Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Tipps und Fragen von Auswanderungswilligen und Leuten, die den Schritt schon gewagt haben.

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Don-Pedrinio
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Don-Pedrinio »

Vorwort:

liebe Forumsmitglieder, vor ein paar Monaten traf ich mich in Medellin mit einem Schweizer (ebenfalls Forumsmitglied. ich nenne bewusst seinen Namen nicht, dass kann er selber tun wenn er will). nach Austausch von diversem andern haben wir eben auch dieses Thema besprochen. was mich danach sehr ängstlich stimmte.er beharrte darauf, dass ich nach Schweizer Normen in Kolumbien angemeldet sein muss. ich, der die letzten 50 Jahre nie mit einem Gesetz in Konflikt gekommen bin, mache hier womöglich einen grossen Fehler und mache mich allenfalls strafbar? das darf auf keinen Fall sein, also werde ich mich 2018 auf genannte Vorschriften anpassen und entsprechend handeln müssen.

letzten Endes, aber eben auch mit meinem pers. Hintergrund (Wohneigentum in beiden Ländern), sowie zweimaliger CH Aufenthalt pro Jahr, KANN ICH GEMÄSS SCHWEIZER GESETZ DA ANGEMELDET SEIN WO ICH WILL. die dazu schriftliche Erklärung meiner Wohngemeinde ist noch ausstehend.


AUSLAND – RUHESITZ = WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

- 1. für das Forum angepasstes Antwortschreiben vom Eidgenössischem Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA

Sehr geehrter Herr Hans Muster

Besten Dank für Ihre Anfrage.

Massgebend für die Meldepflichten in der Schweiz sind die kantonalen Gesetzgebungen und Bestimmungen, das heisst das kantonale Aufenthaltsrecht am Wohn- resp. Aufenthaltsort (in Ihrem Fall Hintertutlingen).Ausschlaggebend bei der Beurteilung der zuständigen Behörden ist in der Regel die Frage, ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen* ins Ausland verlegt wird oder nicht.

Aufgrund dieser kantonalen Regelung der Meldepflichten gibt es in der Schweiz keine einheitliche Auskunftsstelle. Es ist uns deshalb auch nicht möglich, Ihnen eine rechtlich gültige und verbindliche Antwort zum Thema Meldepflicht in der Schweiz zu geben, da das EDA lediglich für die Anmeldung im Ausland auf den schweizerischen Vertretungen zuständig ist. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der für Sie zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden, um Ihre individuelle Situation abzuklären.


Wir hoffen, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen und grüssen Sie herzlich

Sophie Dettwiler
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Auswanderung Schweiz


*ich habe selbst unterstrichen = der Mittelpunkt des Lebensinteressens
was ist dieser genau?
- für die meisten Eltern sollten dies ihre Kinder sein.
- für einen Geschäftsinhaber möglicherweise sein Geschäft
- in meinem Fall meint die Wohngemeinde, dass sie mir diesbezüglich freie Wahl lassen was ich als Mittelpunkt verstehen will. (pers. Hintergrund, den ich hier bestimmt nicht Kund tun will)


- 2. mündliche Antwort meiner Wohngemeinde Hintertutlingen

es gibt kein wirkliches Gesetz in der CH welches bestimmt wo ich angemeldet sein muss. die Gesetzgebung ist von Kanton zu Kanton, ja sogar Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
(dann kam eine Anfrage der Frau am Schalter, ob sie meinen Fall in Ausbildungszentrum in dem sie als Lehrerin unterrichtet mit ihren Schülern durchdiskutieren dürfe. es sei ein idealer Grundstoff der gut in ihren Unterricht passe. eben wegen dem Fehlen eines genauen Gesetzes).

Grundsätzlich läge es an ihr meine Anfrage zu behandeln. aber da meine Angaben sehr klar sind = 4 Mt. Kolumbien, 2 Mt. CH, dann wieder 4 Mt. Kolumbien und 2 Mt. CH, läge der Fall klar. da ich in kurzen und regelmässigen Abständen in die CH zurück komme, darf da angemeldet sein wo ich will.
eine schriftliche Beurteilung müsse sie aber mit ihrem Vorgesetzten besprechen, sowie würde sie meinen Fall sehr gerne im Ausbildungszentrum behandeln, ehe sie mir eine Antwort schicke.
meine spezielle pers. Angabe die ich hier nicht schreibe unterstreicht aber genau die Vernünftigkeit, dass ich hier angemeldet bleiben will.
mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und Kolumbien mache ich mich hierbei auch nicht strafbar, da jeweiliger Besitz im jeweiligen Land versteuert ist. einzig müsse ich meine Steuerangaben aus der CH in Kolumbien ausweisen. auch woher ich meine Rente beziehe.

Generell wer maximal 1 Mt./Jahr in die CH reist, muss in Kolumbien angemeldet sein. der Grenzwert wie dies von den meisten Gemeinden gehandhabt wird, liegt bei ca. 90 Kalendertage /Jahr. wer länger als diese 90 Tage in die CH reist, kann angemeldet sein wo er will. was darunter liegt, wünschen die Gemeinden, dass sich jene Person in entsprechend anderem Land anmeldet.

(eine genaue Begründung von meiner Wohngemeinde kann ich Anfang Mai erwarten).

-3. fuer das Forum angepasste Fragestellung bezüglich Ausland Ruhesitz und wo ich angemeldet sein muss / will

Anfragestellung an das EDA, wie auch an die Wohngemeinde lautete wie folgt:

Hans Muster
Sackgasse 4
0000 Hintertutlingen

AUSLAND – RUHESITZ = WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

sehr geehrtes EDA,
ich habe mich mehrfach durch die Gesetzgebung gewühlt. am Ende habe ich viele interessante Punkte gefunden, die mich beiläufig interessierten, aber bei meinem Hauptanliegen habe ich keinerlei wirkliche Reglement oder Vorschriften gefunden.
darum versuche ich zuerst meine momentane Lebenssituation zu beschreiben und danach die genaue Gesetzliche Grundlage dazu von der EDA ausfindig machen. da diesbezüglich in meinem Bekanntenkreis bis hin zur Wohngemeinde komplett unterschiedliche Auffassungen vorhanden sind, aber letztlich mir niemand eine gesetzliche Grundlage dazu geben kann. Und ich auch in den sonstigen gesetzlichen Grundlagen bis jetzt nichts gefunden habe.
zu meiner Person = ich bin 63. bis zur offiziellen Pensionierung fehlen noch 2 Jahre. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich aber bereits Ende 2016 meine berufliche Tätigkeit beendet. ich bin geschieden und habe keine Kinder.
in der CH besitze ich eine 1 Zi. WG, die ich ausschliesslich zum Eigenbedarf nutze, für jene Zeiten die ich die Schweiz besuche (wie gerade jetzt). im Mittel 2 Mal jährlich zu jeweils 2 Monaten. dieses Jahr vorsorglich mind. 180 Kalendertage (in 2 Etappen).
bis Ende 2016 habe ich auf meinem gelernten Beruf gearbeitet. mit jeweils Aufenthalten in der CH von 6 Monaten, die übrigen 6 Monate im Jahr habe ich in meiner Wahlheimat Kolumbien verbracht. (seit 2007 jeweils 6 und 6 Monate).
in Kolumbien arbeite ich NICHT und habe dort bis jetzt noch nie gearbeitet.
in Kolumbien besitze ich seit 2012 ein Wohneigentum. (eine 1 Zi. WG in Medellin).
wegen einem neuen Gesetz bin ich seit 2015 in Kolumbien registriert. (wer in Kolumbien Wohneigentum besitzt, muss dort mittels Visum registriert sein). zuvor war ich die gesetzlich zulässige Zeit als Tourist in Kolumbien (knapp über 180 Kalendertage / Jahr) und die Restzeit in der CH.

