Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

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Glboetrotter
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Ausreise aus Kolumbien von Minderjährigen

Beitrag von Glboetrotter »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Es braucht immer die Erlaubnis des leiblichen Vaters bei der Ausreise in Kolumbien. Somit den netten Kontakt haben, auch zum Wohle des Kindes. Vielleicht will es ja später zum Vater und auch dort leben.

Lösung:
Für den Jungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, sobald das möglich ist. Oder weniger nach Kolumbien reisen bis das Kind mit 18 Jahren volljährig ist.

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vertigo75
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von vertigo75 »

Moin,

nach dem Besorgen zahlreicher Dokumente, insgesamt 3 Botschaftsbesuchen mit der anschließenden Visaerteilung und der Genehmigung der ABH in Deutschland habe ich meine kolumbianische Familie (Frau, eigene Tochter und 2 Stiefkinder) bei der Ausreise aus Kolumbien nach Deutschland begleiten können.

Nach einem 30 minütigen Gespräch bei der Migration (dies haben wir als sehr unangenehm empfunden und hier muss man wirklich darauf achten, dass alles vernünftig ausgefüllt ist) sind wir also vor 3 Wochen nach Deutschland eingereist.

Am nächsten Tag sind wir bereits bei der Meldebehörde vorstellig geworden, was wirklich das allerwichtigste in Deutschland ist. Diese Meldebestätigung wird für die Schulanmeldung/Schulzuweisung der Kinder benötigt, dem Antrag für den Krippenplatz der Kleinen und für die Aufnahme der gesamten Familien in meine Familienversicherung. Mit der Anmeldung bei der Meldebehörde wir gleichzeitig eine Steueridentnummer erzeugt die man beispielsweise für das Kindergeld benötigt und die einem bereits nach wenigen Tagen per post zugeschickt wird. Man kann sagen das diese Meldebestätigung mit überhaupt das wichtigste Dokument ist. Die Kinder sind auch schon in den Schulen angemeldet, die sie innerhalb von wenigen Tagen zugewiesen wurden und ein Sohn hatte auch bereits Schulbesuch (nun sind aber leider Ferien). Erster Besuch beim Kinderarzt hat auch stattgefunden und die Kleine geht am 01.09. dann in die Krippe, die wenige Meter von zuhause entfernt ist. Das was fehlt ich noch der Termin bei der ABH zwecks Aufenthaltserlaubnis, aber dieser ist für September bereits vereinbart. Ein Problem habe ich nur mit dem Impfunterlagen des grossen Sohnes aber dazu werde ich noch einen Post reinstellen.

Wenn jemand etwas ähnliches vorhat, also den Umzug der Familien nach Deutschland, bin ich gerne mit Ratschlägen dabei, denn es war wirklich ein sehr langwieriger und nicht einfacher Prozess und bin froh nun die Familie bei mir zu haben. Eine große Umstellung vom 1 zum 5 personen haushalt aber nun ist endlich leben in der Bude. :D

Alle fühlen sich sehr wohl und auch wenn keiner meckert, für Costenos ist es doch recht kühl in Hamburg. Ein bislang ungewöhnlicher sommer.

Das war auch mein kurzer Bericht und ich hoffe, dass ich zukünftig hier auch dem einen oder anderen helfen kann, der das Forum hat mir auch immer sehr viel gegeben. :D
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Holger78
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von Holger78 »

@vertigo

vielleicht habe ich das bei deinen vielen informativen Posts überlesen. Hast Du die beiden Kinder adoptiert oder wäre das eine alternative Lösung?

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vertigo75
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von vertigo75 »

An uns beiden soll es zum Wohle des Kindes sicher nicht liegen, das Ding ist eher dass es ihm eher darum geht uns Probleme zu machen und ihn an dem kind eigentlich nichts liegt. Er weiss dass wir auf ihn zwecks Genehmigung derzeit immer angewiesen sind und das nutzt er gerne aus.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen geht doch nur auch wenn er will?

Ich habe mal an Adoption gedacht, aber das käme für den Kindsvater nicht in Frage, Aber nicht weil ihm an den Söhnen was liegt...

Nico
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von Nico »

Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich.

Quelle: https://www.familienrecht-guk.de/faqs/kann-man-ein-kind-adoptieren-ohne-zustimmung-des-leiblichen-vaters

Genuasd
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von Genuasd »

zahlt der Vater Unterhalt?

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vertigo75
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von vertigo75 »

Ab und an wie er gerade mal Lust hat. Allerdings den Wert der mal 9 Jahren vereinbart wurde. Dies sind gerade mal 600K COP An weiteren Vereinbarunge wie Ausstattung von Kleidung, Gesundheitskosten etc. beteiligt er sich natürlich nicht.

Genuasd
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von Genuasd »

ich würde in jedem Fall mal einen Familienanwalt in Deutschland konsultieren, was man da machen kann, um dem Kerl auch mal etwas Dampf zu machen.
Wenn er der Meinung ist auf den Rücken der Kinder sowas austragen zu müssen, gibt es eben auch noch die andere Seite.
Vielleicht ist ihm das dann mit der Adoption dann doch ganz recht.
Wie alt waren die beiden Kinder noch?

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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Die Kinder sind 9 und 13 Jahre alt.
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Karibikotto
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Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Beitrag von Karibikotto »

Zahlt der andere Vater auch so schlecht für sein Kind?

Durch die Heirat ändert sich nichts an dem Anspruch auf Kindesunterhalt, denn es ist ein Anspruch des Kindes und dient dazu, zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Mit einer Adoption fallen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis weg. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr. Die Kinder haben auch keinen Anspruch auf ein eventuelles Erbe.

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