Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

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vertigo75
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von vertigo75 »

Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Hallo,

die Meisten fragen drehen sich hier natürlich zum Thema Visa in Kolumbien, brauche aber Erfahrungen zum umgekehrten Weg, weil ich mit der deutschen Botschaft in Bogota gerade nicht weiter komme.

frau sowie Stiefkinder sollen im nächsten Jahr nach Deutschland kommen. Visaanträge habe ich vorbereitet aber in einem Punkt komme ich nicht weiter und die Antwort der Botschaft hilft mir dabei nicht

Für die Visaerteilung muss nachgewiesen werden dass meine Frau, die custodia oder patria potestad für beide Kinder inne hat, wie weist man so etwas nach? Die Botschaft fordert Nachweise sagt aber auch nicht auf Nachfrage welche kolumbianische Dokumente sie vorgelegt haben möchte.

1 Kind stammt aus einer geschiedenen Ehe wobei der Vater nicht Kolumbianer ist.
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Ernesto
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Ernesto »

La Custodia = Sorgerecht / Patria Potestad = Erziehungsverantwortung der Eltern

Wie du bestimmt weisst muss, bei der Ausreise eines Kindes der Elternteil der nicht mitreist zustimmen. Dazu gibt es Formulare im Netz.

Wenn einer der Väter dies verweigert oder nicht auffindbar ist, kann deine Frau diesen auf Entzug der "Patria Potestad" verklagen. Nicht immer stimmt das Familiengericht diesem Entzug zu. Dann muss deine Frau vor dem Familiengericht auf Erteilung der Ausreiseerlaubnis klagen.

Falls sie, also deine Frau, das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, sollte sie über entsprechende Unterlagen des Familiengerichts verfügen, die das belegen.

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Die Formulare zur Ausreisegenehmigung sind bekannt und können bei Migración ja runtergeladen werden. Haben wir beim Besuch der Kinder in Deutschland auch schon angewandt.

Die deutsche Botschaft fordert zur Visaerteilung folgende Dokumente

- Entscheidungen über die Personensorge von der zuständigen Behörde in Kolumbien;
- bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Nachzug zu nur einem Elternteil: Notarielle, unbefristete Einverständniserklärung des in Kolumbien verbleibenden Sorgeberechtigten zur Ausreise und dauerhaftem Aufenthalt des Kindes bis zum Erreichen der Volljährigkeit.

Dazu habe ich Fragen gestellt und erhalte nur dazu die Antwort, dass wir die Nachweise erbringen müssen, was für Dokumente und woher diese zu besorgen sind, dazu gibt man keine Antwort obwohl nach meinem Verständnis doch dies bestimmt kein Einzelfall ist und die Botschaft doch genau weiss, was in ähnlichen Fall vorgelegt wurde.
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Ernesto
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Ernesto »

@vertigo75

Du brauchst, wie du selbst schon andeutest, eine notarielle, unbefristete Einverständniserklärung des in Kolumbien verbleibenden Sorgeberechtigten zur Ausreise und dauerhaftem Aufenthalt des Kindes bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Dieses Dokument muss im Original und in zwei Kopien eingereicht werden. Bekommst du beim ausstellenden Notar.

Das Merkblatt der deutschen Botschaft kennst du bestimmt. Hier nochmal der Link: Visum zum Kindernachzug Stand: Oktober 2022

Wenn einer der Väter Ausländer ist und nicht in Kolumbien lebt, er aber das Sorgerecht hat, dann sollte diese Einverständniserklärung vor einem kolumbianischem Konsulat/Botschaft dort wo er lebt, abgegeben werden.

Bei alleiniger Sorgeberechtigung des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgt: kolumbianisches Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte.
Bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Nachzug zu nur einem Elternteil: siehe oben ;-)

Viel Glück!

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Mir ist das Thema alleinige Sorberechtigung nicht klar.

Ich habe verstanden, dass die Patria Potestad MIT Geburt des Kindes beiden zusteht und Dann wohl.mit der Vaterschaftsanerkennung bei der Geburtsurkunde resultiert. Aber Wo und wodurch ist die Sorgeberechtigung gegeben, ich habe die escritura pública gesehen die Zur Scheidung erstellt wurde und Auch die Themen Cuidado.und Patria posteadas regelt, aber das kann ja da nicht das relevante Papier sein. Da muss es doch schon ältere Papier geben. In Deutschland gibt es ja die Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung die man abgibt

hollaho
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von hollaho »

In Kolumbien wird genauso wie in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein. Das gilt auch nach Scheidung weiter so. Heißt im Klartext, wenn es noch kein separates Urteil dazu gibt (und das sollte deine Frau wohl wissen), wird es kein Visum ohne dessen explizite Zustimmung geben. Hat Ernesto ja auch schon klar aufgeführt, was ihr machen müßt: Der leibliche Vater muß formell eine Zustimmung abgeben oder ihr müßt klagen.

