Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?

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irrsinnde
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Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?

Beitrag von irrsinnde »

Was soll das mit dem Rechtsanspruch? Von was sprecht ihr eigentlich?

Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.



Moderation: Dieser Beitrag wurde vom Thema: Einreise mit Schengenvisum in Madrid verweigert viewtopic.php?f=98&t=5036 abgetrennt. Eisbaer - Moderator
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