Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Der Name sagt es: Beziehungsgeschichten die Ihr uns erzählen wollt und zu denen Ihr eventuell Rat sucht.

Nico
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Fragen zum Antrag eines Visums zur Eheschließung in Bogotá

Beitrag von Nico »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@Ytod9191

Ich würde mir das mit der schnellen Heirat noch einmal überlegen. Ihr könnt erst einmal 90 Tage zusammen leben und wenn ihr dann immer noch wollt, könnt ihr heiraten.

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Ytod9191
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Fragen zum Antrag eines Visums zur Eheschließung in Bogotá

Beitrag von Ytod9191 »

@ Benjamin, danke dir, ja so werden wir es auch nun machen. Bin nur noch unschlüssig, ob sie hier auch die Goethe Prüfung oder lieber Telc machen sollte. Soll etwas einfacher sein. Weiß nur noch nicht wo man da Prüfung ablegen kann ( die "Prüfungszentren" stimmen vorn und hinten nicht ). Außerdem bin ich allgemein noch unsicher wie wir meine Verlobte am besten vorbereiten ( Präsenzkurse werden schwierig weil da muss sie ja irgendwie hinkommen und wenn ich arbeite kann ich sie nicht fahren / abholen, also wird es wohl auf Online hinauslaufen )

@Eisbaer ok danke wusste ich nicht.

@Nico Ja verstehe dich, wir kennen uns allerdings nun schon seit fast 4 Jahren. Aber denke auch dass das jetzt Sinn macht, vorher 2-3 Monate zusammen zu wohnen und dann zu heiraten wenns nach wie vor passt. Werden eher 60 als 90 Tage aber definitiv ein "Test" den es mit dem Visum zur Eheschließung nicht gegeben hätte!

Benjamin

Visum für die Hochzeit in Bogotá – Ablauf & Hürden

Beitrag von Benjamin »

Hab ich auch schon gehört, dass die TELC-Sprachprüfungen wohl einfacher sein sollen.

Mach dir nicht zu viele Gedanken, am Ende kommt es sowieso, wie es kommt. Hauptsache, deine Verlobte weiß, dass sie ohne den A1-Nachweis nicht bei dir bleiben kann – das sollte doch genug Motivation sein, um sich richtig reinzuhängen. Du bist ja dann in Deutschland dabei und kannst sie unterstützen, wo es geht. Was anfangs schwierig ist, wird mit der Zeit zur Routine.

Viel Glück euch beiden!

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Ytod9191
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Darf meine Verlobte erneut 90 Tage in Deutschand bleiben ?

Beitrag von Ytod9191 »

Hallo zusammen,

meine Verlobte war zuletzt vom 14.02.2025 - 16.03.2025 in Deutschland.

Laut meinen Recherchen im Internet darf man innerhalb von 180 Tagen INSGESAMT ( ? ) maximal 90 Tage in Deutschland sein.

Heißt das, wenn sie z.B. nächste Woche am 02.07.2025 wieder nach Deutschland kommt, darf sie nicht 90 Tage bleiben ?

Was ist korrekt ? Da habe ich überhaupt nicht nachgedacht, ich wollt eigentlich dass sie 3 Monate hier bleiben kann... :(




Teilbeitrag von der Administration gelöscht.

Benjamin

Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Benjamin »

Ich habe den Eindruck, dass ihr aus vergangenen Fehlern wenig mitgenommen habt. Dabei hatte ich gehofft, dass ihr dieses Mal besser vorbereitet an eure gemeinsame Zukunft herangeht.

Laut dem Auswärtigen Amt gilt für Staatsangehörige, die kein Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland benötigen: Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Tage visumfrei im Bundesgebiet aufhalten. Die Berechnung ist unkompliziert. Dazu braucht man noch nicht einmal einen Taschenrechner!

Bevor ihr weitere Schritte plant, wäre es wichtig, euch intensiver mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. So wie es aktuell aussieht, kann das schnell in eine schwierige Richtung gehen. Ich würde auch empfehlen, noch abzuwarten, bis deine zukünftige Frau den A1-Test bestanden hat.

Bitte nimm das nicht falsch – das ist nur meine persönliche Meinung. Aber bei Themen wie Heirat, Zusammenleben in Deutschland und der finanziellen Unterstützung eurer Familie in Venezuela ist eine gute Vorbereitung entscheidend.

