⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Uribes Anwälte hatten argumentiert, der Hausarrest verletze grundlegende Rechte wie die Menschenwürde, das Recht auf ein faires Verfahren, die Unschuldsvermutung und die persönliche Freiheit. Sie forderten daher, den Hausarrest auszusetzen, bis über die Berufung gegen das Urteil entschieden sei. Doch das Gericht sah keine ausreichenden Gründe, die Maßnahme aufzuheben. Es betonte, dass dies keine Vorentscheidung über das endgültige Urteil sei, sondern nur die Tutela-Klage betreffe.
Uribe war in erster Instanz wegen Prozessbetrugs und Bestechung zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er vorerst in Form von Hausarrest verbüßt. Zudem muss er eine Geldstrafe von über 3,4 Milliarden kolumbianischen Pesos zahlen und ist für acht Jahre von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Seine Verteidigung hat noch bis zum 13. August Zeit, Berufung einzulegen.
Der Fall bleibt juristisch und politisch hochbrisant, da er nicht nur über die Zukunft eines der einflussreichsten Politiker Kolumbiens entscheidet, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Justizsystems auf dem Prüfstand steht. Das Gericht hat klargestellt, dass gegen die Ablehnung der Tutela-Klage kein weiteres Rechtsmittel möglich ist.
Die kolumbianische Öffentlichkeit verfolgt die Entwicklung mit Spannung – weitere Entscheidungen werden in den kommenden Wochen erwartet.