jetzt zu meiner Hauptfrage = wo muss ich angemeldet sein und wie lautet das genaue Gesetz?

meine Wohngemeinde Hintertutlingen versicherte mir 2016, dass ich in der CH angemeldet sein kann, wenn ich die CH mindestens 1 Mal jährlich besuche. (sprich nie länger als 364 Tage im Ausland verbringe).
ich schreibe auf einer Webseite Infos zu Kolumbien und auf dieser Webseite meint ein anderer Schweizer den ich mal traf, dass man da angemeldet sein muss, wo man mindestens 185 Tage im Jahr verbringt.

wieder ein anderer CH Freund sagte dann auf dieses Gesetz angesprochen = wenn du dich in der CH abmeldest, dann musst du zwangsläufig deine Krankenkasse auflösen und darfst (auch wenn du Schweizer bist) nur noch maximal 90 Kalendertage im Jahr die CH besuchen. sowie musst du dann für deine Heimatreisen jeweils eine Krankenversicherung abschliessen. wirst Probleme haben mit einem Natel-Vertrag, da du in der CH keinen festen Wohnsitz mehr hast und ev. könntest du auch Probleme mit der Bank bekommen.
erfüllst du die Angaben welche dir deine Wohngemeinde vorschreibt, dann ist es für dich Ermessenssache wo du angemeldet sein willst.

ins gleiche Horn bläst ein anderer Schweizer aus der Stadt Zürich und mit einem ähnlichen Hintergrund wie ich, dass ausschliesslich seine Wohngemeinde dazu verantwortlich ist. (er war ein guter Bekannter von unserem ehemaligen Mitglied Renato). er wohnt ebenfalls in Medellin. einziger Unterschied zu ihm, er hat in Medellin eine Wohnung gemietet (ganzjährlich).

andere Länder, andere Gesetze. einer meiner Mieter ist Engländer und diese wiederum können pro Jahr nur 30 Tage in ihre Heimat verreisen, ohne dass sie dazu eine Bewilligung einholen müssen.


Gesetzliche Grundlagen =
am ehesten passen dazu diese Gesetze, aber sie definieren meine Situation nicht.
Schweizerisches Bundesgesetz
SR 195.1. Bundesgesetz studiere, dann heisst es unter
1.Titel –Art. 2. Zweck Absatz A) sowie Art. 3 Begriffe Absatz A)
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html

die Rechte und Pflichten von Schweizer Personen und Institutionen im Ausland sowie seine Dienstleistungen für diese Personen und Institutionen einheitlich und kohärent regeln. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und im Auslandschweizerregister eingetragen sind.

dadurch dass ich in der CH eine 1 Zi.WG habe und die niemand anders Nutzt (ausser ich selber) habe ich ja einen festen Wohnsitz. mein Geschäft ist auf meinen Namen inkl. Wohnadresse gemeldet, wodurch ich empfinde in der CH angemeldet sein sollte. ausserdem vereinfacht mir diese WG alle in der CH noch laufenden Verträge wie Krankenkasse und Mobiltelefon usw. auch in Bezug dass ich ev. eines Tages meinen Wohnsitz von Kolumbien zurück in die CH verlegen muss.
spezifisch gesehen, gerade weil ich in beiden Ländern Wohneigentum besitze gehe ich davon aus, dass ich theoretisch da angemeldet sein kann wo ich will, wenn ich die Bedingungen meiner Wohn- und in meinem Fall zugleich Heimatgemeinde erfülle. (in Hintertutlingen besitze ich ausserdem auch noch 1,1 Ha. Kulturland und Wald welches von 2 Landwirten bewirtschaftet wird.
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Mango
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Mango »

Du schreibst, wer in Kolumbien Wohneigentum besitzt, muss dort mittels Visum registriert sein. Woher stammt diese Information?
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spitfire88
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Beitrag von spitfire88 »

