meine Freundin ist seit dem 7.04.2013 mit eine Touristen Visum (90 Tage) in Deutschland. Sie wird am 1.07.2013 wieder nach Kolumbien zurückkehren.
Wir planen einen weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Ich verstehe die Leseart
(Ein Schengenvisum kann nur von Reisenden beantragt werden, die sich bis zu 90 Tage pro Semester zu Besuchs- oder Geschäftszecken im Schengengebiet aufhalten möchten) derart, daß sie ab dem 1.07.2013 eigentlich wieder für max. 90 Tage ein Visum beantragen kann.
Oder habe ich das falsch verstanden????
Gruß aus dem schwäbischen
Matze
Berechnung des Aufenthaltszeitraums nicht mit dem Gültigkeitsbeginn des Visums anfängt sondern mit dem Datum der ersten Einreise.
Beispiel: Visum ist gültig vom 15.12. bis zum 14.12. des Folgejahres; Aufenthaltsdauer: 90 Tage Sie reisen am 23.12. nach Deutschland ein: Sie dürfen nun bis zum 22.06. maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Ab dem 23.06. beginnt die zweite Hälfte in welcher Sie wieder maximal 90 Tage verbleiben dürfen (selbst wenn die Restlaufzeit des Visums nicht mehr ein volles halbes Jahr beträgt. s. a. „Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“?“)
Sofern Sie bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an uns oder, wenn Sie in Deutschland sind, an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
vielen Dank für eure Hinweise. Ich habe von der Botschaft in Bogota folgende Info bekommen (Orginalzitat):
Sie sagen es schon richtig. Jeder Kolumbianer kann maximal 90 Tage pro
semester in Deutschland bleiben. Sie muss mindestens 3 Monate warten bis
sie wieder das Visum beantragen kann. Sie müssen genau die Tage
abzählen, dass sie in einem halben Jahr nur 90 Tage in Deutschland ist.
D.H. für mich das hier ein gleitender Zeitraum gezählt wird. D.H im Fall meiner Freundin kann sie nach der Einreise (4..4.21013) ab dem 4.10.2013 wieder für max 90 Tage ein Visum ausgestellt werden kann.
Viele Dank für eure Hilfe