Fragen zum Visum für Selbstständige

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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traveller85
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Fragen zum Visum für Selbstständige

Beitrag von traveller85 »

Warum ist es notwendig für dieses Visum noch einmal aus Kolumbien auszureisen?
Wie lange ist dieses Visum gültig?
Wieviel Startkapital wird für dieses Visum jetzt verlangt? Kannte vorher nur das Investorenvisum bei dem ein Startkapital von 100.000 Us-Dollar nötig war.. (oder bekommt man beim Investorenvisum eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung?)

Vielen Dank schonmal im Voraus :)


 Dieses selbstständige Thema wurde von Anleitung: Visa fuer Selbststaendige: viewtopic.php?f=66&t=1874&p=9017#p9017 abgetrennt. Eisbaer - Moderator  
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Eisbaer
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Re: Fragen zum Visa fuer Selbststaendige

Beitrag von Eisbaer »

@traveller85 warum im Ausland ist ja nun geklärt.
Die Bestimmungen zu den einzelnen Visas kannst Du hier: Aufenthaltserlaubnisse viewforum.php?f=61 nachlesen.

Liebe Grüße Eisbaer
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traveller85
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Re: Fragen zum Visum für Selbstständige

Beitrag von traveller85 »

das wäre dann das besondere temporäre Visum (temporal especial) oder?

da steht leider nichts über die Dauer des Visums. Ist das Visum nur so lange gültig wie die registrierte Handelseinrichtung besteht?

100 rechtlich gültige monatliche Mindestgehälter wären rund 15.000€ ?
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Eisbaer
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Re: Fragen zum Visum für Selbstständige

Beitrag von Eisbaer »

@traveller85 lese Dir doch bitte die Anleitung vom Timbalero: viewtopic.php?f=66&t=1874 in aller Ruhe richtig durch. Alles wird dort beantwortet nur die Dauer des Visums nicht. (*)

[equote="Timbalero"]Es heisst Visa temporal especial (socio o propietario de establecimiento comercial)[/equote]

[equote="Timbalero"]Wichtig ist, dass man als Anfangskapital mindestens 100 Mindestloehne angibt (100 salarios minimos), das sind etwas ueber 51 Millionen Pesos.[/equote]

(*)Wenn Du nun etwas im Forum gesucht hättest, dann wüsstest Du auch die Antwort zur Dauer dieses Visums.
Versuche es einmal hier: viewtopic.php?f=31&t=1032&p=8280#p8280

[equote="Timbalero"]genau das Visum welches Eisbär herausgesucht hatte. Socio o Propretario de establecimiento comercial. Laut Aussage der Dame im Konsulat wird es immer erst einmal für ein Jahr ausgestellt, bei der Verlängerung dann bekommt man weitere 2 Jahre.[/equote]

Das Kapital muss (noch) nirgendwo nachgewiesen werden. Es existiert nur fiktiv. Wird jedoch als Basis für die Berechnung der Registrierungskosten, Steuern, Kosten des Steuerberaters usw. eingesetzt.

Meldet Du das Gewerbe ab, kannst Du das Visum auf dieser Basis nicht verlängern.

Liebe Grüße Eisbaer
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