[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
Antworten
Benutzeravatar

Themenstarter
Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Ernesto »

Bezug der Frage befindet sich im Spoiler.
Auszug aus Beitrag von donchrisml:
Interessant ist, dass in dem Dekret steht, dass der 90-Tage Aufenthalt kostenlos verlängert werden kann.
Außerdem heißt es, dass alle 180 Tage ein 90-Tage Aufenthalt möglich ist (also spiegelbildlich zur jetzigen Situation kolumbianischer Touristen in der EU).
Ob diese neue Regelung praktische Vorteile für Touristen aus der EU in Kolumbien bringt, ist mir noch nicht völlig klar.
Das Dekret soll durch eine Resolution von Migración Colombia konkretisiert werden, die hier mehr Licht ins Dunkel bringen wird.
@donchrisml

verstehe ich es richtig, das dieses Dekret (habe es noch nicht gelesen) einen Widerspruch enthält? Verlängerung der 90 Tage Erstaufenthalt und dann (nur) 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen? Bezieht sich diese Reglung nicht mehr auf das Kalenderjahr?
Benutzeravatar

donchrisml
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 109
Registriert: Fr 26. Dez 2014, 03:08
Wohnort: Bogotá
Alter: 41

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von donchrisml »

Hallo Ernesto,

genau das habe ich mir beim Lesen des Dekrets auch gedacht.

Hier das Dekret im Volltext:

viewtopic.php?f=31&t=12296

Konkret heißt es darin:

"En el presente caso, el permiso se otorgará por un término de noventa (90) días calendario, cada ciento ochenta (180) días calendario.

El término de noventa (90) días podrá ser prorrogado mediante la expedición gratuita del permiso temporal de ingreso y permanencia.
"

Dass die Verlängerung des Touri-Aufenthalts jetzt kostenlos ist, scheint ziemlich klar zu sein. Das wird viele in diesem Forum freuen.

Was die maximale Länge des Aufenthalts pro Jahr betrifft, finde ich die neue Regelung verwirrend.

Scheinbar hat man einfach die EU-Regelung im Rahmen der Reziprozität eins zu eins übernommen..

Ob das SInn macht, wird man sehen..

Auf jeden Fall wird mit dieser nebulösen Regelung die Diskussion um die maximale Aufenthaltsdauer pro (Kalender-)Jahr wieder neu angefacht..

Migración Colombia wird in Form einer Resolution detaillierte Regelungen zur Einreise von EU-Touristen erlassen. Wahrscheinlich wird damit mehr Klarheit geschaffen.
Benutzeravatar

Themenstarter
Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Ernesto »

Die Infos im Netz die ich gefunden habe sind auch verwirrend. So schreibt latinapress:
[...] In Kolumbien galt für Schweizerinnen und Schweizer bisher eine unilaterale Visumbefreiung für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen. In Kürze soll ein bilaterales Abkommen zwischen den beiden Ländern diese Praxis formalisieren und ihre Gegenseitigkeit auf eine gemeinsame rechtliche Grundlage stellen. [...]
Benutzeravatar

donchrisml
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 109
Registriert: Fr 26. Dez 2014, 03:08
Wohnort: Bogotá
Alter: 41

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von donchrisml »

ok, die Schweiz (da nicht EU-Mitglied) hat halt immer einen Sonderstatus (macht meistens dann aber doch dasselbe wie die EU-Länder...)

Nachdem die Kolumbianer jetzt ohne Visum in der EU Urlaub machen können, würde es mich nicht wundern, wenn die Schweiz da nachzieht.
Benutzeravatar

Fusagasugeno
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 902
Registriert: So 14. Okt 2012, 14:04
Alter: 65

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Fusagasugeno »

Betreffend Visa für Kolumbianer haben die bereits nachgezogen, da Schengen zur Anwendung kommt, es geht nur darum dass das Vertragsmässig noch geregelt wird.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
Benutzeravatar

Don Maximo
Verified
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 433
Registriert: Sa 2. Mai 2015, 01:51

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Don Maximo »

Die Visum Befreiung für Kolumbianerinnen und Kolumbianer für die Schweiz ist bereits am selben Tag wie für die EU in Kraft getreten.
Es handelt sich dabei nicht um ein "Nachziehen", da die entsprechende Verhandlungen parallel mit denen der EU Verliefen (des Schengen Abkommens wegen). Vertraglich muss nichts mehr geregelt werden. Dies ist bereits letztes Jahr geschehen.

Erfahrungsgemäss verläuft die visumfreie Einreise von Kolumbianer in die Schweiz reibungslos ab.
Mein Schwager ist am 9. Dezember ohne Visum in die Schweiz geflogen.

Die 180 Tage Regelung für den gesamten Schengen Raum kann man wird im Detail hier erklärt:
=> sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/aufenthaltsrechner.html
Virtus Junxit Mors Non Separabit
Benutzeravatar

Themenstarter
Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Ernesto »

@donchrisml

In dem erwähntem Zeitungsartikel steht, das für Schweizerinnen und Schweizer eine Visumbefreiung für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen bestand. Das stimmt so nicht, denn Bürger aus der Schweiz wie u.a. Bürger aus Deutschland dürfen 180 Kalendertage im Jahr in Kolumbien ohne Visum verweilen. Nun wüsste ich gerne wie die Reglung mit der PIP-10 Einreise praktisch umgesetzt wird.
Benutzeravatar

Eisbaer
Moderator(in)
Moderator(in)
Offline
Beiträge: 9122
Registriert: Fr 10. Jul 2009, 05:34

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Eisbaer »

Vor kurzem wurde die RESOLUCION 0175 DE 2016 erlassen und ist seit dem 10.02.2016 in Kraft. Einen Link zur Resolution gibt es hier: viewtopic.php?f=215&t=12420

A partir de las 00:00 hrs del día 10 de febrero del presente año, a los ciudadanos nacionales de los países miembros del Espacio Schengen de la UE, que ingresen al país para permanencias de corta estancia, se les otorgará el Permiso de Ingreso y Permanencia PIP 5; lo anterior está contemplado en la Resolución 175 /16, que se adjunta, que fue publicada hoy en el Diario Oficial; allí se señala de manera taxativa cuales son estos países y de igual forma cuales son las actividades que esta ampliación de permiso les permite adelantar, que en general están relacionadas con los PIP2, PIP3, PIP5 y PIP6, todas ellas para adelantar labores no remuneradas. El tiempo a otorgar es de 90 días iniciales prorrogables por otros 90 como así se señala.
Der Touristische Aufenthalt wird bei der ersten Einreise ins Land mit einem Stempel PIP-5 für 90 Tage gegeben und kann um weitere 90 Tage verlängert werden. Somit hat sich an der Aufenthaltsdauer von 180 Tagen pro Kalenderjahr nichts geändert. Erfreulich ist der Wegfall der Verlängerungsgebühr für Reisende aus dem Schengenraum.
Du bist zufrieden mit unserer Hilfe! Dann helfe bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt´s Gott!
Benutzeravatar

Themenstarter
Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6626
Registriert: Di 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

[Diskussion] zum Decreto 2235 de 2015 / Visaangelegenheiten

Beitrag von Ernesto »

Genau das wollte ich wissen. Danke :-)
Antworten

Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können

Einen Account erstellen

Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute

Registrieren

Melde dich an

Social Media

       
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag