Schengen Visum für die Schwiegermama
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Schengen Visum für die Schwiegermama
Also wir möchten (sofern alles klappt) die Mutter meines Mannes im Frühjahr einladen.
Bzw meine Eltern (als Leiharbeiterin erfülle ich die Voraussetzungen einkommenstechnisch nicht).
Die Frau hat eine feste Arbeit in Barranquilla, welche wohl eine Bekannte für sie die Zeit übernehmen würde, wenn der Chef einverstanden ist. Außerdem sind da noch die zwei minderjährigen Töchter (beide 17). Also soviel zur Rückkehr-Bereitschaft.
Da ich hier meist nur über Fälle lese, in denen die Partnerin/der Partner eingeladen wird, wollte ich mal "in die Runde" fragen, wie ihr unsere Chancen einschätzt?
Alternativen zum Schengen Visum gibt es wohl nicht, oder doch?
Bzw meine Eltern (als Leiharbeiterin erfülle ich die Voraussetzungen einkommenstechnisch nicht).
Die Frau hat eine feste Arbeit in Barranquilla, welche wohl eine Bekannte für sie die Zeit übernehmen würde, wenn der Chef einverstanden ist. Außerdem sind da noch die zwei minderjährigen Töchter (beide 17). Also soviel zur Rückkehr-Bereitschaft.
Da ich hier meist nur über Fälle lese, in denen die Partnerin/der Partner eingeladen wird, wollte ich mal "in die Runde" fragen, wie ihr unsere Chancen einschätzt?
Alternativen zum Schengen Visum gibt es wohl nicht, oder doch?
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Re: Schengen Visum für die Schwiegermama
Wenn deine Eltern eine Verpflichtungserklärung abgeben und sie schon bei Antrag das Rückflugticket vorweisen kann, mit einem Wort, wenn ihr alle Bedingungen genau bis auf den letzen Beistrich erfüllt: sie muss es kriegen!
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Re: Schengen Visum für die Schwiegermama
Hm.. und wenn wir nun das Ticket kaufen und sie dann eine Ablehnung bekommt?
Dann sind 1000,- Euro hinüber.. mehr, als ich im Monat verdiene - als Verdeutlichung der "Tragweite" für uns
Wenn sie demnach aber "Anspruch" darauf hätte (also gesetzl. fest geregelt), wäre das natürlich was anderes..
hat sie diesen Anspruch? Denn habe ja gehört, dass dies oft Ermessenssache sein soll.. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Dann könnte ich denen im Idealfall den Gesetzestext vorlegen, wenn es Probleme geben sollte...
Dann sind 1000,- Euro hinüber.. mehr, als ich im Monat verdiene - als Verdeutlichung der "Tragweite" für uns
Wenn sie demnach aber "Anspruch" darauf hätte (also gesetzl. fest geregelt), wäre das natürlich was anderes..
hat sie diesen Anspruch? Denn habe ja gehört, dass dies oft Ermessenssache sein soll.. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Dann könnte ich denen im Idealfall den Gesetzestext vorlegen, wenn es Probleme geben sollte...
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- Kolumbien-Süchtige(r)
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Re: Schengen Visum für die Schwiegermama
Nicht kaufen, eine gültige Reservierung vorlegen. Sie soll einfach beim Reisebüro fragen, die wissen wie das geht, denn das machen ja dauernd Leute. Da muss sie eine Anzahlung leisten und kauft das Ticket erst wenn sie das Visum sicher hat. Mir ist schon klar, dass man ein Europaticket nicht auf Verdacht kauft Unsere Kusine hat das immer gemacht und es hat immer bestens funktioniert.
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Re: Schengen Visum für die Schwiegermama
Wie Bergfan schon schrieb musst nicht du persönlich die Verpflichtungserklärung abgeben diese kann von einer Verwandten, Bekannten usw. vorgelegt werden. Für Eltern gilt aber auch, dass sie die Enkel wieder mal sehen wollen und die Reise für die Familie teurer ist als für die einzelne Person. Als Begründung kann auch angeführt werden, dass die Mutter die Lebensumstände ihres Sohnes kennenlernen soll usw. Dazu die Rückkehrwilligkeit wegen der noch unmündigen Töchter sollte ausreichen.
Mein Sohn ruft vorher immer bei der Botschaft an und fragt nach, was die noch so verlangen. Dann ist der erste Kontakt schon mal hergestellt.
Mein Sohn ruft vorher immer bei der Botschaft an und fragt nach, was die noch so verlangen. Dann ist der erste Kontakt schon mal hergestellt.
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Re: Schengen Visum für die Schwiegermama
Gut, vielen Dank! Hört sich ja doch ganz gut an.. war in dieser Sache zuvor etwas pessimistischer.
Nun braucht sie noch das Okay von ihrem Chef, dann kann der Antrag auch schon gestellt werden...
Nun braucht sie noch das Okay von ihrem Chef, dann kann der Antrag auch schon gestellt werden...
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