Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.
Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
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Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Was soll das mit dem Rechtsanspruch? Von was sprecht ihr eigentlich?
Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.
Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.
Moderation: Dieser Beitrag wurde vom Thema: Einreise mit Schengenvisum in Madrid verweigert viewtopic.php?f=98&t=5036 abgetrennt. Eisbaer - Moderator
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Vielleicht einmal in aller Ruhe zuerst das Thema kennenlernen: Schengener Übereinkommen .
Zu den Visabestimmungen gibt es einen Link am Ende des Textes.
Eisbaer
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Ich hoffe ich darf das, aber ich will als Antwort Teile von dem Text reinkopieren den Eisbaer schon verlinkt hat. Mir scheint das wichtig. Klar, irrsinnde ist nicht mit einem Ausländer verheiratet, für sie mag das nicht wichtig sein. Aber ganz allgemein für die Multikultis die sich hier tummeln mag es schon von Interesse sein das nochmal zu sagen:
Ein Visum garantiert die Einreise nicht. Es ist die Vorraussetzung für die Einreise, aber das letzte Wort haben die Grenzer bei der Passkontrolle.
Schon bei der Erteilung des Visums gilt folgendes: Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das heisst, dass auch wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt, die Botschaft trotzdem ablehnen kann. Man kann gegen diese Ablehnung Einspruch erheben, und man muss Gründe genannt bekommen.
Auf dem Antragsforumlar steht unten: Ich wurde davon in Kenntnis
gesetzt, dass der Besitz eines Visums nur eine der Voraussetzungen für die Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ist. Aus der Erteilung des Visums folgt kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich die Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 563/2006 (Schengener Grenzkodex) nicht erfülle und mir demzufolge die Einreise verweigert wird. Die Einreisevoraussetzungen werden bei der Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erneut überprüft
Das unterschreibt man beim Antrag des Visums und das wiederum heisst, dass man alle wichtigen Unterlagen bei der Einreise dabei haben muss um eben nochmal nachweisen zu können, dass alle Forderungen erfüllt wurden. Die wichtigsten: Reisezweck, Versicherung, Ausreisewille und genügend Einkommen bzw. Verpflichtungserklärung.
Hier das Formular:
Ein Visum garantiert die Einreise nicht. Es ist die Vorraussetzung für die Einreise, aber das letzte Wort haben die Grenzer bei der Passkontrolle.
Schon bei der Erteilung des Visums gilt folgendes: Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das heisst, dass auch wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt, die Botschaft trotzdem ablehnen kann. Man kann gegen diese Ablehnung Einspruch erheben, und man muss Gründe genannt bekommen.
Auf dem Antragsforumlar steht unten: Ich wurde davon in Kenntnis
gesetzt, dass der Besitz eines Visums nur eine der Voraussetzungen für die Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ist. Aus der Erteilung des Visums folgt kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich die Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 563/2006 (Schengener Grenzkodex) nicht erfülle und mir demzufolge die Einreise verweigert wird. Die Einreisevoraussetzungen werden bei der Einreise in das europäische Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erneut überprüft
Das unterschreibt man beim Antrag des Visums und das wiederum heisst, dass man alle wichtigen Unterlagen bei der Einreise dabei haben muss um eben nochmal nachweisen zu können, dass alle Forderungen erfüllt wurden. Die wichtigsten: Reisezweck, Versicherung, Ausreisewille und genügend Einkommen bzw. Verpflichtungserklärung.
Hier das Formular:
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Soeben sprach ich mit der Grenzpolizei in München.
Das Visum ist ein Teil der Einreisedokumente. Weiters sind mitzuführen:
- gültiger Reisepass
- Geld für die Dauer der Reise oder Einladung und Kostenübernahme
- KV
- Hotelreservierung falls vorhanden usw.
Spanien verlangt diese Dinge um sicher zu gehen, dass der Ausländer auch wirklich weiterreist. Haben die Grenzer den Verdacht, dass der Reisende die Gelegenheit nutzt um Asyl zu beantragen oder unterzutauchen, sind sie berechtigt den Reisenden zurück zu schicken.
Kann man nachweisen anhand der obengenannten Unterlagen was der Reisende vorhat, dann besteht ein Rechtsanspruch!!
