Nun bitte zurück zur eigentlichen Frage, die da heißt: Steuer auf Mieteinnahmen für Ausländer.
Danke!
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Servus,
wie läuft das denn nun. Ein in D lebender Vermieter für Whg. in Kolumbien muss in D keine Steuern für diese bezahlen aber in Co schon. Das habe ich aus den vorherigen Kommentaren herausgelesen. Desweiteren habe ich bei dem Finanzministerium auf der Webseite gelesen bzw. nichts darüber gefunden das man in D für Mieteinahmen in Col. in D Steuern zahlen muss.
Liege ich richtig mit dieser Aussage?
Danke und Grüße
Das ist für Schweizer so, weil die CH ein Steuerabkommen mit Kolumbien hat. Bei D weis ich es nicht. Ohne Steuerabkommen währe wohl eine Doppelbesteuerung fällig.
Ich würde bis zum Beweis des Gegenteils auch davon ausgehen, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Kolumbien in D steuerpflichtig sind. Aussnahmen gibt es lediglich für Luft- und Schifffahrtsunternehmen
zu deiner Frage habe ich im Netz folgende Information gefunden:
Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?
Grundsätzlich hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Besteuerung im Belegeinheitsstaat). Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind dann in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Vielen Dank. Das hatte ich auch gelesen, und mich gefragt was das dann bedeutet wenn in Kolumbien keine Steuer bezahlt werden muss, da die Kolumbianische Besitzerin im Ausland lebt. Aus dem zitierten Text schließe ich, dass die Einnahmen entweder in Kolumbien oder Deutschland versteuert werden müssen, oder kann es sein, dass eine Kolumbianerin die in Deutschland steuerpflichtig ist für die Mieteinnahmen in Kolumbien keine Steuern zahlen muss (aber indirekt schon durch Progressionsvorbehalt)?
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@Pablo34: Mich würde interessieren, was aus diesem Investitionsvorhaben geworden ist. Kannst du aktuelle Erfahrungen teilen? Wir überlegen evtl. auf "sobre plano" zu kaufen.
Vielleicht hilft Dir das weiter. Ich hatte mal eine Anfrage bei der Lohi gestellt und folgende Antwort erhalten:
Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung zu bestimmten Einkünften, können laut OECD-Musterabkommen diese anderen Einkünfte unabhängig von ihrer Herkunft nur im Wohnsitzstaat besteuert werden.
Findet kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung, wird die Doppelbesteuerung nach innerstaatlichem Recht (u.a. =A7=A7 34c, 34d EStG, =A7 26 KStG) durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer oder durch Abzug der ausländischen Steuer von den Einkünften vermieden.
In Ihrem Fall bedeutet dies, dass im Falle von Mieteinnahmen diese in Deutschland zu besteuern wären unter Anrechnung der in Kolumbien bezahlten Steuer.
In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen hat das Land in dem die Immobilie liegt das Besteuerungsrecht. Mit Kolumbien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Wir waren heute beim DIAN. Die Wohnung ist dort deklariert.Die Wohnung ist im Grundbuchamt nur im Namen meiner Frau eingetragen. Die Wohnung wird durch ein Imobilien Büro vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf 1‘200‘000 $ Pesos im Monat. Obwohl wir unser Lebenswohnsitz in Europa haben, seien diese Einnahmen zuwenig für Steuern. Wo die genaue Obergrenze liegt, weiss ich nicht, weil ich nicht explikat danach gefragt habe.
Chévere
Wer kämpft der kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Ab rund 2,5 Millionen Nettoeinkommen beginnt die Zahlpflicht. Trotzdem überrascht mich die Aussage Deines DIAN Gesprächspartner. Die bezieht sich nämlich nur auf die normale Steuerpflicht. Zumindest bis 2020 bestand nämlich eine Quellensteuerpflicht falls der Inhaber der Liegenschaft (egal ob Kolumbianer oder Ausländer) nicht in Kolumbien resident war. Die Frage ist also, hat sich dieses Gesetz geändert, oder war sich die Person die Dir diese Auskunft gegeben hat nicht informiert dass Deine Frau im Ausland ihren Lebenswohnsitz hat.
Naia, wenn das Büro Die diese Quellensteuer nicht abzieht, dürfte wohl nichts geschehen. Die oder der Mieter steht in der Pflicht die Quellensteuer einzubehalten, und dem Staat abzuliefern. Wie weit Du dafür sorgen musst, dass das auch geschieht ist dann wieder eine andere Frage. Aber ich sehe da kein Risiko.
Und da wir die Wohnung via Vermittlungsbüro vermietet haben, weiss ich eigentlich nicht, wie das alles abläuft. Ist sowieso alles ein bisschen kompliziert und ich denke, niemand weiss so richtig Bescheid. Da kannst du in Cali fragen, bekommst du diese Antwort, fragst du sonst irgendwo, bekommst du eine ganz andere Antwort.
Chévere
Wer kämpft der kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.