soweit ich weiß ist es so, dass Kinder von Eltern mit verschiedenen Saatsbürgerschaften als Kinder beide Staatsangehörigkeiten haben. Mit Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich dann aber entscheiden.
Deutschland geht mit doppelten Staatsbürgerschaften extrem restriktiv um.
@desertfox
ich kenne keinen Kolumbianer der das beantragt hat. Wir haben uns das nur mal selbst überlegt und haben uns bei der Botschaft hier in Frankfurt schlau gemacht.
Das mit dem entscheiden mit 18 Jahren kenne ich ebenfalls so. Wenn sich das geändert hat dann ging das komplett an mir vorbei.
Moin,
Die Optionspflicht gilt meines wissens nach nur für Kinder wo beide Elternteile nicht-deutsch sind. Und auch für die wurde die Regelung anscheinend abgeschwächt: => bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht-node.html
ich habe mich auch mal mit dem Thema doppelte Staatsbuergerschaft beschaeftigt und muss sagen die Auskuenfte im Internet sind sehr verwirrend.
Vor allem die Seiten der Bundesamter, wo man immer eine Ubersetzung braucht fuer das Beamtendeutsch......
So wie ich es sehe koennen Kinder von Auslaendischen Buergern seit der Aenderung von 2014 beide Staatsbuergerschaften behalten und muessen sich nicht mehr fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden........