Deutsch A1-Test für "alte" Ehepaare

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irrsinnde
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Deutsch A1-Test für "alte" Ehepaare

Beitrag von irrsinnde »

Cosmo TV brachte einen Beitrag nachdem deutsche Ausländerämter von langjährigen Ehepartnern aus Nicht-EU-Ländern einen A1-Test verlangen. Ansonsten wird ausgewiesen.

Ich kopiere den Fall mal rein, weil WDR die Beiträge nach einer Weile löscht?
Suzie und Rolf sind seit 26 Jahren verheiratet. Die meiste Zeit lebten sie mit ihren Kindern in Suzies Heimat in Nigeria. Als sie sich entschließen nach Deutschland zurück zu kehren, stehen sie vor einem großen Hindernis. Rolf Schneider darf in Schwörstadt bleiben, denn er ist Deutscher, seine Frau bekommt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie die Deutschprüfung ablegt. Sonst droht ihr die Abschiebung. Die Familie muss durch eine Zerreißprobe - zwei Jahre lang.

Die EU hat Deutschland angewiesen das Gesetz zu ändern. Bislang weigert sich Deutschland. Das bedeutet aber auch, dass eine Klage Erfolg haben müsste. Zumindest, wenn man in Straßburg klagt.
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Manrique
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Deutsch A1-Test für "alte" Ehepaare

Beitrag von Manrique »

Hallo irrsinnde,
Danke für den Beitrag, trifft genau mein derzeitiges Problem ;-(
Sind zwar erst 16 Jahre zusammen 12 Jahre verheiratet (davon sogar 9 Jahre in D)
Aber nach 3 Jahren in Kolumbien, darf meine Ehefrau wegen des A1- Tests (nicht bestanden) wieder zurück nach Deutschland. Habe seit 3 Monaten schon Anwalt eingesetzt ohne bis jetzigen Erfolg. Das mit Strassburg ist ein guter Hinweis.

caro
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Deutsch A1-Test für "alte" Ehepaare

Beitrag von caro »

Du meinst warscheinlich "darf nicht zurueck nach Deutschland"

Ich wuensche Dir viel Glueck, und einen guten Anwalt mit dem Du nach Strasbourg ziehst! Mache den Weg frei fuer viele! Das immer noch so viele EU Laender nicht das Europaeische Recht respektieren ist eine Schweinerei.

Kennst Du das PORTAL ZUM AUSLÄNDERRECHT ---> , da gibt es ein paar sehr gute Leute die sich gut auskennen, viele Rechtsanwaelte etc.

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irrsinnde
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Beitrag von irrsinnde »

@Manrique bestehe darauf, dass dir die Ausländerbehörde die Ablehnung schriftlich mitteilt. Also einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Den benötigst du um zu klagen. Es gibt nämlich einen Rechtsanspruch für ein Familienzusammenführungsvisum. Dann musst du sagen, dass du klagen wirst. Vielleicht fragst du blauäugig ob du zuerst in D klagen musst oder ob du direkt nach Straßburg gehen kannst. Wahrscheinlich überdenkt man bereits dann die Entscheidung, denn ein Prozess könnte ein Grundsatzurteil sein und das will man sicherlich verhindern. Versuche mal dich in deinem Heimatort mit Flüchtlingsrat oder ähnliches in Verbindung zu setzen. Möglicherweise helfen die beim Klagen.

Habt ihr Kinder? Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern können ohne Sprachtest nach Deutschland kommen.
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Manrique
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Beitrag von Manrique »

Hallo Caro, ja sie darf nicht zurück nach D, sie hatte hier 3 Mal 3 Jahre, also 9 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung, vor 3 Jahren sind wir aus privaten Gründen nach Kolumbien. Ich konnte Beruflich hin und her. Meine Frau war aber ununterbrochen aus Deutschland weg.
Klar wir haben es versäumt, dass sie ab und an mit nach Deutschland eingereist ist.
Aber auch dann hätten wir das Problem mit einem A1 Test gehabt.
Den Link zum Portal Ausländerrecht habe ich gekannt. Das Portal ist gut, es gibt aber z.Z. nichts Vergleichbares.
Gruss, Helmut
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Manrique
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Beitrag von Manrique »

Hallo irrsinnde, ich habe ich eine schriftliche Ablehnung, denen ist auch klar, dass ich klage. Aber danke an dich, der Tipp mit Strassburg ist gut, mein Anwalt wird sich diese Woche noch mal mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen und das mit anführen.
Wir haben hier einen Ausländerbeirat, bei dem war ich bereits, mal sehen was die in Erfahrung bringen.
Das Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern ohne Sprachtest nach Deutschland kommen können wusste ich, ist aber nicht.
Gruss Helmut
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