn sie nicht ausreisen muesste, waere das schonmal etwas. Dann hoffe ich, dass wir es hinbekommen, dass sie erstmal das 2-Jahres-Visum erhaelt. Aber die Visumsbeantragung wird auch erst in ca. 6 Monaten aktuell. Wollte mich aber schon fruehzeitig informieren.

LG
Stefan
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