Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Heiraten, Leben in Europa, Studieren & Arbeiten ... wo auch immer - hier findet ihr Hilfe

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Muss man für die Unión libre eine bestimmte Zeit in Kolumbien gelebt haben?
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Ernesto »

@Loehli

Du meinst hier in Kolumbien? Ich denke, dass dies nicht geprüft wird. Kann jedoch von Notar zu Notar unterschiedlich gehandhabt werden.

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Hallo,
meine Partnerin befindet sich momentan hier in D. Aber lediglich mit einem Touristenvisum. Wir würden gerne heiraten, wissen aber nicht, ob es in den 2 Monaten noch klappt. Jetzt ist meine Frage wie der Ablauf ist. Könnten wir in der Zeit ihres Tourivisums hier heiraten? Bekommt man als Kolumbianerin in D ein Ehefähigkeitszeugnis beim Konsulat ausgestellt? Berechtigt ein Hochzeitstermin der außerhalb dieser 3 Monate des Visums liegt zu einer längeren Aufenthaltsdauer?
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Ernesto »

Gebe bitte oben in der Suche das Wort Ehefähigkeitszeugnis ein, da findest du die Antwort dazu ;-)

Ich habe zwei Beiträge hier im Forum für dich gesucht, die deine Fragen zumindest zum Teil beantworten.
Lese dazu bitte ⇨ hier und ⇨ hier.

Du schreibst, dass deine Freundin mit einem Touristenvisum in Deutschland ist. Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen! Ich vermute da eher, dass sie als Touristin ohne Visum eingereist ist.

Gordi_K
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 240
Registriert: Mo 12. Sep 2016, 17:10

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Gordi_K »

Hallo, meine Frau war zum Zeitpunkt der Ehe de facto illegal in Österreich - ihr spanisches Visum war ca. 3 Monate abgelaufen. Beim Standesamt prüft keiner den Aufenthaltstitel - nur eine Wohnadresse muss man haben (wir haben die spanische Adresse von dem abgelaufenen spanischen Visum verwendet, der Beamte hat ein Auge zugedrückt...). Beim Antrag auf Aufenthaltstitel wurde uns ausdrücklich gesagt, dass nicht geprüft wird, was vor der Ehe war (also wie man in die EU gekommen ist, legal/illegal...), sondern nur ob die Ehe eh keine Scheinehe ist.

Kurz und gut - in 2 Monaten könnte sich alles ausgehen, wenn nicht, dann halb so schlimm (aber bitte beachte, ich rede über Österreich). Man muss auch mit ev. Konsequenzen des illegalen Aufenthaltes rechnen - aber wie oft bist du schon auf der Straße von der Polizei nach Dokumenten gefragt worden....

Nube13
Verified
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 64
Registriert: Do 18. Jun 2020, 22:24
Wohnort: Deutschland

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Nube13 »

@ Loehli, ein Ehefähigkeitszeugnis aus Kolumbien wird in Deutschland nicht anerkannt. Dafür müsst ihr in DE eine Befreiung beim Oberlandesgericht beantragen, was 4-8 Wochen dauern kann (v.a. angesichts Corona). Das wird in der Regel über das Standesamt angestoßen. Wenn ihr alle anderen Dokumente schon habt - fragt beim deutschen Standesamt nach und die geben euch eine Liste - dann ist das Warten auf die Nachricht vom OLG vermutlich das, was am längsten dauert. Erst wenn ihr die Rückmeldung vom OLG habt, könnt ihr einen Termin für die Hochzeit machen. Ist zumindest in Frankfurt/Main so - Stand letzte Woche. ;)

Noch 1 Tipp:
Bzgl. eidesstattlicher Versicherung von 2 Zeugen, dass der/die Kolumbianer/in noch ledig ist, könnt ihr euch das Geld + Zeit in Kolumbien beim Notar evtl. sparen und das mit 2 Zeugen direkt beim Standesamt in DE erledigen. Die Info stand anfangs nirgendwo, aber auf Nachfrage ging es bei uns dann doch ganz unkompliziert und erschien auch nicht unüblich.

