⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
@HamidHier würde mich interessieren, ob jemand von Euch schonmal konkret diese Erfahrung gemacht hat?
Wenn ich die Verpflichtungserklärung richtig verstehe, verpflichtet man sich eben für alle Kosten bis zur Ausreise aufzukommen.
Aber wenn -wie in Hamids fiktiven Beispiel- der Bruder einfach "verschwindet". Dann sehe ich erstmal keine Kosten auf den Bürgen zukommen. Wie schon geschrieben: Die Polizeit wird keine Großfahndung machen mit Millionen Kosten. Strandet er irgendwo halbtot in einem Krankenhaus, dann holt einen das ein - bis zur Abschiebung.
Aber was ist, wenn der inzwischen Asyl beantragt hat?
Auf der anderen Seite: Wenn man sich seit 1,5 Jahren kennt und über die familiäre Situation im Bilde ist stellt man auch fest, ob die Angebetete in festem sozialen Umfeld in eine (Groß) Familie eingebunden ist. Hier erachte ich das Risiko dass die Dame überraschend alleine in Deutschland untertaucht für verschwindend gering. Was denkt ihr?
Im anderen Beispiel weiter unten mit der am letzten Tag verschwundenen Freundin: Wenn die Jahre später verheiratet wieder auftaucht, ist man wohl aus der Bürgschaft auch raus.
Überlegung hierzu: Wenn das Vertrauen groß genug ist macht es doch mehr Sinn die "Sicherheitsgebühr" in Form von Bargeldnachweis bzw. Reisechecks der Freundin vor der Einreise zu geben. Dann kann die das Geld nachweisen, nachdem sie da ist zurückgeben und man kann ganz normal hier den Urlaub zuasmmen verbringen ohne diesem Risiko der Bürgschaft ausgesetzt zu sein. Oder verstehe ich etwas falsch?
Weiss jemand wie hoch der aktuelle Tagessatz für den Nachweis ist?
@Hamid
Soweit ich weiß 90 Tage innerhalb von 6 Monaten. Also 2 * 90 Tage pro Jahr, sprich ein halbes Jahr pro Jahr.
Weiß jemand wie das gerechnet wird?
Ausreise nach 90 Tagen und dann 90 Tage Karrenz? Oder wird das Jahr in 2 Hälften aufgeteilt?
Also könnte man tatsächlich eine Art "Pendelbeziehung" machen, d.h. der Partner aus Kolumbien kommt 90 Tage nach Deutschland und dann geht man selbst 90 Tage mit nach Kolumbien und so weiter ....
(in einer idealen Welt wo Geld keine Rolle spielt)
Ok, hab die Antwort bereits selbst gefunden:
------------------------------------
Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01. bis 31.12.
Am 18.10. befindet er sich in den Schengener Staaten.
Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04. bis 18.10. betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.
Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10. — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
--------------------------------------
=> germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944