... vermutlich weil er sonst hätte nicht kaufen können? Mit einem Touristen-Visum läuft dies doch in den seltensten Fällen.
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Fusagasugeno
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Fusagasugeno »

Also ich habe ohne Visum gekauft, damals. Und dp, ob du in der CH angemeldet sein willst oder nicht, ist so was von egal. Es gibt ein Steuerabkommen und das ist mehr als klar. Du bist in dem Land Steuerpflichtig in dem du mehr als 180 Tage bist. Wenn du meinst, in dem du dich in der CH nicht abmeldest seist du in Kolumbien nicht Steuerpflichtig (mit gesamten Vermögen ausser der Liegenschaften in der Schweiz) irrst du gewaltig. Die Fragen die du da den Behörden stellst sind so gestellt dass du daraus deine gewünschte Antwort zu den steuern ableiten kannst. Stell doch einfach mal die Frage bin 8 mt in kol und 4 in der Schweiz wo muss ich steuern bezahlen. Genau darum geht's und nicht wo du gerne angemeldet bist. Grüsse vom Flughafen Paris, darf jetzt borden für das Land in dem ich lebe und steuern bezahle.
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Mango
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Mango »

Sehr gut formuliert Fusagasugeno. Eine gute gute Reise wünsche ich ich dir.

@spitfire88

ja vermutlich. Verstehe.
In Kolumbien braucht man für den Erwerb von Grundbesitz kein Visum. Daher meine Frage woher die erwähnte Info kommt.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Eigentlich geht es nur um Steuern Kolumbien. Und da ist das Gesetz klar. Mehr als 180 Tage in Kolumbien = steuerpflichtig mit weltweitem Vermögen und Einkommen . Das Steuerabkommen hilft, das Liegenschaften und Beteiligungen sowie die einnahmen daraus in der Schweiz steuerbar sind. Ich mache 2 steuererklärungen und fahre damit besser, als nur in der CH. Was die CH hier nervös macht, ist der ab diesem Jahr gültige automatische Informationsaustausch. Dieser wird verhindert, wenn Mann in der Schweiz angemeldet bleibt. Wenn mann dass so machen will, bitte ist jedermanns Sache nur sollte man sich nicht Einreden dass das der richtige weg ist. :nie: aber vor allem sollte man nicht hier im forum dies als korrekten und legalen weg verkaufen.

-----------------------

Es ist eine Möglichkeit die Steuererklärung in Kolumbien nicht, oder nicht korrekt zu machen. Nicht mehr und nicht weniger. Mit allen damit verbundenen Risiken. Sorry für doppeleintrag aber mußte in der Zwischenzeit Terminal wechseln und der Flieger hat jetzt 4 Stunden Verspätung. Scheiss streiks



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elviejito
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von elviejito »

Wie Fusagasugeno schreibt, geht es in deinem Fall eigentlich nur um die Steuern in Kolumbien.

Wesentlich sind die 183 Tage pro Jahr, wo man sich aufhält. Dort befindet sich in der Regel der Lebensmittelpunkt.

Extranjero: ¿Cómo saber si usted tiene que pagar impuestos en Colombia?
=> finanzaspersonales.co/impuestos/articulo/quienes-consideran-residentes-para-efectos-fiscales-colombia/54109

Intercambio Automático de Informaciones en materia fiscal (IAI)
=> eda.admin.ch/countries/colombia/es/home/suiza-y/in-kuerze.html

Shakira kann dir dazu sicher noch einige Tipps geben ;-)

Saludos,
El Viejito

OliCO
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Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von OliCO »

In Deutschland ist es so, daß man dort nur angemeldet bleiben kann, wenn man da die sog. Erstwohnung unterhält. Da ist es ganz egal, wieviel Tage man im Ausland verbringt, ob man da auch eine Wohnung hat, oder nicht.

Abmelden kann man sich aber nur, wenn man dort nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt verbringt. Das kann regelmäßig bei der Aufgabe der letzten Wohnung dort unterstellt werden.

