Selbstverständlich richtet sich die Botschaft bei der Vergabe eines Heiratsvisums nach dem vom Standesamt vergebenen Termin für die Eheschliessung.
Mehr weiss ich dazu leider nicht sagen.
Beim Standesamt hat alles geklappt und wir haben nun endlich unseren Termin zur Eheschließung. Ich hoffe nur, dass jetzt alles mit dem Visum klappt. Der Termin bei der Botschaft ist am 27.7. und unser Termin zur Eheschließung am 2.11. Wir haben ihn extra so gelegt, dass 12 Wochen (sogar fast 14 Wochen) dazwischen liegen, in der Hoffnung, dass das Visum rechtzeitig fertig wird und sich die Botschaft wirklich nach dem Termin richtet.
Hat sonst jemand noch Erfahrung mit der Bearbeitungsdauer eines Visums gemacht?
Rein zur Info:
laut der Botschaft in Bogotá ist eine vorherige Einreise max. 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin möglich.
Noch kurz zu den eidesstattlichen Erklärungen:
Die Standesbeamtin hat sich tatsächlich daran aufgehängt, dass die Erklärungen nicht von 2 Familienangehörigen waren. Eine war von ihrem Vater, die andere von einem Freund, den sie erst seit 2 Jahren kennt. Laut ihr wäre das zu kurz und es müsste jemand sein, der sie von klein auf kennt usw. Die Logik daraus erschließt sich mir nicht wirklich. Das OLG hätte es so nicht angenommen meinte sie, da es sich aber um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt, haben wir Glück und es kommt nicht vors OLG.
Werde auf jeden Fall berichten, wenn alles geschafft ist. Das Visum wird noch ein Hindernis und dann hoffe ich, dass im November endlich alles erledigt ist.
ich habe über die Suchfunktion nichts konkretes gefunden und hoffe, dass vielleicht doch noch jemand Erfahrungen gemacht hat.
Hat jemand in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Bearbeitungsdauer für ein Visum zur Familienzusammenführung bzw. Eheschließung gemacht? Sind die angegebenen 10 bis 12 Wochen immer eingehalten worden oder hat es auch schon mal länger gedauert? Und warum könnte ein Visum abgelehnt werden?
Schöne Frau mach dir nicht soviel Gedanken.
Wenn der Hochzeitstermin beim deutschen Standesamt feststeht und beim Antrag des Visums alles richtig gemacht wird, dann gibt es keine Probleme.
Freue mich schon auf den chronologischen Ablauf eures bürokratischen Hindernisparcours
Tut mir leid, diese Warterei und Ungewissheit macht einen wahnsinnig.
Manche haben von einer Bearbeitungszeit von über 3 Monaten berichtet. Allerdings hat es sich da auch um ein anderes Land/Botschaft gehandelt.
Es freut mich ja für Loehli, dass sich hier bürokratische Hürden nehmen ließen, aber im Nachhinein wundert bzw. ärgert es mich doch, dass mein Partner und ich uns um dieses Dokument bzw. die Befreiung vom OLG bemühen mussten. (Nach 9 Wochen haben wir nun endlich die Rückmeldung bekommen, dass alles okay ist + Rechnung i.H.v. 145 EUR)
In Kolumbien sind doch gleichgeschlechtliche Ehen genauso möglich wie hier; es hätte also schon vorher eine Ehe bestehen können...
Rein interessehalber; weiß jemand vielleicht mehr darüber warum das Ehefähigkeitszeugnis/Befreiung vom OLG bei gleichgeschlechtlichen Ehen nicht nötig ist? Den deutschen Gesetzestext habe ich leider nicht wirklich verstanden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland nicht erforderlich, da sich die Ehevoraussetzungen gemäß Art. 17 b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) nach deutschem Recht richten
Hier der Link zum Art. 17b (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe => dejure.org/gesetze/EGBGB/17b.html
ich lese hier andauernd von zwei Zeugen zwecks eidesstattlicher Erklärung? Meine Sachbearbeiterin hat mir nichts von einer bestimmten Anzahl gesagt, sodass ich jetzt nur eine Erklärung übersetzen lassen habe.