Viel Erfolg dabei. Diese Regelungen folgen letztendlich dem Haager Kindesentführungsübereinkommen, wo auch Kolumbien und Deutschland Mitgliedsstaaten sind. Das ist im Laufe der Zeit immer formeller geworden und läßt sich aus guten Gründen kaum noch umgehen.

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Apostille in Kolumbien für notarielle Geburtsurkunde

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

Nachdem ich vor 3 Monaten doch positiv sehr überrascht war wie einfach ich kolumbianische Dokumente online cancilleria.giv.co apostillieren konnte, frage ich mich was das nun schon wieder ist.

Hab an meinem letzten Urlaubstag in Kolumbien gestern mühsam die beiden Geburtsurkunden meiner beiden Stiefkinder in zwei verschiedenen Notariaten besorgt und hatte mich schon gewundert das im Notariat ein Infoblatt hing, dass man bezüglich Apostillen das Notariat ansprechen soll. Habe ich getan, aber da wurde mir gesagt dass dieses System.mit Codeerstellung nicht funktioniert.

Habe mir gedacht, dann mache ich es eben wieder wie beim letzten Mal online und da habe ich es für gleich 5 Dokumente machen müssen und den Antrag habe ich dann auch wie gewohnt gestellt und dieser wurde per Email mit folgender Nachricht abgelehnt und stehe jetzt wirklich auf dem Schlauch ... Denn die Geburtsurkunden sind überhaupt nicht digital unterschreiben. Habe mir 2 Kopien geben lassen und das war es ...
Zitat:
Este tipo de trámite se realiza únicamente a través del sitio Web del Ministerio de Relaciones Exteriores, en el siguiente enlace https://tramites.cancilleria.gov.co/apostillalegalizacion/solicitud/inicio.aspx opción: “DOCUMENTOS ELECTRÓNICOS CON FIRMA DIGITAL – Documentos firmados en Notarías colombianas”, ingresando el código de identificación que le fue remitido por la correspondiente Notaría al correo electrónico proporcionado por el usuario. Previamente usted deberá solicitar a la Notaría respectiva, la firma digital del documento informando que es para fines de Apostilla o Legalización, para que le sea generado el código de identificación requerido por el sistema. Una vez reciba el correo electrónico con los datos de aprobación del trámite, valide que estén correctos y correspondan a su documento. En caso de existir algún error o inconsistencia en la información, deberá solicitar su corrección directamente ante la Notaría que lo expidió. Consulte el documento electrónico firmado digitalmente por la Notaría con el código generado en Superintendencia de Notariado y Registro (supernotariado.gov.co) y descárguelo para verificar la digitalización del mismo. Si presenta inconvenientes para realizar el trámite automático con el código de identificación asignado, deberá contactar a la Superintendencia de Notariado y Registro a través del correo electrónico oficinaatencionalciudadano@supernotariado.gov.co, para reportar la novedad y solicitar asistencia. Para más información sobre este procedimiento, consulte la Guía para apostillar o legalizar documentos notariales que se encuentra en: https://www.cancilleria.gov.co/sites/default/files/FOTOS2020/apostille%20o%20legalice%20guia%20v3.pdf
Mann man ist das alles kompliziert in Zusammenhang mit Visabeantragungn in Deutschlsnd. Jedes Mal treten neue Probleme auf. Im nächsten Leben heirate ich keine Frau mehr mit Kindern 🤣🤣
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Ernesto
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Apostille in Kolumbien für notarielle Geburtsurkunde

Beitrag von Ernesto »

Verrätst du uns bitte noch, wie du das mit dem Sorgerecht gelöst habt, gibt bestimmt den einen oder anderen, der in dieselbe Situation kommt.

Zur Apostille: Gerade, weil sie nicht digital unterschrieben sind, geht es nicht! Du musst zuvor die digitale Signatur des Dokuments beim zuständigen Notariat beantragen und dabei angeben, dass es sich um eine Apostille handelt, damit der vom System benötigte Identifikationscode generiert werden kann.
Das ist alles. ;-)

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Mann oh Mann ich war gestern bei den Notariaten und da sagte man mir die Erzeugung des Identifikationscodes funktioniert nicht.

Heisst also die 4 Kopien die ich gestern gemacht habe sind umsonst? ... Hat man sich mal wieder was schlaues ausgedacht. 🫣 Ohne böse zu klingen befürchte ich dass das in den teilweise runtergekommenen Notariaten in Barranquilla auch länger nicht funktionieren wird. War gestern im Notariat 7 und 8 und Notariat 7. hat mich ein wenig erschrocken.

Thema Sorgerecht ist leider nicht gelöst.