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Ytod9191
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Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Ytod9191 »

Du, ich habe auch noch andere Sorgen in meinem Leben ( sie übrigens noch mehr ) und versuche das alles bestmöglich zu lösen. Ich poste hier nichts um mich von jemanden verurteilen oder bewerten zu lassen. Wenn das in Zukunft häufig kommt von deiner Seite, kannst du dir weitere Antworten gerne sparen.

Edit : Übrigens dieser "Ratschlag" noch bis zum A1 Zertifikat zu warten, zeigt dass du unsere Situation entweder a ) nie ganz überblickt hast oder b ) es wieder vergessen hast, wird müssen bis spätestens 13. September geheiratet haben also ist nicht noch mit ewig warten.

Und wenn du wüsstest was wir uns beide den ARSCH aufgerissen ( und vor allem was das mich alles gekostet hat ) haben damit wir überhaupt heiraten DÜRFEN ist ein ganz anderes Thema.

Also bitte poste hier nichts mehr in die Richtung oder wir bekommen uns in die Haare.
Zuletzt geändert von Ytod9191 am 24. Juni 2025, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.

Benjamin

Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Benjamin »

Ich sehe, wie sehr euch die Situation belastet und dass ihr euch reinhängt, das respektiere ich. Meine Worte waren ehrlich gemeint und basierten auf den Informationen, die ich hatte. Es war nie meine Absicht, euch zu kränken oder eure Bemühungen kleinzureden. Ich akzeptiere, dass du meine Sichtweise nicht teilen möchtest, und werde mich zukünftig mit Kommentaren zu dem Thema zurückhalten. Alles Gute weiterhin euch beiden, ich wünsche euch, dass ihr euren Weg schafft, trotz aller Hürden.

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Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Ytod9191 »

Darf ich noch einmal nachhaken, ich verstehe das nicht ganz, ist die Antwort mit dem 14.08.2025 jetzt korrekt ? NIcht dass es da noch Probleme gibt.
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Eisbaer
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Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Eisbaer »

Die sogenannte 90/180-Tage-Regel bedeutet, dass sich Personen, die visumfrei nach Deutschland (bzw. in den Schengen-Raum) einreisen dürfen, innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage aufhalten dürfen.

Dabei gilt:
- Die 180 Tage werden rückwärts ab dem aktuellen Tag berechnet.
- Alle Aufenthaltstage innerhalb dieses Zeitraums – auch Ein- und Ausreisetage – zählen mit.
- Wenn die Freundin bereits früher in Deutschland war, müssen diese Tage von den 90 Tagen abgezogen werden.

Beispiel zur Veranschaulichung:
Wenn die Freundin am 14.08.2025 erneut einreisen möchte, muss man die 180 Tage rückwärts zählen – also bis zum 16.02.2025 – und prüfen, wie viele Tage sie in diesem Zeitraum bereits in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land verbracht hat. Nur wenn diese Zahl unter 90 liegt, ist eine erneute visumfreie Einreise möglich.

Zur genauen Berechnung empfehle ich den Schengen-Rechner https://www.visa-calculator.com/de/ mit dem man die Aufenthaltsdauer einfach überprüfen kann.
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Beitrag von Ytod9191 »

Also da steht : OK. Sie können bis zum 14-05-2025 noch 59 Tage bleiben.

Wenn Sie am 15-06-2025 wieder in den Schengen-Raum einreisen, können Sie 90 Tage bis zum 12-09-2025 bleiben.

Das ist doch Quatsch ?!

"Beispiel zur Veranschaulichung:
Wenn die Freundin am 14.08.2025 erneut einreisen möchte, muss man die 180 Tage rückwärts zählen – also bis zum 16.02.2025 – und prüfen, wie viele Tage sie in diesem Zeitraum bereits in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land verbracht hat. Nur wenn diese Zahl unter 90 liegt, ist eine erneute visumfreie Einreise möglich."

Mir geht es ja darum, dass sie dieses mal die vollen 90 Tage bleiben dürfen soll.

Zwischen dem 16.02.2025 und 16.03.2025 sind ja genau 28 Tage.

Darf sie dann wenn sie um 14.08.2025 kommt nur 62 Tage bleiben ?!