@Bergfan muss ich denn binational verheiratet sein, um mich mit Visageschichten auszukennen? Das war mir bisher nicht bekannt. Die Schwiegereltern meines Sohnes kamen im letzten Jahr ohne Einladung und Verpflichtungserklärung durch die Kontrolle. Auf Grund diesen Vorfalles werden sie jedoch alle diese Papiere mit sich führen, wenn sie im Mai kommen.
Das Visum ist ein Teil der Einreisedokumente. Weiters sind mitzuführen:
- gültiger Reisepass
- Geld für die Dauer der Reise oder Einladung und Kostenübernahme
- KV
- Hotelreservierung falls vorhanden usw.
Spanien verlangt diese Dinge um sicher zu gehen, dass der Ausländer auch wirklich weiterreist. Haben die Grenzer den Verdacht, dass der Reisende die Gelegenheit nutzt um Asyl zu beantragen oder unterzutauchen, sind sie berechtigt den Reisenden zurück zu schicken.
Kann man nachweisen anhand der obengenannten Unterlagen was der Reisende vorhat, dann besteht ein Rechtsanspruch!!
@Bergfan muss ich denn binational verheiratet sein, um mich mit Visageschichten auszukennen? Das war mir bisher nicht bekannt. Die Schwiegereltern meines Sohnes kamen im letzten Jahr ohne Einladung und Verpflichtungserklärung durch die Kontrolle. Auf Grund diesen Vorfalles werden sie jedoch alle diese Papiere mit sich führen, wenn sie im Mai kommen.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Irsinnde
Wenn du recht hast mit dem Rechtsanspruch, dann bitte informiere die deutschen Botschaften, dass ihre Seiten im Internet falsch sind, denn dort steht, dass ein Visum kein Rechtsanspruch bedeutet. Vielleicht wissen sie es einfach nicht so gut wie du.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Deshalb, Makopp, hatte ich im anderem Thema zu einem Anwalt geraten.
Denn wir als "Normalsterbliche" können gar nicht in der Lage sein, einen Text eindeutig zu interpretieren mit all seinen "Lücken", Zweideutigkeiten, Widersprüchen etc. und dann noch in der juristischen Sprache.
Das fängt bei der Begriffsdefinition an, wie zB "Besitz" und "Eigentum". Unter den Juristen haben diese Wörter ja bekanntlich(?) verschiedene Bedeutungen.
Ein guter Anwalt kann alle Unklarheiten beseitigen und ggf. den Fall angemessen vor Gericht vortragen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine gängige Regelung auf Grund eines Gerichtsurteils geändert wird.
Dazu kommt es aber natürlich nie, wenn keiner aufsteht und sich wehrt.
Denn wir als "Normalsterbliche" können gar nicht in der Lage sein, einen Text eindeutig zu interpretieren mit all seinen "Lücken", Zweideutigkeiten, Widersprüchen etc. und dann noch in der juristischen Sprache.
Das fängt bei der Begriffsdefinition an, wie zB "Besitz" und "Eigentum". Unter den Juristen haben diese Wörter ja bekanntlich(?) verschiedene Bedeutungen.
Ein guter Anwalt kann alle Unklarheiten beseitigen und ggf. den Fall angemessen vor Gericht vortragen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine gängige Regelung auf Grund eines Gerichtsurteils geändert wird.
Dazu kommt es aber natürlich nie, wenn keiner aufsteht und sich wehrt.
Zuletzt geändert von Eisbaer am So 17. Apr 2011, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@irrsinnde, gell, es macht unglaublich Spass mir erst zu widersprechen und dann genau das nochmal zu schreiben, was ich eh gesagt habe. Muss das sein?
@Riza, wenn man das Antragsformular unterschreibt und dann aber nicht alles dabei hat, kann kein Anwalt deutlich machen, dass die Grenzer einen Fehler gemacht haben. Das wäre rausgescmissenes Geld. Im übrigen sind diese Regelungen deshalb so streng, weil gerade in Österreich und Deutschland die Meinung vorherrscht, dass arme Ausländer daheim bleiben sollen und so schwierig wie möglich in die EU reinkommen sollten. Das zeigt sich auch immer wieder bei Wahlen.