Ob das ganze Prozedere eine Verlängerung des Visums begünstigt, wage ich zu bezweifeln. Eine kurze Google-Suche hat ergeben, dass eine eventuelle Verlängerung nur möglich ist, wenn das aktuelle Visum noch nicht abgelaufen ist. Das also auch im Blick behalten. ;-) Viel Glück!

-------------------

Die restlichen Antworten solltest du in den verlinkten Beiträgen von Ernesto finden.


Zwei kurzzeitig nacheinander geschriebene Beiträge automatisiert zusammengefügt. Skript powered by Datacom ©2021

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Hallo,

Meine Freundin und ich (beide w) möchten auch heiraten. Allerdings gestaltet sich eine Eheschließung in D mit einem ausländischen Partner etwas kompliziert, sodass wir auch überlegt haben in Kolumbien zu heiraten. War das für euch auch ein ausschlaggebender Punkt? Meine Freundin kommt aus Cali, könntet ihr mir vielleicht den Kontakt einer Dolmetscherin dort schicken?
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Ernesto »

Eine Liste der Übersetzer/Dolmetscher findest du => hier im Forum.

Glboetrotter
Verified
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 832
Registriert: Fr 15. Nov 2019, 06:05

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Glboetrotter »

@ Loehli: Ich empfehle Antje in Cali (sollte auf der Liste sein; offiziell zugelassen bei der Deutschen Botschaft in Bogota) für die Übersetzung Spanisch - Deutsch.

Sie ist sehr zuverlässig, speditiv und Preis-Leistung stimmt auch. Man kann ihr die Infos per Email zum Übersetzen senden. Sie organisiert auch beglaubigte Übersetzung in einer Notariat in Cali.

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Vielen Dank.

Ist es vom Aufwand her leichter in Kolumbien zu heiraten oder in D? Mir erscheint die Erbringung der ganzen Dokumente für eine Eheschließung in D fast unmöglich momentan :(
Benutzeravatar

Karibikotto
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 737
Registriert: Sa 24. Jul 2010, 06:29

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Karibikotto »

Wo ist dein Problem bei der Heirat in Deutschland? Vom zuständigen Standesamt solltest du eine Aufstellung aller benötigten Dokumente bekommen.
Da die Frau dort ist, ist es zumindest für mich sinnvoller dort zu heiraten, als durch die halbe Welt zu fliegen.
Ich habe gehört das Leute, die es aus welchen Gründen auch immer in Deutschland nicht schaffen, nach Dänemark gehen.

Hamid
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 364
Registriert: Di 4. Mai 2021, 09:56

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Hamid »

Quiubo @Loehli , ich hoffe ich bin nicht zu spät.

Kann man in D mit einem Schengen-Visum heiraten? Geht das vielleicht auch nur mit einem Einreisestempel? Warum sollte es eigentlich nicht gehen?

Du hast es vielleicht nie selbst Schwarz auf Weiss auf einer offizielen Seiten der Ausländerbehörde oder des Strandesamtes gelesen, aber von jemanden um 4 Ecken abgebogen gehört: Irgendein Bekannter hätte mal sein Schatzi in D geheiratet. Rein rechtlich gibt es hier kein Problem. Aber zeitlich. Verwaltungsvorschriften und Sammelwut der beteiligten Behörden zur Durchführung deines Falles wollen gestillt sein. Mal eben spontan in Deutschland heiraten ist aus diesen und weiteren Gründen nicht einfach. Wobei dieses in kleinen Orten Deutschlands leichter zu vollbringen ist, als in einer Großstadt, in der es auch mehr Heiratswillige Paare gibt. So weist z. B. das Standesamt I in Mitte Berlin darauf hin, dass es unter 6 Monaten überhaupt nicht geht.

Hier ist es zu Beginn sehr hilfreich, wenn man die Abläufe hinter den Kulissen kennt und versteht.
Dort kommen nämlich die Verwaltungsvorschriften zum heftigen Gebrauch. Diese geben ganz klar den Ablauf von der Einreichung der Dokumente bis zur Familienzusammenführung vor und sind mit Sicherungsmechanismen gestrickt, um aus Sicht der Behörde, Missbrauch vorbeugen zu können. Wer hier mit wem kommunizieren muss und dabei welche Dokumente in welcher Form braucht, ist für eine Erahnung der Dauer bis zur möglichen Heirat von Vorteil, um die Kontrolle über die Emotionen nicht zu verlieren. Aber auch dass Wissen darüber, dass ehrlich verliebte Paare für den Missbrauch der Scheinehe anderer mitbezahlen.