Den Wohnsitz in .de zu behalten oder aufzugeben hat beides seine Vor- und Nachteile :)

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Don-Pedrinio
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Beitrag von Don-Pedrinio »

ich bezahle in beiden Ländern die Steuern für entsprechendem Besitztum. für die WG in Kolumbien wird mir vierteljährlich die“ impuesto“ Rechnung zugestellt. in der CH anhand der Steuerklärung die ich alljährlich abgebe.
in Kolumbien habe ich mit meinem CH Pass und damals ohne Visum die WG gekauft gehabt. der Kauf wurde auf einem Notariat abgewickelt. mir wurde damals empfohlen den Kauf mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes abwickeln zu lassen. (dieser war für das wenige Tun recht teuer).
2015 liess man mich am Flughafen Medellin NICHT ausreisen. Wegen meinem Besitz müsse ich mich zuerst registrieren lassen (Visum). es ging mit unter darum, um festzustellen ob ich meinen Pflichten gegenüber dem Staat Kolumbien nachkomme. der Direktflug von damals nach Madrid wurde ersatzlos gestrichen. ausser jener Registrierung der Wohnung war ich bis dato in Kolumbien nur Tourist. Impuesto habe ich aber von Anfang an bezahlt.
2012 hatte ich zudem zuerst noch Probleme mit Wasser und Strom. mit der Hilfe von Dritten (weiss heute nicht mehr genau wer mir damals half dies zu regeln) lenkten sie am Ende ein.
Gas hingegen bezog ich bis 2016 aus Flaschen. das Gaswerk weigerte sich strickt mir den Anschluss an ihre Versorgung auf meinen Namen zu plombieren. nachdem ich das Visum hatte ging das ganze innert 3 Wochen über die Bühne.
@Fusaguso, ausser der Liegenschaft besitze ich nicht viel Barvermögen (weniger als 6 Stellen). die Liegenschaft hingegen ist meine Rentenabsicherung. und genau dieser Punkt woher meine Rente kommt will ich gegenüber X beliebigen Kolumbianern zu meiner Sicherheit nicht erklären müssen.
so bin ich zum Beispiel Null daran interessiert einer Telefongesellschaft (welche am Ende meine Daten weiter verkauft) erklären woher meine Einkünfte stammen. heute läuft mein Claro Abo auf den Namen eines Col. Freundes.
bezüglich der Steuererklärung in Kolumbien besuche ich nächste oder übernächste Woche eine Anwaltskanzlei in Zürich. (ich muss noch auf jenen andern Zürcher warten welcher diese Kanzlei kennt und dort das Gleiche macht. er reist Ende diese Wo. von Kolumbien nach Zürich). jene Kanzlei arbeitet mit einer Kanzlei in Medellin zusammen, wo wir beide schon gewesen sind. dort habe ich weniger als die Hälfte verstanden gehabt, weswegen ich mir das Ganze zuerst auf Deutsch anhören will.

OliCO
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Beitrag von OliCO »

Ist ja hochinteressant: am Flughafen wußten die also, daß Du Eigentum unter Verwendung Deines Passes erworben hast, und haben Dich (wo? Am Schalter mit dem Beamten der Migración, hinter der Sicherheitskontrolle?) daraufhin gezielt herausgepickt? Zu diesem Thema hätte ich gern weitere Informationen, falls möglich.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Das ist gar nicht überraschend Olico. EDV-Technisch und in deren Vernetzung ist Kolumbien weiter als jedes mir bekannte Europäische Land. Habe das vor zwei Jahren gemerkt als wir wegen des Importes des Hausrates beim Dian waren. CC Nummer meiner Frau und die kanten alle Bankkonten und Liegenschaften. Meine Passnummer dazu und die wussten wann ich das letzte mal eingereist bin. Eigentlich wäre es ein Einfaches hier alle Steuerpflichtigen zu erfassen, dass EDV-Programm dazu würde wohl keine 10'000 kosten. Nehme an, dass es nicht gemacht wird weil es die Reichen nicht wünschen. Ist ja das gleiche wie die Steuergrenze bei der Rente, knapp über der Rente der Politiker. Das heisst nichts anderes, als dass, wenn Sie eine Suchabfrage mit Deiner Passnummer starten sehen die Dein Vermögen. Nehme an die haben DP dann gefragt woher er das Geld für den Erwerb hatte. Falls bei der Einfuhr nicht Deklariert schon ist die Kake am Dampfen. Fallen hat es einige. Aber das sehen die auch wenn sie eine CE abfragen würden, also davor schützt auch ein VISA nicht.