@Riza, wenn man das Antragsformular unterschreibt und dann aber nicht alles dabei hat, kann kein Anwalt deutlich machen, dass die Grenzer einen Fehler gemacht haben. Das wäre rausgescmissenes Geld. Im übrigen sind diese Regelungen deshalb so streng, weil gerade in Österreich und Deutschland die Meinung vorherrscht, dass arme Ausländer daheim bleiben sollen und so schwierig wie möglich in die EU reinkommen sollten. Das zeigt sich auch immer wieder bei Wahlen.
Zuletzt geändert von Eisbaer am So 17. Apr 2011, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Hallo ... aus den Beiträgen von Riza und Bergfan habe ich einen Usernamen entfernt - da es sich hier um eine NEUTRALE Diskussion zum Thema "Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?" handelt.
Hoffe auf Euer wohlwollendes Verständnis
Eisbaer
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Wenn die fehlenden Unterlagen jedoch noch rechtzeitig den entsprechenden Behörden im Einreiseland zugehen (zB via Fax), dann ist der Grund zur Verweigerung der Einreise hinfällig.
Da kann es sich zB um die Einladung und die Verpflichtungserklärung handeln.
Mit der zeitnahen Nachreichung der Dokumente wären die Gründe für eine Abschiebung (zB Risiko?!) somit widerlegt.
Auch der Begriff "Ermessen" kann weit ausgelegt werden, denn dem gegenüber stehen die Menschenrechte.
Und es gibt auch Grenzen, was einem Menschen zumutbar ist. Dazu gehört, dass eine Abschiebung bei gültigem Visum einem guten Grund bedarf.
Da kann es sich zB um die Einladung und die Verpflichtungserklärung handeln.
Mit der zeitnahen Nachreichung der Dokumente wären die Gründe für eine Abschiebung (zB Risiko?!) somit widerlegt.
Auch der Begriff "Ermessen" kann weit ausgelegt werden, denn dem gegenüber stehen die Menschenrechte.
Und es gibt auch Grenzen, was einem Menschen zumutbar ist. Dazu gehört, dass eine Abschiebung bei gültigem Visum einem guten Grund bedarf.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Bergfan gell, dir macht es Spaß mir Rätseln aufzugeben? Wo habe ich dir widersprochen? Das würde ich doch gar nicht wagen.
@Riza: Genau. Das hätte die Angelegenheit noch gerettet oder zumindest eine Konktaktadresse mit der die Spanier in Verbindung hätten treten können. Aber, was der Polizist noch sagte, gerade bei jungen Südamerikanern ist man sehr vorsichtig, weil die Spanier sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat. Das muss meiner Ansicht nach nicht so wahnsinnig viel bedeuten, da die meisten Südamerikaner über Spanien ins Schengengebiet kommen haben die natürlich mehr Kontakt mit Südamerikanern.
Übrigens kann die Einreise auch verweigert werden, wenn die Grenzpolizei davon ausgeht, dass ein falsches Visum zur Einreise genutzt wird. Z.B. wenn Heiratspapiere vorgelegt werden aber ein Besuchervisum im Pass steht.
@Riza: Genau. Das hätte die Angelegenheit noch gerettet oder zumindest eine Konktaktadresse mit der die Spanier in Verbindung hätten treten können. Aber, was der Polizist noch sagte, gerade bei jungen Südamerikanern ist man sehr vorsichtig, weil die Spanier sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat. Das muss meiner Ansicht nach nicht so wahnsinnig viel bedeuten, da die meisten Südamerikaner über Spanien ins Schengengebiet kommen haben die natürlich mehr Kontakt mit Südamerikanern.
Übrigens kann die Einreise auch verweigert werden, wenn die Grenzpolizei davon ausgeht, dass ein falsches Visum zur Einreise genutzt wird. Z.B. wenn Heiratspapiere vorgelegt werden aber ein Besuchervisum im Pass steht.
Zuletzt geändert von Eisbaer am So 17. Apr 2011, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat entfernt und @ eingesetzt
Grund: Zitat entfernt und @ eingesetzt
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Beitrag entfernt da es sich um eine neutrale Diskussion handelt die nicht auf eine bestimmte Person bezogen ist.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, du kannst aber das Menschenrecht auf Familie nicht geltend machen, wenn du ein Reisevisum hast. Das würde dann gelten, wenn es um Familienzusammenführung geht. Ein Menschenrecht auf Urlaubsreisen gibt es nicht, aber genau dafür sind diese Reisevisa gedacht.
