Keine leichte Frage!
Ich würde zuvor den Pass ändern und damit die Geburtsurkunde, auch wenn es die Familienzusammenführung verzögert.
Es hört sich an, als würde sie ihre Nachnamen ablegen und nur mit deinem bleiben. Euer Standesbeamte wird euch sagen, ob dieses mit kolumbianischen Recht geht.
Wenn ihr nach deutschem Recht den Willen erklärt, beide den selben Familienname zu führen und dafür ihrer geändert wird - es also eine Namensänderung stattfindet - dann wird die Namensführung für das Visum dieser Willenserklärung entnommen, denn eine Ausstellung ist ja erst durch die Heirat erfüllt.
Ich würde sagen, eine Namensänderung Aufgrund einer Heirat erfüllt den Zweck zur Änderung einer Geburtsurkunde, weil dort ja der Familienstand steht, und diese Änderung wiederum erfüllt den Zweck zur Namensänderung des Passes, welcher dann haargenau zum Visum passt. Wenn also das Eine das Andere bewirkt, könnte sich hieraus eine Pflicht zur Namensänderung im Pass ergeben.
Du kennst ja Beamte im deutschsprachigen Raum: Wenn zwei notwendige Dokumente nicht deckungsgleich sind, dann sträubt sich der Amtsschimmel.
Was ist denn schon an einem Monat Familienzusammenführungsprozess mehr dramatisch, wenn ihr euch hinterher 30 Jahre lang auf der Pelle gehen könnt.