@ Olico zum Angemeldet beiben in D. Ich nehme an, dass wegen fehlendem Steuerabkommen D-Kol dies dann eben zu Doppelbesteuerungen führt.
Angemeldet in D = Sicherlich auch Steuererklärung in D. Mehr als 183 Tage in Kol. = Steuererklärung in Kol. In beiden Ländern über das Weltweite Vermögen und Einkommen. Natürlich nur wenn man es "richtig" macht.

Kann mann natürlich auch als CH so machen wenn es einem wichtig ist in der Schweiz angemeldet zu sein, aus welchen gründen auch immer. Aber dann muss man auch wie ein D in beiden Ländern eine komplette Steuererklärung machen. Wenn mann es korrekt machen will. Da die Schweiz aber eine Steuerabkommen mit Kol. hat ist mann insofern geschützt als die "grossen" Vermögen wie Liegenschaften und Beteiligungen in der Kol. Steuererklärung nicht eingerechnet werden. Und da die Steuerfreigrenze in Kol. höher ist als in der Schweiz, z.m. beim Vermögen kann mann, so wie ich damit durchaus besser fahren und ohne "Aufdeckungsrisiko" .

------------------

Hier das Steuerabkommen CH-Kol zwar lang aber klär alle Fragen. /Zumindest für mich)
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gaz ... 8/4479.pdf
Ob sich die Gemeinde in der CH auch daran hält wenn man sich nicht abmeldet kann ich aber nicht beurteilen.

Und dieser Link http://www.cbbl-lawyers.de/kolumbien/do ... eta,76,687
fasst es kürzer zusammen und verweist auch auf einen D Sprechenden Anwalt in Bogota der sich damit auskennt.



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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Wenn ich den letzten Beitrag von Don-Pedrinio richtig verstanden habe, dann verwechselt er den "Impuesto predial" mit seinen anderen Verpflichtungen gegenüber der Steuerbehörde DIAN.

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Don-Pedrinio
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Beitrag von Don-Pedrinio »

der Hauptgrund warum ich in der CH nicht abgemeldet sein will ist der, dass mein Haus unter Heimatschutz steht. es ist ein in der Kernzone nummeriertes Gebäude der Gemeinde mit diversen speziellen Auflagen gegenüber allen andern Gebäuden. ich empfinde da es um ein spezielles Gebäude handelt ich auch in der Gemeinde angemeldet sein sollte. fertig aus amen.

wie es Fusaguso schreibt, Liegenschaften werden da Steuer verrechnet wo sie sich befinden. auch deren Gewinne daraus. die von mir an mich ausbezahlte Rente ist also Teil dessen und bleibt somit mit dem in der CH versteuert sein Rechtskonform. (so wenigstens die Aussage der Kanzlei wo ich heute gewesen bin).
wer mir Steuerbetrug unterstellen will, der soll bitte nicht von sich selbst auf andere schliessen.
ihr jetzt offenbar vom einen Thema auf das andere schliessen wollt und da rum hackt wo es - ja auch bei mir- viele Unsicherheiten und Unklarheiten gibt.

wer übrigens in Kolumbien was auf die Beine stellen will, wo er Geld verdienen kann.
alle diese speziellen Sachen die hier im Forum unter unverständlich laufen. wer sich auf solches Spezialisiert, der sollte sich kaum um Mangel von Kundschaft beklagen können.
so nebenbei gesagt. @Ernesto, das wäre doch was für dich.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Mir lag es fern jemand des Steuerbetruges zu bezichtigen. So etwas steht mir nicht zu.

