Begünstigung für ausländische Investoren in Kolumbien gekürzt

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Eisbaer
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Begünstigung für ausländische Investoren in Kolumbien gekürzt

Beitrag von Eisbaer »

Der Verfassungsausschuss erklärte den Beschluss für null und nichtig, mit dem die Nationale Steuer- und Zolldirektion (Dian) das Verfahren zur Eintragung in das einheitliche Steuerregister (RUT) für ausländische Investoren ohne Wohnsitz in Kolumbien, die für die Zahlung der Umsatzsteuer (MwSt.) verantwortlich sind, gelockert hat.

Die Entscheidung der Steuerbehörde war darauf zurückzuführen, dass mehrere ausländische Steuerzahler die Schwierigkeit zum Ausdruck brachten, die Steuer zu zahlen, weil sie die für das Registrierungsverfahren im RUT verlangten Anforderungen nicht erfüllen konnten.

Daher entschied sich die Steuerdirektion für eine Vereinfachung des Verfahrens, um die Zahlung der Steuerpflichten im Zusammenhang mit der durch Covid-19 ausgelösten Krise zu erleichtern.

Diese Flexibilität des Verfahrens ermöglichte es unter anderem, es durch einen Bevollmächtigten oder einen informellen Vertreter durch eine einfache Kopie der erforderlichen Dokumente in der Originalsprache und ohne die Notwendigkeit einer Apostille oder einer offiziellen Übersetzung voranzubringen, vorausgesetzt, dass alle Dokumente unter den vor der Pandemie erforderlichen Bedingungen innerhalb von 60 Arbeitstagen, gerechnet ab dem Ende des vom Gesundheitsministerium verordneten gesundheitlichen Notstands, vorgelegt wurden.

Der Verfassungsausschuss erklärte den Verwaltungsakt für null und nichtig, weil er zu dem Schluss kam, dass die Steuerbehörde Dian nicht befugt sei, die Bedingungen für die Eintragung dieser Art von Steuerzahlern in das RUT festzulegen.

Er erklärte, dass nach dem Steuerstatut dieses spezielle Verfahren von der nationalen Regierung zu regeln sei. Da die Verwaltung der Dian verfassungsmäßig nicht als Teil der Regierung konzipiert ist, muss verstanden werden, dass die Regierung mit dem Erlass dieser Resolution außerhalb ihrer Befugnisse gehandelt hat.

Das Urteil stellte klar, dass diese Feststellung keinen Einfluss auf die Registrierungen im RUT hat, die ausländische Investoren, die für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind, möglicherweise vor der Vollstreckung dieses Gerichtsbeschlusses vorgenommen haben.

Die Bestimmung ist auf die automatische Kontrolle der Rechtmäßigkeit zurückzuführen, die dem Staatsrat in Bezug auf die allgemeinen Maßnahmen der nationalen Einheiten entspricht, die in Übereinstimmung mit den Gesetzeserlassen der Regierung im Rahmen des infolge der Pandemie verordneten sozialen Notstands getroffen werden.

Das vollständige Urteil des kolumbianischen Gerichts kann hier heruntergeladen werden.




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