@traveller85 lese Dir doch bitte die Anleitung vom Timbalero:
viewtopic.php?f=66&t=1874 in aller Ruhe richtig durch. Alles wird dort beantwortet nur die Dauer des Visums nicht.
(*)
[equote="Timbalero"]Es heisst Visa temporal especial (socio o propietario de establecimiento comercial)[/equote]
[equote="Timbalero"]Wichtig ist, dass man als Anfangskapital mindestens 100 Mindestloehne angibt (100 salarios minimos), das sind etwas ueber 51 Millionen Pesos.[/equote]
(*)Wenn Du nun etwas im Forum gesucht hättest, dann wüsstest Du auch die Antwort zur Dauer dieses Visums.
Versuche es einmal hier:
viewtopic.php?f=31&t=1032&p=8280#p8280
[equote="Timbalero"]genau das Visum welches Eisbär herausgesucht hatte. Socio o Propretario de establecimiento comercial. Laut Aussage der Dame im Konsulat wird es immer erst einmal für ein Jahr ausgestellt, bei der Verlängerung dann bekommt man weitere 2 Jahre.[/equote]
Das Kapital muss (noch) nirgendwo nachgewiesen werden. Es existiert nur fiktiv. Wird jedoch als Basis für die Berechnung der Registrierungskosten, Steuern, Kosten des Steuerberaters usw. eingesetzt.
Meldet Du das Gewerbe ab, kannst Du das Visum auf dieser Basis nicht verlängern.
Liebe Grüße Eisbaer