von tico » 08 Feb 2018, 18:39
@John, jederzeit. Bedenke bitte eines: Costa Rica ist kein Einwanderungsland, das bedeutet, du muesstest, um legal hier zu leben, eine saftige Rente haben oder eine Menge Geld hinterlegen, ein Hotel bauen oder aehnliches. Aber bevor ich schwafle, warte ich lieber auf deine konkrete Fragen.
Pura Vida
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Hallo Tico
Nach meinen Informationen der Migration Costa Rica, sind Voraussetzund fuer ein Visum eine Rente/Pension von mindestens 1000,- Dollar, was ja nicht gerade fett ist,

Gruss John Extra
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Residencia allgemein
Unter „residencia“ versteht man gewöhnlich – rein rechtlich – das Aufenthaltsrecht oder die Aufenthaltserlaubnis. Und dies sollte man keineswegs mit einer Einbürgerung verwechseln, was ja so viel bedeutet wie „Staatsbürgerschaft“ mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Insofern ist Costa Rica nämlich kein echtes Einwanderungsland, da Costa Rica Ausländern normalerweise keine Einbürgerung gibt.
Bei den Aufenthaltserlaubnissen („residencias“)gibt es – wie bei uns - grundsätzlich zwei Formen: eine befristete und eine unbefristete.
Befristete gibt es – für „Touristen“ (turistas) – (1) ohne Antrag für drei Monate – und
(2) mit Antrag für ein bis 2 Jahre, (z.B. für ausländische Arbeitnehmer mit Spezialqualifikation oder ausländische Arbeitnehmer von ausländischen Firmen (wie Siemens, BMW, LTU oder dergl.) und ausländischen Institutionen sowie ebenfalls
(3)<<<<<<< mit Antrag für 10 Jahre für Pensionäre und Rentner gegen Nachweis von mindestens 1000 USD Rente/Pension pro Monat.>>>>>>>>>>
Bei den unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen unterscheidet man grundsätzlich drei Formen:
die Residencia auf Grund familiärer oder verwandtschaftlicher Beziehungen. Hierunter fallen alle engen familiären Beziehungen mit einem/-er costarikanischem/n Staatsbürger(in), insbesondere Ehen und Kindschaftsbeziehungen (Mutter/Vater eines costarikanischen Kindes). Dies gilt auch für adoptierte Kinder. Insofern ist eine Heirat in Costa Rica gleichzeitig die einfachste Möglichkeit, das residencia-Problem zu lösen.
Die Residencia als „pensionista“ (Rentner, Pensionär)
Nachgewiesen werden müssen hierfür mind. 600 US-Dollar Rente oder Pension pro Monat als unbefristete, sprich fortlaufende Zahlung. Dieser Nachweis ist regelmäßig zu erbringen und muß vor der Ausländer- und „Einwanderungs“-Behörde („Migración) alle zwei bis drei Jahre vorgelegt werden.
Die Residencia als „rentista“ (Investor)
Hierfür gilt im allgemeinen die Untergrenze von 200.000 US-Dollar, von der bei besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben abgewichen werden kann. Was gerade als „besonders förderungswürdig“ angesehen wird, ist am besten immer aktuell nachzufragen. Manchmal kann dazu auch die hiesige Botschaft nähere Auskünfte erteilen, zumeist aber ist dies am besten vor Ort in Costa Rica zu klären.