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Bezug: La Custodia = Sorgerecht / Patria Potestad = Erziehungsverantwortung der ElternEtwas schlauer bin ich nun, aber das ganze wird immer verzwickter und habe den Eindruck, dass die deutsche Botschaft selbst Probleme hat das ganze mit Patria Potestad und Cuidado auseinander zu halten und komme jetzt wirklich nicht mehr ohne den kolumbianischen Anwalt aus.
Also da meine Frau mit dem Kolumbianer keine separate Vereinbarung geschlossen hat, besitzten die beiden die Custodia unabhängig davon dass der Vater sich fast ausnahmslos 13 Jahr nicht um das Kind gekümmert hat und der Sohn bei der Frau lebt. Das heisst für die Ausreise bei der Migracion muss er die Erklärung beim Notar abgeben und für den permanenten Aufenthalt seines Sohns in Deutschland, muss er dann auch nochmal beim Notar ein Erklärung abgeben, dass er einverstanden ist.
Bei den anderen Sohn betreffend tappen wir im Dunkeln, denn so wurde zwar eine Scheidungsvereinbarung getroffen, in der meiner Frau auch die Custodia zugesprochen wurde, aber nach wie vor hat der US-amerikanische Vater auch die Patria Postedad und daher muss auch durch ihn bei der Ausreise des Jungen die Erlaubnis der Migracion vorgelegt werden. Dazu muss er wohl in den USA in das kolumbianischen Konsulat gehen und dies dort unterschreiben. Inwiefern dieser nun aber auch dem VISA/permanenten Aufenthalt in Deutschland zustimmen muss, ist uns unklar.
Die deutsche Botschaft fordert für einen Verzicht auf die Zustimmung eine Nachweis über "Entscheidungen über die alleinige Personensorge" womit für uns die Vereinbarung zur alleinigem Sorgerecht (Custodia) aus der Scheidungsvereinbarung ausreichen würde, die Botschaft gibt aber gleichzeitig zur Antwort "Wenn es hierzu kein explizites Gerichtsurteil oder einen sonstigen Nachweis gibt, so muss davon ausgegangen werden, dass der Vater weiterhin die Sorge, die custodia oder patria potestad, innehat und dem Visumsantrag (notariell beglaubigt) zustimmen muss." Man spricht hier also von Custodia oder Patria Postedad....
Und das verwirrt. Für uns halt ein sehr wichtiger Punkt, weil wir soviele Unterlagen besorgt haben und wenn nun aber der Vater in den USA jetzt hierzu dann für die Auslandsvertretung dann auch noch die Bestätigung geben muss, verkompliziert das alles, denn er ist nicht gerade kooperativ und wir haben aber eigentlich schon die Termine zu den Visananträgen in der Botschaft.
Die Ausreisegenemigung hätte ja noch bis Juni zeit, die andere Genehmigung aber nicht. Muss er nun auch noch die Vollmacht für den Gang zur Botschaft geben, denn auch hier spricht die Botschaft davon, dass für den minderjährigen Sohn unter 12, beide sorgeberechtigte anwesend sein müssen oder aber ansonsten einen Vollmacht desjenigen her muss, der nicht anwesend sein kann. Und hier kommt wieder die Begrifflichkeit Sorgeberchtigter wieder ins Spiel und das scheint der Botschaft selbst überhaupt nicht klar zu sein. Ob für sie nun ein Sorgeberchtiger ist, der die Custodia und/oder Patria Postedad hat. Denn die Merklblätter sind hier nicht eindeutig und klare Antworten dazu gibt es von der Botschaft nicht
