Ich denke, wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, brauchst du keinen Rechtsbeistand.
Da du viele Jahre in Lateinamerika gelebt hast, wirst du die spanische Sprache beherrschen.
Alles geht online, auch von Deutschland aus. Du musst nur sehr sorgfältig vorgehen und aufpassen, dass dir bei der Antragstellung kein Fehler unterläuft. Wenn du dir das nicht zutraust, mach es so wie @desertfox geschrieben hat.
Zwischenstand der geplanten Auswanderung nach Kolumbien als Rentner Ende Oktober 2024
Vor einer Woche habe ich den Antrag auf Rentnervisum online ausgefüllt und hatte am Freitag schon die Genehmigung. In Berlin kann das Visum noch im Reisepass eingetragen werden.
Verwirrung gab es bezüglich des ärztlichen Attestes, denn im Antrag steht, dass man einen Nachweis einer Gesundheitsbehörde benötigt. Das hatte ich versucht, aber dort kann man nur ein Gesundheitszeugnis bekommen nach § 43 Infektionsschutzgesetz. So reicht doch ein ärztliches Attest, das ich mit Übersetzung eingereicht habe.
Weiter geht's und die Vorfreude auf mein Rentnerdasein in Kolumbien steigt!
Ganz liebe Grüße, Karin
vielleicht könnt ihr mir zu folgenden Fragen eine Antwort geben:
1.) wenn ich ein Rentnervisum habe, soll es so sein, dass ich für 5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. Nach diesen 5 Jahren, kann ich einen neuen Antrag stellen. So jedenfalls mein Informationsstand. Hierfür muss ich aber 5 Jahre durchgehend vor Ort sein?! Wird die Durchgängigkeit durch gelegentliche Aufenthalte unterbrochen? Und würde dieses dazu führen, dass ich in solchem Fall, immer wieder von vorne anfangen, um die 5 Jahre zu erreichen?
3.) Es ist vorgesehen in Cartagena oder Santa Marta eine Immobilie zu erwerben, in der ich auch wohnen möchte. Würde mir dieser Kauf auch bei der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis helfen?
Ich würde mich über interessante Antworten freuen.
Das Rentner-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Jahren bei einer Abwesenheit von 180 Tagen. Nach drei Jahren kannst Du dann ein Resident-Visum beantragen. Das unbefristete Resident-Visum wurde abgeschafft. Es ist nur noch 5 Jahre gültig.
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Bevor du als Rentner eine "Cédula" beantragen kannst, brauchst du zuerst das entsprechende Visum. Deine Rente muss mindestens 3 "Salarios minimos" monatlich betragen. "Salario minimo" = Mindeslohn. 3 Mindestgehälter von 1.423.500 sind 4.270.500 COP, was beim aktuellen Wechselkurs etwa 1.000 € entspricht.