Kein Job - keine Chance?

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dezzee
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Kein Job - keine Chance?

Beitrag von dezzee »

Hallo zusammen

sorry, wenn ich ein neues thema eröffne, aber irgendwie ist halt jede frage anders und da die voraussetzungen wohl nich so toll sind, möchte ich trotzdem mal hören ob es überhaupt eine chance gibt:

ich bin seit ca. 9 monaten mit einer kolumbianerin zusammen. und nach dem letzten treffen würde ich sie definitiv hierher in die schweiz einladen bzw. mal mehr als nur ein zwei wochen am stück mit ihr verbringen (um halt auch zu sehen, ob wir heiraten wollen).

Sie (27) hat momentan keinen richtigen Job (schon länger), hat Recht studiert und trägt somit den Titel abogada. Sie lebt mit ihrer Mutter (Vater gibt es sozusagen nicht), welche 2 häuser besitzt. Ansonsten ist nichts da, weder viel Bargeld, noch richtiger Job (gelegenheitsjobs, alle monate mal)als selbstständige einen auftrag ). aber da kommt aus ihrer tätigkeit nichts rein. Zusammen mit ihrer Mutter reichts halt gerade so aus über die runden zu kommen (wobei ihre mutter den grössten Teil zu den kosten beiträgt). ich unterstütze sie finanziell nicht.

ich sehe somit fast keine chance, ihre rückkehrwille glaubhaft zu machen. seht ihr was ?

"Aber", natürlich kann ich (26) ihr die einladungskarte zustellen (mit kreuzchen bei flug&aufenthaltskosten). Wenns sein muss auch eine garantieerklärung (ist es richtig, dass man da einfach finanzielle mittel über 20'000 nachweisen bzw. hinterlegen (?) muss) abgeben. Kam diese garantieerklärung bei irgendwem schon zum einsatz, davon habe ich hier nocht nichts gelesen ? Dass kann man nicht im vorherein ausfüllen, oder, dass kommt nur zum zug, wenn die botschaft dies wünscht, richtig? ich habe ein gutes, geregeltes einkommen (etwas über CHF 5'000 / Monat), und bin aber gleichzeitig auch noch in aus/weiter-bildung und habe jeweils ab januar viel zu tun sprich nicht wirklich zeit für sie (geplanter aufenhalt hier wäre november - anfangs januar), ich könnte belegen, dass ich ab januar dann gar keine zeit für sie hätte, sprich es sich für sie nicht lohnen würde, hier zu sein. aber das nützt wohl nichts, weil es ja v.a. um ihr rückkehrwille geht, oder, und ich nur sekundär bin. trotz allfälliger garantieerklärung?

Schreibe ich vorgängig "nur" die einladungskarte und organisiere ticket, versicherung etc. (danke für den flughansa tipp!!) ? Muss ich mich nicht direkt im Voraus bei der botschaft melden?

Nebst der Einladungskarte muss ich ihr noch ein E-Mail schreiben, in welcher ich ihr mitteile dass ich sie einladen möchte ?? oder ist damit einfach die einladungskarte gemeint?

macht es sinn, evtl. die dauer des aufenthaltes auf 2 monate zu beschränken (anstatt maximum von 3 monaten), oder dürfte das keine rolle spielen?

da meine freundin aus der küstenregion an der grenze zu venezuela ist, ist es halt auch nicht ein katzensprung nach bogota zu fahren und wenns aufgrund fehlendem job und eigenen finanziellen mitteln sowieso nicht klappt, möchte ich ihr die strapazen und die entäuschung auch nicht wirklich antun.

letzte drei fragen ;-) : braucht es überhaupt die bankunterlagen der mutter & die ihren, wenn ich diese garantieerklärung einreichen könnte ??

wo ist schon wieder der link zu diesern billigen versicherung in deutschland ? finde den nicht mehr.. hab was von 150 euro für 90 tage im kopf, in der ch sind die einiges teuerer;-), geleten die auch in der schweiz.

visum für die schweiz ist dann auch schengen und via deutschland zu fliegen somit kein problem, oder?

ich danke euch schon mal für die hoffentlich hilfreichen antworten.