Allein die Beiträge von @Fusagasugeno hier im Thema sagen alles, klar, deutlich und verständlich formuliert.

Wenn jemand hier und in der Heimat registriert sein will, dann ist das dessen Privatangelegenheit. Jeder muss für sich selbst abschätzen was richtig ist.

@Don-Pedrinio du erwähnst im ersten Beitrag hier in diesem Thema einen anderen Schweizer. Ich glaube, dass ich dich vor langem mit diesem verwechselt habe. Falls dem so ist, dann bitte ich um Entschuldigung. :oops:
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

In Paris war ich echt froh über dieses Thema, hatt mir geholfen 5 Stunden warten zu überbrücken. Nachdem ich es jetzt aber nochmals durchgesehen habe muss ich hier einen Nachtrag machen. Mal um mich allenfalls bei DP zu entschuldigen falls Ihm gewisse Ausführungen in den falschen Hals gekommen sind, aber auch weil ich zwei wichtige Aspekte beim Steuerabkommen als auch beim AIA nicht erwähnt habe.

@DP Es liegt mir absolut fern dich des absichtlichen Steuerbetruges zu beschuldigen. Erstens weil ich über 40 Jahre im meinem Beruf die Möglichkeiten des Steuergesetzes bis zur Grenze ausgeschöpft habe, und glaube mir meine Arbeitgeber waren Dankbar dafür und zweitens weil ich Deine Beweggründe zu wenig kenne. Sicherlich hätte ich mich in Fusa bei einem Bier in der Sonne Diplomatischer ausgedrückt, als in dem Streikstress am Pariser Flughafen. Also wenn Du dich Angegriffen fühlst, Sorry war nicht meine Absicht. Du wirst mir aber sicherlich Recht geben, dass mindestens 95% der Schweizer die Deine Ausführungen lesen diese als Möglichkeit sehen das AIA zu umgehen. ALLE Schweizer mit denen ich seit Bekanntwerden des AIA und meiner Warnung davor hier im Forum gesprochen habe, suchten nach der Möglichkeit dieses zu umgehen. Ich kenne sogar einen der ist zur Umgehung des AIA wieder in die Schweiz zurückgewandert. Da das Forum auch von Laien in diesen Steuerangelegenheiten gelesen wird, denke ich schon das es richtig ist aufzuzeigen das dies Vorgehensweise nicht zu einer legalen Steuerlösung führt und mit entsprechenden Risiken verbunden ist. Dies muss jeder für sich Einschätzen und Entscheiden. Aber dafür muss er auch alle Fakten kennen. Nur darum ging und geht es mir. „Verurteilen“ werde ich deshalb sicher niemanden.

Ich habe zwar sehr gute CH-Steuerkenntnisse, wie das Abkommen funktioniert habe ich aber Verstanden weil ich in meiner CH-Wohngemeinde einen Steuerverantwortlichen hatte der sogar beim Kanton Aargau verschrien ist weil er so penetrant Korrekt ist. Der wollte schon bei einer Abweichung von 10‘000 Fr. zum Vorjahr bei den Ausgaben wissen was die Veränderung bewirkt habe. So habe ich meinen Kauf in Kolumbien von Anfang an deklariert. Habe jedes Jahr mit Ihm über Bewertungen und solches Zeug gestritten aber dabei auch sehr viel gelernt. Bei meinem Umzug habe ich Ihn dann gefragt ob ich annehmen kann das seine Betrachtungsweise auch in Kolumbien so gelte. „Logisch basiert auf dem Steuerabkommen“. Jetzt werden sich natürlich einige Fragen was hat jetzt die Liegenschaft in Kolumbien mit der Schweizer Steuererklärung zu tun. Wiederspricht doch all dem was er vorher verzapft hat. Das ist der erste Punkt den ich bisher vergessen hatte.