Deswegen verplämpern nämlich Standesämter hier schon manchmal kostbare und knappe Zeit der 90 Tage, indem sie um Amtshilfe bitten, die beteiligte ausländische Person auf Versuche einer Scheinehe oder andersweitige Auffäligkeiten in einer deutsche Vertretung im Ausland zu überprüfen. Das aber nicht im Eilverfahren – und schon sind es nur noch 69 Tage.

Gibt es eine Auslandsbeteiligung geht es auch schon richtig zur Sache. Hier müssen Paare erkennen und sich darüber bewusst werden, dass es sich nicht um Bosshaftigkeit des Standesamtes handelt oder der Standesbemate sie nicht mag. Sondern es nie ein Standardverfahren zu Heirat gibt, wenn ein Kattalog an Dokumenten gefordert wird. Denn alle Paare gehen unterschiedlich an den Start: Bei einem Paar sind beide ledig; Bei einem Paar war einer verheiratet; Bei einem anderen Paar waren beide verheiratet und es gibt Kinder aus den gescheiterten Beziehungen; Bei einem anderen Paar hat der ausländische Partner Jahre zuvor einen Ausländer in dessen Heimat geheiratet und es gibt aus dieser Beziehung Kinder;

Kurz gesagt: Am einfachsten ist es wenn beide ledig sind. Ansonsten macht euch das IPR (Internationales Privatrecht) in Verpflechtung eines oder mehrere CC (Codigos Civil) einen Strich durch die 90 Tage. Es kommt eh zur Anwendung, nur halt nicht so heftig.

Ich gebe gleich mal ein Beispiel. Doch vorher haken wir mal das Thema ab, Beamte wären per se boshaftig, und wir konzentrieren uns nur darauf, was wir als Beweiserbringer besser machen können. Denn es gibt tatsächlich sehr viele gute und nette Beamte. Einige von ihnen haben beim treffen von Entscheidungen Ermässungsspielraum, der ganz sicher nicht immer nur negativ genutzt wird, wie es kollektiv empfunden wird. Dieser Ermässungsspielraum kann entstehen, wenn z. B ein Rechtssatz eines Gesetzes im ersten Absatz auf andere Rechtssätze anderer Gesetze verweist, diese Rechtssätze aber die Annahme der Verweisung verweigern und es durch diese Rückverweisungen auf den ersten Rechtssatz zu einer erneuten Verweisung durch einen Rechtssatz im zweiten Absatz des selben Gesetzes auf ein anderes Gesetzt kommt. Dadurch kommt es hin und wieder zu einer ungenauen Rechtslage, aber es muss trotzdem entschieden werden. Entweder für dich oder gegen dich.

Blickst Du noch durch?

Gesetze haben weltweit Lücken und wiedersprüche. Dabei wird es noch komplizierter wenn es zu Auslandsberührung kommt. Also ausländische Urkunden auf ihre Gültigkeit in Deutschland geprüft werden muss. Also stell dir mal vor: Deine Caleña hat vor langer Zeit einen Boricua in Mexico geheiratet, ist aber seit einigen Jahren wieder geschieden und möchte dich jetzt in Deutschland heiraten. Na?....mitgezählt? Wie viele IPRs und Codigos Civiles sind hier miteinander verflochten? In welchem Codigo Civil ist zu klären wonach sich die Voraussetzungen der Scheidung zu richten haben. Dem Heimatrecht? Dem Recht des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Scheidung? Des Eheschließungsortes? Dem Heimatrecht des Ex? Welches Gesetz zuerst?

Wir halten mal fest: Bevor sie also in Mexico geheiratet haben, besorgten sich beide eine Art Ehefähigkeitszeugnis in Form eines "Registro Civil Nacimiento". Haben beide eines bekommen, so gab es damals kein Ehehinderniss und sie gelten heute für die beteiligten Länder als verheiratet. Hier steht nun der ausländische Partner im Vor-Vorfeld in der Verantwortung sich in jedem Land zu entlasten. Denn es ist ja so, egal wo man auf dieser Welt heiratet, man ist es dann weltweit. Also muss diese oder diese jetzt die richtigen Dokumente in richtiger Form haben.