Die Diskussion ist ziemlich sinnlos. Es gibt verschiedene Visa für verschiedene Zwecke. Jedes Visum wiederum hat seine eigenen Bestimmungen. Und Grenzbeamte sind deshalb Beamte, weil sie solche Vorschriften eben genau nehmen, sonst hätten sie ihren Beruf völlig verfehlt. Und wenn unsereine das auch schwachsinnig und doof finden mag, so bringt es trotzdem nichts sich drüber aufzuregen, wenn eh schon alles passiert und vorbei ist. Fürs NÄCHSTE MAL haben hoffentlich einige die die Diskussion gelesen haben was gelernt. Wir hatten ja grad einen andern Fall im Forum wo ein Visum abgelehnt wurde, weil es für 2 Tage zu lang beantragt worden war. Auch da: das ist kleinlich und doof, aber die Bestimmungen sind eben so und es hilft nichts sich drüber aufzuregen und ein Recht das man einklagen könnte hat man in solchen Fällen eben auch nicht. Das geht nur, wenn man nachweisen kann, dass die Behörde was falsch machte, aber der Nachweis ist eben deshalb schwierig, weil so Klauseln wie "Ermessenssache" in den Bedingungen drinstehen. Das ist natürlich kein Zufall!
Die Diskussion ist ziemlich sinnlos. Es gibt verschiedene Visa für verschiedene Zwecke. Jedes Visum wiederum hat seine eigenen Bestimmungen. Und Grenzbeamte sind deshalb Beamte, weil sie solche Vorschriften eben genau nehmen, sonst hätten sie ihren Beruf völlig verfehlt. Und wenn unsereine das auch schwachsinnig und doof finden mag, so bringt es trotzdem nichts sich drüber aufzuregen, wenn eh schon alles passiert und vorbei ist. Fürs NÄCHSTE MAL haben hoffentlich einige die die Diskussion gelesen haben was gelernt. Wir hatten ja grad einen andern Fall im Forum wo ein Visum abgelehnt wurde, weil es für 2 Tage zu lang beantragt worden war. Auch da: das ist kleinlich und doof, aber die Bestimmungen sind eben so und es hilft nichts sich drüber aufzuregen und ein Recht das man einklagen könnte hat man in solchen Fällen eben auch nicht. Das geht nur, wenn man nachweisen kann, dass die Behörde was falsch machte, aber der Nachweis ist eben deshalb schwierig, weil so Klauseln wie "Ermessenssache" in den Bedingungen drinstehen. Das ist natürlich kein Zufall!
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Es steht auf dem Visumsantrag drauf welche Dokumente man mitführen muss und man unterschreibt, dass man darüber Kenntnis hat!
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Hm.. mit "Menschenrecht" wollte ich nichts andeuten, was mit dem Besuch einer Familie zu tun hätte.
Sondern eher die persönlichen Rechte eines jeden von uns.
Dazu würde beispielweise das Gestatten von Telefonaten gehören.. und eine andere Behandlung als einfach Retour zu gehen, wie eine Ware, die reklamiert wurde.
Sondern eher die persönlichen Rechte eines jeden von uns.
Dazu würde beispielweise das Gestatten von Telefonaten gehören.. und eine andere Behandlung als einfach Retour zu gehen, wie eine Ware, die reklamiert wurde.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, ich hatte Menschenrechte nun eher im legalen Sinn verstanden. Wobei ich glaube, dass die so nicht verletzt wurden. Jemandem nicht zu erlauben zu telefonieren ist zwar nicht unbedingt nett, aber ich glaube nicht, dass damit die Menschenrechte verletzt werden, vor allem wenn es nur kurze Zeit ist. Selbiges gilt für das Zurückschicken. Das ist zwar nicht nett, verletzt aber keine Menschenrechte. Es gibt das Recht auf Freizügigkeit nur im eigenen Land, jedoch nicht weltweit. Und Reisefreiheit ist zwar auch ein Menschenrecht, bezieht sich jedoch darauf, dass man das eigene Land verlassen und wieder dahin zurückkehren darf. Ein Recht in ein anderes Land beliebig einreisen zu dürfen gibt es hingegen nicht.
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