Neue Vorschriften für Drohnen in Kolumbien

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Don Maximo
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Neue Vorschriften für Drohnen in Kolumbien

Beitrag von Don Maximo »

Mit dem Resolution 01983 vom 27. September trat die Verordnung RAC 100 in Kraft, die wesentliche Änderungen in Richtung einer strengeren Regulierung von Drohnen mit sich bringt.
Dies ähnelt dem, was in letzter Zeit bereits in europäischen Ländern geschehen ist (mit der Schweiz als üblichem Zögerer).
Neu müssen alle Drohnen über 200 Gramm registriert werden und eine Identifikationsplakette tragen (wie in Europa).
In einigen Medien, die über die neuen Vorschriften berichten, wird widersprüchlich behauptet, dass Drohnen unter 250 Gramm in die Kategorie Spielzeug fallen und somit von den entsprechenden Vorschriften ausgenommen sind.
Eine Behauptung, für die ich keine entsprechende Passage im Gesetzestext gefunden habe.
48 Gramm scheinen unbedeutend, aber es betrifft eine sehr verbreitete und beliebte Serie von Drohnen, wie die DJI mini.
Definitiv scheint es so zu sein, dass auch dieses schmale Segment von Drohnen der "offenen Kategorie" und den entsprechenden Bestimmungen unterliegt, einschließlich Registrierung und Kennzeichnungsschild.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Montana
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Registriert: Do 28. Mai 2015, 08:10

Neue Vorschriften für Drohnen in Kolumbien

Beitrag von Montana »

Wie bereits erwähnt, hat die kolumbianische Regierung die Drohnengesetzgebung 2023 aktualisiert und erweitert. Die neuen Regelungen sind im September in Kraft getreten. Drohnen bis 250 Gramm fallen unter die Kategorie A.

Hier die wichtigsten Punkte für Drohnen der Kategorie A:

Registrierung:
- Vereinfachte Registrierung online auf der Website der Luftfahrtbehörde.
- Keine Kennzeichnungspflicht mit eindeutiger Identifikationsnummer.

Flugregeln:
- In Wohngebieten mit Auflagen erlaubt.
- Abstand zu Menschenansammlungen und Flugplätzen erforderlich.
- Maximale Flughöhe 50 Meter.
- Keine Versicherungspflicht.
- Maximale Geschwindigkeit: 25 Meter pro Sekunde (80 km/h).
- Nachtsichtflüge: verboten.
- Überfliegen von Menschenansammlungen: Verboten.
- Abstand zu anderen Flugzeugen: Mindestens 5 Kilometer.

Die obigen Informationen basieren auf meinem derzeitigen Kenntnisstand und den mir zur Verfügung gestellten Quellen. Trotzdem sind alle Angaben in dieser Zusammenfassung ohne Gewähr. Es ist wichtig, sich vor dem Fliegen mit den aktuellen Drohnen-Gesetzen und -Vorschriften vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass ihr die geltenden Regeln einhaltet.

Ausführlichere Informationen befinden sich auf folgender Website: IAEROCOL - Instituto Educativo Aeronáutico de Colombia.
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