Oder ist es jetzt die Aufgabe des Standesbeamten in Deutschland, jedes CC und IPRs auf rechtmäßigkeit der Scheidung der Ehe aus Mexico zu prüfen? Natürlich nicht. Aber im Vorfeld einer erneuten Heirat in Deutschland indirekt. Hier muss das Standesamt die Vorfrage klären ob Ihr in Deutschland heiraten könntet. Nämlich jeweils nach dem Recht der Länder dem jede Partei angehört. In diesem Fall, ob in Kolumbien ein Ehehindernis im Wege steht. Mit einem Ehefähigkeitszeugnis oder ähnlichem und die Anerkennung der Scheidung der Ehe in Mexico durch Kolumbien, ist dem Standesamt in Deutschland und euch beiden schon sehr geholfen.

Einseitige und zweiseitige Ehehindernisse sind zu prüfen. Die difninition für das einseitige Ehehindernis ist "wer darf nicht heiraten" und beim zweiseitigen "wen man nicht heiraten darf": Hast du z. B. als Deutscher schon einmal in Paraguay geheiratet und dich dann nach Jahren in Deutschland von dieser scheiden gelassen, dann ergibt sich daraus das zweiseitge Ehehindernis der Doppelehe wenn du in Deutschland erneut heiraten willst. Deine deutsche Scheidung entfalltet nur eine Wirkung in Deutschland, aber nicht Paraguay. Es sei denn dieses ist in einem Staatsvertrag geregelt oder das paraguayische IPR würde sagen, es gilt bei Scheidung das Recht des Wohnortes oder Scheidungsort. Aber wer weiss das schon. Was wir in solch einem Fall nur wüssten ist, dass dieses nur Deine Hausaufgabe wäre, es heraus zu finden. Nicht die eines deutschen Standesamtes. Es würde dich um eine Anerkennung der Scheidung aus Paraguay bitten, aber sich nicht die Arbeit machen, Gesetze für dich zu durchforsten. Vorher ist also im Codigo Civil und IPR des Landes zu suchen, was unter Scheidung steht. Es könnte im Erfolgsfall dem Standesbeamten helfen und euch ersparen.

Formelles und materielles Recht kommt, wenn die Scheidung geklärt ist, dann auch in Deutschland wieder hinzu. Hier sind z.B. das Personenstandsgesetz und BGB das materiellrechtliche, das die Regeln über Inhalt und Voraussetzungen von Ansprüchen enthält und das Familienrecht das formelle Recht, dass die Regeln über die durchsetzung der Ansprüche enthält. Das IPR ist im EGBGB verortet. Jetzt stell Dir mal den ganzen Aufwand durch Verweisungen, Annahmen und Rückverweisungen aller Rechtssätze in allen berührten Gesetzen vor, wenn hier das Standesamt in Deutschland selbst die Rechtmäßigkeit Deiner Scheidung ermitteln müßte. Das wird es niemals tun.

Wir merken uns ab jetzt, dass heiraten mit Auslandsberührung als Lediger leichter ist als sich wieder davon zu lösen. Eigentlich kann man sich nie mehr davon lösen. Und Wir fragen uns, warum heiraten in Dänemark nicht so aufwändig ist wie in Deutschland, obwohl beide Länder rechtstaatlich identisch scheinen und beide Gesetze und Verordnungen der EU befolgen? Dort geht es leichter und schneller, aber nicht mehr wie früher. Ein gültiges Visum muss schon vorhanden sein. Mit einer Duldung geht es nicht mehr. Der Prozess wird jetzt zentral geführt. Man kann alles über die Seite familieretshuset.dk/de herausfinden. Seit 2015 wurde einiges verschärft.