Also anders gefragt, darf sie erst 6 Monate nach Ausreise wieder die vollen 6 Monate bleiben ? Also Einreise dann am 16.09.2025 ?? ....
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Eisbaer
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Visum für die Hochzeit in Deutschland – Ablauf & Hürden

Beitrag von Eisbaer »

Die 90/180-Tage-Regel bedeutet, dass sich visumfreie Besucher innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Für jeden einzelnen Tag, den man sich im Schengen-Raum aufhalten möchte, muss geprüft werden, ob man in den vorherigen 180 Tagen schon 90 Tage oder mehr dort war.

Das heißt: Wenn deine Freundin vom 16. Februar bis zum 16. März 2025 28 Tage im Schengen-Raum war, dann sind diese 28 Tage relevant für jeden geplanten Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen danach. Möchte sie am 14. August 2025 erneut einreisen, schaut man rückwärts bis zum 16. Februar 2025. In diesem Zeitraum hat sie bereits 28 Tage verbraucht, also stehen ihr noch 62 Tage zur Verfügung. Erst ab dem 16. September 2025 liegen diese 28 Tage außerhalb der relevanten 180 Tage. Ab dann könnte sie wieder volle 90 Tage bleiben, wenn sie zwischenzeitlich nicht erneut eingereist ist.

Man muss also nicht exakt sechs Monate warten – sondern lediglich so lange, bis alle vorherigen Aufenthaltstage außerhalb des 180-Tage-Rahmens liegen. Der Aufenthalt muss über einen Zeitraum von 180 Tagen verteilt sein, nicht in festen Blöcken.
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Beitrag von Ytod9191 »

Also war die Information falsch und von dem Berechner auch !?




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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Wenn Du mit meinen Erklärungen nicht ganz weiterkommst oder noch offene Fragen hast, wäre die deutsche Botschaft eine gute Anlaufstelle. Dort bekommst Du verlässliche und rechtsverbindliche Auskünfte, die Dir sicher helfen können.
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Beitrag von Ytod9191 »

Okay danke dir.

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Beitrag von Ytod9191 »

Antwort der Bundespolizei :
Sehr geehrter xxx,

Ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Ich bitte zunächst den zeitlichen Verzug aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen zu entschuldigen. Bitte beachten Sie auch, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht mehr jede Frage/Rückfrage individuell beantworten können.
Bei der Prüfung der Dauer früherer und geplanter Aufenthalte findet seit 2013 die sogenannte Rückwärtsrechnung Anwendung. Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich Drittstaatsangehörige bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten dürfen. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden (Art. 6 Abs. 1 S. 1, Abs. II S. 1 Schengener Grenzkodex).

Im Internet, im Service Portal des Auswärtigen Amtes unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufenthaltsdauer/606614

wird Ihnen die Berechnung der Aufenthaltstage anhand eines Beispiels erklärt. Dort finden sie einen weiteren Link zu einem Aufenthaltsrechner, mit dem sie ihren geplanten Aufenthalt berechnen können.

Einen Auszug aus dem Aufenthaltsrechner der Bundespolizei habe ich der E-Mail als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung des Voraufenthaltes konnte Ihre Verlobte am 15.06.2025 für einen Aufenthalt von 90 Tagen wieder einreisen.

Externer Link: https://ibb.co/3yQ4sNwh

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Ytod9191
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Thema: A1 Prüfung Goethe Insitut in Deutschland

Beitrag von Ytod9191 »

Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen, meine Ehefrau hat am 30.10.2025 die A1 Prüfung in Hamburg.

Wir sind schon seit Monaten fleißig am lernen (verwenden dafür u.a. die 3 Goethe A1 Prüfungen als PDF die ich entdecken konnte im Internet).

Ich war nun bei meinen Recherchen nach allen "Themen" für den Bereich "Teil 2" beim "Sprechen" über folgende PDF gestolpert:

https://de.scribd.com/document/74610761 ... l-2-Fragen

Weiß jemand ob die authentisch / korrekt ist ? Es sind auf jeden Fall alle 6 Themen mit dabei die auch bei den 3 Beispielprüfungen auftauchen. Aber mit weniger "Wörtern" ( jeweils 6 Pro Prüfung/Thema

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar ob es Sinn macht diese PDF durchzupauken.

Liebe Grüße

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