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Nasar
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Kein Job - keine Chance?

Beitrag von Nasar »

Bitte entschuldige meine sehr einfache Antwort zu diesem Thema. Sieht die Botschaft keinen Rückkehrwillen, dann gibt es auch kein Visum! Da sie jedoch Anwältin ist, was hier in Kolumbien ein sehr angesehener Beruf ist, sollte sie die Rechtslage kennen und wissen damit umzugehen.
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
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padrino
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Beitrag von padrino »

hola dezzee

also auch ich habe mein ersten Visumsantrag ohne Hoffung begonnen, doch schlussendlich hats dennoch geklappt, ich bin bereits ein bisschen besoffen, daher nur die wichtigsten Facts:
1: Verpflichtungserklärung für die Schweiz erhälts du nur bei einem Rekurs, vorher kannst du mit diesem nicht trumpfen.
2. Rekurs ist in der CH ohne Probleme möglich, das ganze verzögert sich halt dann um ca. 12 Wochen.
3. Wichtigstes Argument ist der Rückkehrwille. Wenn deine Novia mit der Mutter wohnt ist dies bereits ein Grund, da sich deine Novia genau so um den Lebensunterhalt kümmern muss wie die Mutter.
4. Bei einer Verpflichtunserklärung verpflichtest du dich für max. 30'000 CHF aufzukommen sollte etwas schief gehen, etwas anderes gibt es gar nicht.
5. Bankunterlagen braucht es min. von deiner Novia, von der Mutter wird nicht benötigt.
6. Versicherung für die Schweiz (schengen) kannst du unter www.axa-schengen.com sehr günstig abschliessen.
7. Evtl. braucht es in deinem Fall ebenfalls einen Rekurs sowie einige Gänge nach Bogota, dennoch, wenn du die Frau liebst würde ich nicht davon abraten, denn im Endeffekt wird es sich auszahlen!
übrigens, wenn der Rekurs bewilligt ist (was in 98 % der Fälle auch geschieht - hat mir übrigens das EDA so mitgeteilt) dann erhälst du auch die im voraus bezahlen CHF 150 wieder.

Bei Fragen einfach în die Tasten hauen, hab den Rekurs durchgemacht und nun beim 2. Mal das Visum für meine Novia ohne Probleme erhalten!!
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padrino
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Beitrag von padrino »

Kurzer Nachtrag: Schengen Visum ist für den ganzen Schengen Raum, egal ob der Zwischenhalt in Spanien oder Deutschland ist (beides schon durcherlebt) funktioniert einwandfrei!
Weiterer Nachtrag: Beantrage nicht die vollen 90 Tage sondern nur etwa die Hälfte, somit kannst du argumentieren, dass du ihr die Schweiz näher zeigen willst (evtl. kannst du auch erwähnen, dass du noch ferien hast und deine Familie und Freunde Ihr vorstellen möchtest)
Bezüglich finanziellen Mitteln. Ihr müsst vorweisen können, dass gen00ügend finanz. Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind (mind. EUR 150/Tag) entweder durch sie oder durch deine Kontoauszüge.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Moin,

die DEUTSCHE Botschaft hatte mir in einem ähnlichen Fall empfohlen, ein Schreiben der Mutter beizufügen, das sie zwei Häuser hat (natürlich am besten mit Nachweis), ihre Tochter bei Ihr lebt, von ihr unterhalten wird und nach der Rückkehr auch wieder dort leben wird.

ciao
Bastian

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dezzee
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Beitrag von dezzee »

Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten, Links etc. super Sache & v.a. hilfreich.