Die nötigen "Beweispapiere" stehen noch aus und dazu wird nächste Woche ein Termin mit Defensoria de Familia oder Bienstar familiar stattfinden müssen (uns ist unklar wer uns hier weiterhelfen kann). Weil hier sollte man doch ein entsprechendes Papier erzeugen können.

Im Falle des kleinen der aus einer geschiedenen Ehe mit einem US-Amerikaner stammt, hätten wir auch die Scheudungsvereinbarung nehmen können, wo unter anderem auch das Sorgerecht vereinbart ist, aber da hätte ich nun mit der Botschaft das Thema, das ich in Bezug auf die Anerkennung der kolumbianischen Scheidung meiner Frau un Deutschland mit der Berliner Senatsverwaltung hatte und dort erfolgreich abbürsten konnte... Die Scheidungsvereinbarung formuliert in einer Escritura Publica hat sage und schreibe 73 Seiten (enthält von Scheidungsgsanttrag, Scheidundgsfolgeverwinbarung, Geburtsurkunden etc. alle möglichen Unterlagen und hier hat uns die Botschaft gesagt sofern wir das Schriftstück anwenden wollen, diese komplett übersetzen und apostillieren lassen müssen. Einen Auszug akzeptieren sie nicht.

Geldmässig und zeitmässig ist das allerdings meiner Meinung absurd. Den vereidigten deutschen Übersetzer der das in überschaubarer Zeit in Kolumbien macht, findest du nicht.

wie ich mitbekommen habe, haben bei der deutschen Botschaft in Bogota wohl nun einige Funktionäre gewechselt und das nicht zum guten und das finde ich schade, denn bislang habe ich dort sehr gute Erfahrungen gemacht.

Also dieses Thema ist wie viele noch offen. 😔
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Danke für dein Feedback.

Für die digitale Signatur ist die "Superintendencia de Notariado" verantwortlich. https://www.supernotariado.gov.co/ (Antragstellung über Notar.)
Steht auch so auf Seite 4 des von dir verlinkten Leitfadens.

Wenn du mit dem Notariat weiterhin Probleme hast, dann setze dich mit dem Ministerium in Verbindung.

Text in der Fussnote des Leitfadens:
Si tiene inquietudes por favor comunicarse con el Centro Integral de Atención al Ciudadano del Ministerio de Relaciones Exteriores a los teléfonos 601 3826999 – 601 3814000 o a la línea nacional gratuita 01 8000 938 000

Viel Glück und danke, dass du uns auf dem Laufenden hältst.

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Beitrag von vertigo75 »

@ernesto

bin nun wieder in Deutschland angekommen und schau mir gerade diesen Leitfaden in Ruhe an und frage mich gerade wer sich diesen neuen Mist ausgedacht hat.

Normalerweise ist eine digitale Signatur doch dazu da die "reale Unterschrift" zu ersetzen.

ich habe nun Kopien von beiden Notariaten erhalten, real unterschrieben und jetzt geht man hin und lässt sich über das supernotariado eine nachträgliche digitale Signatur erstellen?

Verstehe hier überhaupt nicht den sinn. brauche ich die realen Kopien dennoch.

Ab Seite 6 des Leitfadens sind wir fast wieder beim alten Verfahren über die cancellaria nur das hier die digitale Signatur hinzukommt.

das ist leider immer was mir in Südamerika nicht gefällt. man ist uneffektiv und hier geht es doch wieder nur darum zusätzlich Personal zu beschäftigen.... :irr:
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Beitrag von Ernesto »

Die digitale Signatur ist nichts anderes als die Überbeglaubigung durch die "Superintendencia de Notariado".
Früher musste das Dokument dort vorgelegt und gegengezeichnet werden. Heute geht das mit der digitalen Signatur einfacher und schneller. Oder vielleicht besser gesagt - sollte es einfacher und schneller gehen.
Nicht verzagen En(t)e gut, alles gut.

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Beitrag von vertigo75 »

sorry aber verstehe das ganze trotzdem nicht mehr

früher, bei mir zuletzt im September 2022 habe ich 5 Apostillen durch bogota bei der Canceleria "überglaubigen lassen". dort musste ich nichts vorlegen.

kolumbianische dokumente bei der cancilleria online hochgeladen und 3 tage später hatte ich dazu online die Apostille.

das war meines erachtens schnell...

da mir bei den notariaten gestern gesagt wurde dass dies mit dem code nicht funktioniert habe ich mal die angegebenen nummern der canceleria
angerufen und es kam die ansage einer 40-minutigen Wartezeit 🤷

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Beitrag von vertigo75 »

Also ich kann nun auch für die Apostillenerstellung vom Notariat zu unterschreibender/auszustellende Dokumenter (Geburtsurkunden) berichten, die dann anschließend von der Cancilleria digital unterschrieben werden.