Sind zwei zwingend notwendig oder im Ermessen des Sachbearbeiters? Habe glücklicherweise noch eine zweite Erklärung, jedoch nicht übersetzten lassen.
Wecke beim Standesamt keine schlafenden Hunde Bring denen genau das, was der Sachbearbeiter möchte.
Bei manchen Standesämtern geht es ganz einfach und andere legen einem viele Steine in den Weg.
Viel Glück.
Ja da hast du sicherlich Recht… Ich sollte auch erst Legalisationen anstatt Apostilles besorgen, habe dann aber auf das Haager Abkommen verwiesen und dann ging es…
Kurzes Update:
Apostille hat dann ausgereicht (die Bearbeiterin hat sich vertan, was natürlich für solch einen entscheidenden Prozess super ist…)
Sie hatte auch bedenken, dass die Apostille nicht anerkannt werden, da Kolumbien ja nicht mehr das Original herausrückt (das OLG hat hier aber nichts zu beanstanden gehabt)
Denkt bitte daran, dass ihr bei der Anmeldung der Eheschließung eine Vollmacht eurer Partnerin braucht, sofern diese nicht anwesend ist. Das hat auch nochmal Zeit und nerven gekostet (letztendlich mit FedEx in 3 Tagen hier gewesen). Idealerweise solche Dokumente schon vorbereiten.
Bei meiner baldigen Frau waren es ihre besten Freundinnen, die die Zeugenerklärung abgegeben haben.
Nach so vielen Fragen deinerseits wäre eine rückblickende Schilderung des Endes deines bürokratischen Weges schön.
Ich war etwas frustriert, als nach so langem Lesen dieses Threads kein Update zum Ausgang deiner Geschichte hier steht.
Hoffen wir mal, dass alles gut ging...aber eine kleine Zusammenfassung würde sicherlich viele hier interessieren.
Hallo Zusammen,
ich war lange nicht mehr hier bis sich eine Situation ergeben hat, wo ich nach Informationen zum Thema "Heiraten" gesucht habe. Das Thema hier ist über 1 Jahr alt, dennoch fand ich hier einen Eintrag von Ernesto gefunden, der mir geholfen hatt (wo/wie beantrage ich die Apostille in Kolumbien). Nun möchte ich nicht nur der "Leser" sein, sondern auch etwas zur Klärung der Fragen beitragen. Ich selbst bin jetzt von der Klärung der Voraussetzungen und des Ablaufes betroffen (vorausgesetzt meine Liebe bekommt rechtzeitig meine Einladung und die Verpflichtungserklärung). Den Flugticket habe ich gebucht, die Versicherung abgeschlossen... alles andere in die Hände Gottes gelegt.
Nun... ich habe einen sehr interessanten und hilfreichen Beitrag im Internet gefunden, auf welcher Basis eine Eheschließung in Deutschland während eines Visumfreies Aufenthaltes von 90 Tagen in Deutschland funktionieren kann.
Hier ein Link zu dieser Seite (ich verkaufe nichts und ich habe mit der allgemeinen Ausrichtung der Seite LSVD nichts zu tun): https://www.lsvd.de/de/ct/1315-Auslaenderrecht-Ratgeber-fuer-binationale-Paare
Ich werde regelmäßig über meine/unsere Erfahrungen informieren.
Im Übrigen teile ich die Meinung meines Vorredners "Hamid" zum Thema der Eheschließung in Deutschland und die Einstellung der Behörden voll und ganz teilen... aber... wir helfen uns gegenseitig und das finde ich toll.
VG
Das ist sehr nett von Dir und würde vielen, die noch vor dem Startblock stehen, helfen und bestimmt auch etwas Nervenflattern nehmen. LSVD ist übrigens eine sehr guter Verein - haben extrem viel Wissen auf ihrer Website, auch juristisches. Ich habe dort vieles gelesen. Die Verlinkung zu Gesetzestexten ist auch gut.
Alles gute für Dich und deinem/r Partner/in - wir lesen von euch