@padrino auf folgende deiner punkte wäre ich um eine präzisierung froh (was ich nicht verstehe unten)... danke
padrino » 02 Aug 2012, 02:44 hat geschrieben:
ich bin bereits ein bisschen besoffen,

2. Rekurs ist in der CH ohne Probleme möglich, das ganze verzögert sich halt dann um ca. 12 Wochen.

4. Bei einer Verpflichtunserklärung verpflichtest du dich für max. 30'000 CHF aufzukommen sollte etwas schief gehen, etwas anderes gibt es gar nicht.

Weiterer Nachtrag: Beantrage nicht die vollen 90 Tage sondern nur etwa die Hälfte, somit kannst du argumentieren, dass du ihr die Schweiz näher zeigen willst (evtl. kannst du auch erwähnen, dass du noch ferien hast und deine Familie und Freunde Ihr vorstellen möchtest)
- guete maa :-)

- 2. und was man da beim antrag "von - bis" angegeben hat (also von wann bis wann es geplant war) ist dann somit auch egal.. ?

- 4. zahlt man da im voraus oder einfach nachweis, dass man TCHF 30 hätte?

- wann und v.a. WO platziere ich das, wegen ferien, vorstellen der familie und freunde etc.`?

saludos dezzee
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padrino
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Beitrag von padrino »

Ciao dezzee

Also die exakten Daten von bis sind egal denn bei einem Rekurs ist die Ausgangslage wieder neu. Was sich jedoch nicht ändert ist die Anzahl Tage die Ihr beantragt. Diese werden bei einem Rekurs genau so bewilligt. man kann dann diese Tage einziehen wann man möchte.

Bezahlen musst du gar nichts. die verpflichtungserklärung erhälst du nach einsprache direkt vom BFM. Die erklärung besagt dass wenn deine novia scheisse baut und abhauen würde, du mit bis zu chf 30000 haftest.

Das mit den Familienverhältnissen habe ich in einem seperaten Einladungsschreiben formuliert. Dies ist zwar keine Pflicht aber anderst hast du keine Möglichkeit dies zu erläutern.

Saludos
Padrino
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Beitrag von dezzee »

hallo padrino

danke vielmals !

letzte frage an alle; darf man sagen, das man novios ist oder sagt man besser, wir sind einfach freunde? ich meine, bei novios ist ja die gefahr schlussendlich grösser, dass die dann hier bleiben wollen... wie sind die chancen besser?

grüsse und alle und ja, ich werde dann mitteilen, obs und wies geklappt hat (hoffentlich :-)).

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Beitrag von dezzee »

hello again

was schreibt man bei punkt 22 und 23 des antragsforumlars.

Sie hat einen lufthansaflug von bogota über frankfurt nach zürich?

r. 22 (Bestimmungsmitgliedstaat(en)): Schweiz, und bei punkt 23: deutschland, oder gar nichts?

termin ist am 20.9.

saludos
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Da ich nicht weiss von welchem Formular du sprichst und wie die Fragen lauten, ist eine Hilfe unmöglich.

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Beitrag von dezzee »

Hallo zusammen.

Visum ist da - hat geklappt !

increible !

schreibe dann ein bisschen mehr, wenn sie da ist ;-)

cheers und allseits einen schönen tag. so ein visum ist kein ding der unmöglichkeit.

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Beitrag von dezzee »

also für mühsamere fälle, einfach weiter kämpfen!
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Hi dezzee was für schöne Nachrichten. Wünsche ihr einen guten Flug und euch beiden eine tolles Zusammensein. Wäre wirklich hilfreich wenn du uns etwas mehr berichten könntest. ;-)
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DanKie
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Beitrag von DanKie »

Glückwunsch dezzee.....ich wünsch euch eine schöne Zeit :-)
Manche Menschen leben so vorsichtig......die sterben fast wie neu :-)
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schweizer
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Beitrag von schweizer »

Bald seit ihr zusammen. Viel Glück, Spass und Freude.
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