Gestern war es dann doch möglich die Codes zu erstellen und die beiden Dokumente wurden dann also im Notariat gescannt und ein Code pro Geburtsurkunde generiert, der mir dann anschießend per email zugesendet wurde.

Danach war alles wie gehabt.

Wie ich mir schon gedacht habe, geht es hier mal wieder um das liebe Geld und habe ich zuvor 30 Mil COP für die Apostille pro Dokument bezahlt, bezahlt man nun zusätzlich 26 Mil COP für die Arbeit im Notariat.

Das aberwitzige ist aber, dass die Geburtenurkunde dieselbe bleibt wie vorher. Hier wird nichts im Notaria digital unterzeichnet. Die Geburtsurkunde sieht genauso aus wie vorher.

Was sich nun tatsächlich verbessert hat, ist die Dauer der Apostillenerstellung.

Zuvor musste man nach Zahlung der Apostille 3 Werkstage zur Erstellung warten. Gestern konnte die Apostille nach der Erstellung, Zusendung sowie abschließender Bezahlung noch am selben Tag ausgedruckt werden.

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Beitrag von vertigo75 »

Bezug: La Custodia = Sorgerecht / Patria Potestad = Erziehungsverantwortung der Eltern

Etwas schlauer bin ich nun, aber das ganze wird immer verzwickter und habe den Eindruck, dass die deutsche Botschaft selbst Probleme hat das ganze mit Patria Potestad und Cuidado auseinander zu halten und komme jetzt wirklich nicht mehr ohne den kolumbianischen Anwalt aus.

Also da meine Frau mit dem Kolumbianer keine separate Vereinbarung geschlossen hat, besitzten die beiden die Custodia unabhängig davon dass der Vater sich fast ausnahmslos 13 Jahr nicht um das Kind gekümmert hat und der Sohn bei der Frau lebt. Das heisst für die Ausreise bei der Migracion muss er die Erklärung beim Notar abgeben und für den permanenten Aufenthalt seines Sohns in Deutschland, muss er dann auch nochmal beim Notar ein Erklärung abgeben, dass er einverstanden ist.

Bei den anderen Sohn betreffend tappen wir im Dunkeln, denn so wurde zwar eine Scheidungsvereinbarung getroffen, in der meiner Frau auch die Custodia zugesprochen wurde, aber nach wie vor hat der US-amerikanische Vater auch die Patria Postedad und daher muss auch durch ihn bei der Ausreise des Jungen die Erlaubnis der Migracion vorgelegt werden. Dazu muss er wohl in den USA in das kolumbianischen Konsulat gehen und dies dort unterschreiben. Inwiefern dieser nun aber auch dem VISA/permanenten Aufenthalt in Deutschland zustimmen muss, ist uns unklar.

Die deutsche Botschaft fordert für einen Verzicht auf die Zustimmung eine Nachweis über "Entscheidungen über die alleinige Personensorge" womit für uns die Vereinbarung zur alleinigem Sorgerecht (Custodia) aus der Scheidungsvereinbarung ausreichen würde, die Botschaft gibt aber gleichzeitig zur Antwort "Wenn es hierzu kein explizites Gerichtsurteil oder einen sonstigen Nachweis gibt, so muss davon ausgegangen werden, dass der Vater weiterhin die Sorge, die custodia oder patria potestad, innehat und dem Visumsantrag (notariell beglaubigt) zustimmen muss." Man spricht hier also von Custodia oder Patria Postedad....

Und das verwirrt. Für uns halt ein sehr wichtiger Punkt, weil wir soviele Unterlagen besorgt haben und wenn nun aber der Vater in den USA jetzt hierzu dann für die Auslandsvertretung dann auch noch die Bestätigung geben muss, verkompliziert das alles, denn er ist nicht gerade kooperativ und wir haben aber eigentlich schon die Termine zu den Visananträgen in der Botschaft.

Die Ausreisegenemigung hätte ja noch bis Juni zeit, die andere Genehmigung aber nicht. Muss er nun auch noch die Vollmacht für den Gang zur Botschaft geben, denn auch hier spricht die Botschaft davon, dass für den minderjährigen Sohn unter 12, beide sorgeberechtigte anwesend sein müssen oder aber ansonsten einen Vollmacht desjenigen her muss, der nicht anwesend sein kann. Und hier kommt wieder die Begrifflichkeit Sorgeberchtigter wieder ins Spiel und das scheint der Botschaft selbst überhaupt nicht klar zu sein. Ob für sie nun ein Sorgeberchtiger ist, der die Custodia und/oder Patria Postedad hat. Denn die Merklblätter sind hier nicht eindeutig und klare Antworten dazu gibt es von der Botschaft nicht :(

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