Wenn dich alles hiervon berührt, dann werden 90 Tage nicht reichen. Solltet ihr es aber dennoch schaffen, dann vorsicht beim Versuch gleich hier zu verbleiben. Die Ausländerbehörde mag es nicht, wenn man versucht sie zu übergehen. Hat deine Caleña nämlich ein Schengen-Visum zu touristischen Zwecken beantragt, kann und wird ihr die Ausländerbehörde vorwefen beim Antrag gelogen zu haben. Beim Beantragen hat sie ja gesagt, sie möchte nicht wegen einer Heirat nach D.
Das Verfahren zur Familienzusammenführung muss aber so oder so aus dem Heimatland beantragt werden. Es sei denn, deine Partnerin ist von dir schwanger, kann nicht reisen und hat eine Duldung. Aber dann müsst ihr ja nicht mehr heiraten. Drehpunkt wäre für ihren Aufenthaltsstatus das Kind mit deutscher Nationalität.

Ich bin jetzt ohne Zeit, muss meinen Kleinen aus der Kita holen. Das Thema ist sehr komplex. Ich habe vieles ausgelassen. Noch ein hinweis: Eine kolombianische Scheidung zwischen 2 Kolombianern in Kolumbien bedarf nicht dem Verfahren der "Anerkennung einer ausländischen Scheidung" in Deutschalnd durch eine Justizbehörde oder ähnliches.

Scheidungsurteil kommen in einigen Ländern nicht immer zwingend von einem Gericht, denn in einigen Ländern sind auch Notare dazu bevollmächtigt. Auch deswegen gibt es aus einigen Ländern dieser Welt eine Heimatstaatenscheidung. Das ist der Fall, wenn ein Außenministerium eines Landes, eine deutsche Botschaft über das Scheidungsverfahren und deren autorisierten Stellen, welche eine Scheidung vollziehen dürfen, schriftlich unterrichtet und diese deutsche Botschaft dann es auch nach Deutschland weitermeldet.

Dieses ist so laut einem Schreiben am 31.01.2008 vom Präsidenten des Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall Kolumbiens an alle zuständigen Landesjustizverwaltungen und Oberlandesgerichte geschehen (Denn dort dürfen auch Notare Scheidungen vollziehen, was man in Deutschland nicht kennt). Worauf dann deutsche Behörden, wie das Standesamt, angewiesen wurden, selbst entscheiden zu können, wenn es auf die Wirksamkeit der ausländischen Scheidung ankommt. Nicht immer wissen die Behörden dieses hier.

Voraussetzung hier für ist aber, dass im Moment der Scheidung, beide dem selben Land angehört haben, ohne eine weitere Nationalität zu besitzen. Das heißt, dass Heimatstaatenscheidungen nur für Scheidungen gelten, bei denen beide Partner die selbe Nationalität hatten und sich auch im Heimatland haben scheiden lassen.

Und wer mit TouriVisa einreist und bei einer Kontrolle duch die BP auffliegt, weil er oder sie Dokumente für eine Heirat mit einführt, dem oder der kann die Einreise verweigert werden. Also schön alles per DHL aus Kolumbien besorgen.

Bis dann ...
Zuletzt geändert von Hamid am Fr 28. Mai 2021, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Danke für eure Antworten bisher.

Kennt sich zufällig jemand noch mit der Beantragung der Apostille aus?
Sie lässt sich beim Notariat die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister geben und dann? Wie läuft das genau ab?
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Ernesto »

Die Apostillebehörde Kolumbiens ist das Außenministerium. Dort kannst du online das Dokument mit einer Apostille versehen lassen.
Dazu einfach hier klicken und der ausführlichen Anleitung folgen ;-)

Themenstarter
Loehli
Kolumbien-Infizierte(r)
Kolumbien-Infizierte(r)
Offline
Beiträge: 31
Registriert: Sa 13. Feb 2021, 09:57

Ablauf Heirat, Visum etc. in D

Beitrag von Loehli »

Danke 😊

Für die Beantragung des Visums benötigt man ja eine Krankenversicherung, die 90 Tage ab Einreise in den Schengenraum gültig ist. Aber wie plant man das, wenn man nicht weiß, wie lange die Bearbeitungszeit für das Visum dauert? Dabei soll der Versicherungsschein ja beim Termin bei der Botschaft vorliegen 😵
Antworten

Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können

Einen Account erstellen

Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute

Registrieren

Melde dich an

Social Media

       
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag