Hallo liebe Forumgemeinde,
vorab: Ich konnte nach Recherche hier im Forum keine genauen Antworten auf meine Fragen finden, deswegen probiere ich es nun mit einem eigenen Thread hier. Ich hoffe das passt so. Sollte mein Thread hier nicht rein passen, bitte ich einen Moderator/Admin mein Thread in das passende Unterforum zu verschieben, vielen Dank!
Ich plane mit einem Kumpel zusammen eine Urlaubsreise im November / Dezember diesen Jahres für ca. 14 Tage nach Cartagena / Medellín zu unternehmen.
Wir wollen dabei in einem Hotel oder AirBnb Apartment übernachten. Und hauptsächlich am jeweiligen Stadtleben als Tourist teilnehmen.
Meine Fragen zum Stand heute:
Momentan gibt es für November/Dezember 2020 preiswerte Flüge mit KLM z.b. nach Cartagena. Könnten wir bei einem Rückflug über Amsterdam problemlos den Transitbereich von Amsterdam zum deutschen Zielflughafen durchqueren ohne in Holland in Quarantäne zu müssen oder sollten wir lieber vorsichtshalber mit der Lufthansa fliegen?
Welche gesundheitliche Vorgaben hätten wir bei Einreise als Touristen in Cartagena / Medellín zu erfüllen, damit uns problemlos die Einreise mit einer Airline am Flughafen gestattet wird? (negativ Test, Versicherung.... ? )
Gibt es aktuell eine Maskenpflicht in ein der beiden Städte, wenn ja wo und in welcher Form gelten diese?
Ist es möglich in ein der beiden Städte aktuell in Discos, Bars zu verweilen und vermeintlich wieder Salsa tanzen zu können?
Mit welchen Corona Einschränkungen hätten wir in den beiden Städten als Tourist zu leben?
Ich würde mich sehr freuen hilfreiche Antworten auf meine Fragen von jemand zu erfahren, der entweder gerade selber aus Kolumbien zurück gekommen ist, sich momentan in Cartagena / Medellín aufhält oder wirklich genau bescheid weiß. Reine Mutmaßungen helfen uns für unsere Urlaubsplanung leider nicht weiter.
vielen dank und beste grüße, TheFream
PS: Uns ist selbstverständlich bewusst, dass wir unter Umständen bei der Einreise in Deutschland in Quarantäne müssten, bis wir einen negativen Coronatest vorweisen können. Vermeintlich auch anschließend vorläufig in 5 tägiger Zwangsquarantäne, sofern die Bundesregierung dies zum 15.10/01.11 oder später beschließen sollte.
Moderation: Beitrag ins bestehende Thema verschoben. Oswaldo