@Steuerabkommen. Es ist richtig das Liegenschaften und Einkommen daraus in Kolumbien in der Schweiz nicht besteuert werden: ABER sie werden zur Feststellung des „Gesamtsteuerbetrages“ und der Progression herbeigezogen. Beispiel auf Vermögensbasis. Hat ein Ehepaar in der Schweiz eine Liegenschaft im Nettowert (Liegenschaftswert-Hypothek) von 180‘000 liegt es unter der Steuergrenze von 200‘000 und muss keine Vermögenssteuer bezahlen. Hat es aber in Kolumbien noch eine Liegenschaft von 90‘000 hat es ein Gesamtvermögen von 270‘000. Also wird der Steuersatz für 70‘000 genommen und der Anteil der in der Schweiz liegenden Vermögenswertes (2/3 in dem Beispiel) also 46'666 mit dem Satz von 70‘000 besteuert. Das ganze gilt Analog beim Einkommen. Das ganze gilt auch im umgekehrten Fall. D.H. in Kolumbien Steuerpflichtig aber Liegenschaften in der Schweiz. (In diesem Beispiel würde es aber in Kolumbien nichts kosten, da die Steuerfreisätze in Kolumbien höher sind). Kurze Zusammenfassung: Auch wenn Liegenschaften im anderen Land nicht Steuerpflichtig sind, sie müssen trotzdem angegeben werden. Das führt dazu das sicher einige die der Meinung sind, dass sie in Kolumbien keine Steuererklärung abgeben müssen weil die Mindestbeträge (in Kolumbien) nicht erreicht werden es aber mit der Liegenschaft und sonstigem Vermögen in der Schweiz aber würden. Siehe dazu auch Punkt 23 meines oben angegebenes Linkes „Kurzzusammenfassung“

@AIA Was ich bei meiner Warnung seinerseits vor dem AIA vergessen hatte: Das ist natürlich eine gegenseitige Informationspflicht. Also eigentlich müsste Kolumbien auch die Schweiz über Vermögen und Liegenschaften von Schweizern in Kolumbien, die aber in der Schweiz Steuerpflichtig sind informieren. Dass sie es aufgrund des EDV Standartes problemlos könnten ist für mich klar. Ob sie es auch machen werden, resp. ob die Schweiz es akzeptiert dass die Information nur einseitig läuft muss jeder selber entscheiden. Wer aber in Kolumbien Liegenschaften hat und sie bisher in der Schweiz nicht deklariert hat muss sich damit auseinandersetzen. (Nur wenn es auf den eigenen Namen läuft, läuft es auf den Namen der Frau kann der Zusammenhang sicher nicht verknüpft werden) Eine Nachdeklaration kostet sicher nicht viel da es wie gesagt nur auf den Steuersatz einen Einfluss hat. Kommt die Meldung aber von Kolumbien wird es dann als Steuerbetrug taxiert.

Nomals @ Ernesto Die von Dir erwähnten Impuesto predial haben durchaus etwas mit dem DIAN zu tun. Es sind nichts anderes als Quellesteuer. Da der Kolumbianische Staat sehr wohl weis dass einige „wenige“ seiner Bürger keine Steuerklärungen ausfüllen werden diese und auch andere erhoben, so auch z.b. die 0,4% auf den Bankkonten oder die Steuern auf dem Festgeld. Wenn Du aber eine Steuererklärung machst und musst Steuern bezahlen, kannst du diesem Steuerbetrag all diese Quellensteuer inkl. des Impuestos predial wieder abziehen.
Wie gesagt ich versuche hier nur den Korrekten Weg aufzuzeigen. Die Risiken eines anderen Weges muss jeder für sich selber einschätzen. Auf die Füsse treten will ich niemanden. Die Deutschen hier im Forum ohne Automatischen Informationsaustausch haben es da einfacher.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)

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