@Chemiepeter: Vielen Dank für Deinen Update.
In Bezug auf Deinen aus meiner Sicht berechtigten Hinweis "ein Hintertürchen offen" habe ich mir mal die Schengen Visa Bedingungen für Argentinier, Brasilianer und Chilenen angesehenen. Bei allen dreien heißt es ebenfalls, dass es eine Visabefreiung gibt.
Sie könnten m. E. n. daher als Bsp. gelten, welche "Visa Befreiung" auch für Kolumbien (und Peru) möglich werden könnten.
Auf der
Webseite der deutschen Botschaft in Brasilien steht:
Kurzaufenthalte brasilianischer Staatsangehöriger in Deutschland
Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visapflicht dürfen brasilianische Inhaber gültiger gewöhnlicher Reise-, Diplomaten-, Dienstpässe oder sonstiger amtlicher Pässe, für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) ein- und durchreisen, und sich hierin höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums visafrei aufhalten.
Gefordert werden weiterhin ein gültiges Dokument (+3 Monate über Besuchszeitraum), die Angabe / ein Nachweis des Reisezwecks und der Nachweis ausreichender Finanzmittel.
Während diese Punkte aus meiner Sicht wenig überraschend sind, wird am Ende der gleichen Seite zu den Details einer Visumsbeantragung verwiesen ??? Ggf. ist dies noch ein Überbleibsel aus der Nicht visa-befreiten Zeit...
Hilfreicher scheinen da die
Webseiten der deutschen Botschaft in Santiago de Chile zu sein (nur auf Spanisch):
No necesitan visado los ciudadanos chilenos que viajan a Alemania con los siguientes objetivos:
Turismo, Negocios, Visita, ...
welche dann folgende Voraussetzungen aufführen:
Viajar a Alemania sin visado
En el caso del ingreso exento de visado se debe tener:
•Pasaporte con vigencia mínima de 6 meses a partir del ingreso al país.
•Pasaje de ida y vuelta (dentro del plazo de los 90 días)
•Seguro de cobertura médica internacional (aún no es obligación en Alemania, pero se requiere en otros países Europeos,ej.:. España).
Las autoridades de migraciones además podrán requerir comprobantes de financiamiento de la estadía, de los gastos de viaje y también del motivo del viaje.
•en caso de turismo: reservas de hotel y de traslados
•en caso de viajes de negocios: confirmación de la empresa alemana, carta de invitación a conferencias, seminarios o reuniones con socios, etc. (redactada en alemán)
•en caso de viaje de visita: carta de invitación de amigos/parientes (redactada en alemán) indicando nombre y derección completa del que invita
•en caso de otros viajes: constancias de cursos de idioma, de las escuelas etc.
•una tarjeta de crédito internacional con suficiente cobertura o cheques de viajero o suficiente dinero en efectivo (€ 60,-diarios)
Analoges findet sich (in Deutsch) auf den
Webseiten der deutschen Botschaft in Argentinien:
Argentinische Staatsangehörige, die sich zu touristischen Zwecken, Geschäftsreisen und ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht länger als 90 Tage im Schengenraum aufhalten, unterliegen --nicht-- der Visumpflicht. Dennoch müssen auch bei visumfreier Einreise folgende Hinweise beachtet werden:
Merkblatt 90 Tage visumfrei
im erwähnten Merkblatt werden dann die gleichen Punkte auf Deutsch aufgeführt, mit einer Ausnahme aus meiner Sicht (s. fett markierter Abschnitt):
...
Für den Finanzierungsnachweis durch:
· Barmittel oder Reiseschecks i.H.v. 45,-- € pro Aufenthaltstag
· ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung gem. § 66-68 AufenthG, die von
den/dem in Deutschland wohnhaften Einlader bei deutschen Ausländerbehörden
abgegeben werden können und bei Einreise auf Nachfrage im Original vorgelegt
werden müssen
Würden für Kolumbien für eine visa-befreite Einreise die gleichen Bedingungen wie für Argentinier gelten, entfielen in Zukunft zwar immerhin die Besuche in der deutschen Botschaft in Bogota, aber alle anderen Aspekte blieben gleich, insbesondere die Verpflichtungserklärung eines Einladers bei Privatbesuchen.
Nach den Bedingungen für Chilenen (sofern nicht wg. Verkürzung missverständlich in der Spanischen Übersetzung angegeben) würde dann noch die umfassendere Verpflichtungserklärung eines Einladers durch eine einfache Kostenübernahmebestätigung ersetzt werden.
Das andere Punkte nicht gestrichen werden, halte ich für nachvollziehbar (Pass, Flugticket, Reisekrankenversicherung, ...).
Kurzum, wenn für Kolumbien analoge Bedingungen für den "visa-befreiten" (Besuchs-/Tourismus) Aufenthalt wie für Argentinien und Chile gelten werden, werden zwar die Beantragungsbesuche in der Botschaft wegfallen können, aber fast alle anderen Bedingungen wohl gleich bleiben.
Dennoch wäre der "visa-befreite" (Besuchs-/Tourismus) Aufenthalt für viele von uns mit familiären oder freundschaftlichen Beziehungen nach Kolumbien sicherlich zu begrüßen.