Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Zum Thema habe ich endlich eine ausführlichere Antwort gefunden.

Limitan la vigencia de las visas de residentes. Las visas Residentes (RE) que antes tenían una vigencia indefinida, ahora fueron limitadas a cinco años. Todos aquellos que tienen visas de residente actualmente, deberán pedir el traspaso de una nueva visa y renovar las respectivas cédulas de extranjería dentro de los próximos dos años.
--> bu.com.co/es/noticiasypublicaciones/204

Die angegebene Frist von zwei Jahren beginnt mit dem 24.07.2013 und läuft am 24.07.2015 aus. Wenn ich es richtig verstehe, dann müssen auch die, die eine der neuen Cédulas vor dem 24.07.2013 beantragt haben, sich daran halten und zuerst ein neues Visum und dann wieder eine neue Cédula beantragen. Wer sich nicht daran hält, ist illegal im Land.
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Renato
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Beitrag von Renato »

Schon eine Schweinerei, nicht.
Sprich alle 5 Jahre den ganzen Dreck mit dem MRE machen, die Schickanen werden zunehmen und zunehmen und es geht doch nur ums eins: Das Geld aus der Tasche ziehen.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Sehe ich auch so! Nun kommen viele Leute ins Land und schon wird daran gedacht wie man an deren Geld kommt. Ladrones con Licencia.
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Renato
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Beitrag von Renato »

Das könnte auch der Grund sein warum die meine Cedula nicht machen. Ich habe mein RE Visum im Januar bekommen, dazu eine Contraseña als Cedula Ersatz. Die Cedula aber bezahlt. Auf der Liste, welche auf der Migracion Homepage erscheint ist meine Cedula Nummer nie drauf. Evt. meinen die, ich müsse sowieso zuerst ein Traspaso vom Visa machen deshalb hat es keinen Sinn die Cedula zu machen? Obwohl ich ja noch 1.5 Jahre Frist habe. Unglaublich sowas, echt.
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Bambus
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Beitrag von Bambus »

Wenn ich das nicht hier im Forum gelesen hätte, dann hätte ich davon wohl nie erfahren. Oder wurde irgendjemand von euch benachrichtigt?
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Renato
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Beitrag von Renato »

Hat hier niemand etwas rausgefunden wie es jetzt weitergeht?
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@Renato
Den traspaso mußt Du auf jeden Fall machen, ich bin leider in der gleichen Situation, obwohl ich seit 1998 die Cedula E. "indefinida" habe.
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Beitrag von Renato »

Ok und bis wann haben wir Zeit den Traspaso zu machen?
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

Die imigracion (vormals DAS) erklärte mir, bevor Juli 2014. Ich werde jedenfalls schon im Januar nach Bogota fliegen wegen des traspaso's. Man kann es auch über eine bevollmächtigte Person erledigen lassen. Voraussetzung u.a. ist die Vorlage eines kolumbianischen polizeilichen Führungszeugnisses mit neuerem Datum, da dieses Dokument nur 3 Monate Gültigkeit hat. Ich habe mein PF schon abgeholt, es wird innerhalb einer Woche ausgestellt.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Blöde Fragen gibt es immer. Was macht der, der eine Cédula bis 2017 hat?
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Renato
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Beitrag von Renato »

Ich habe eine Contraseña (ich warte seit 1 Jahr auf die Cedula) bis 2018. Es kommt in dem Fall nicht auf die Cedula drauf an sondern auf das VISUM. Und offenbar hast Du eine Frist von 2 Jahren (wurde von Eisbaer gepostet) um den Traspaso Deines Visums zu machen. Wenn Du ein Resident Visum hast, so muss Du davon ausgehen, dass dieses in dieser Form nicht mehr existieren wird sondern zeitlich beschraenkt auf 5 Jahre sein wird. Du musst Dich also in dieser Frist beim MRE melden, den Traspaso machen und danach mit den neuen Visum eine neue Cedula beantragen. So habe ich es verstanden, ohne Gewaehr. Ich nehme an, wenn das Visum nicht mehr gueltig ist, verfaellt auch die Cedula. Das Visum ist gewichtiger.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

In diesem Jahr habe ich mir die Mühe gemacht, um diese verdammte Cédula zu bekommen und jetzt soll die nichts mehr wert sein!
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Renato
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Beitrag von Renato »

Eine Cedula bekommst Du doch einfach, das Rumgestresse war immer das Visum. Mit dem Visum musst du nur noch Fotos nehmen und Fingerabdruecke machen und schon hast Du deine Cedula. Das bloede ist, dass du fuer das Visum extra auf Bogota kommen musst ins MRE. Kannst aber auch per Vollmacht machen, kostet aber.

Lutze
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Beitrag von Lutze »

Also da haut es mir den Boden unter den Füßen weg. Jetzt hab ich mein 3-Jahres-Visum und hab mich schon auf meine Residencia danach gefreut und jetzt les ich den Trad hier.
Die spinnen doch total. Solch arrogantes Pack, sorry, aber is doch echt so. „VISA INDEFINIDA KEIN Grundrecht eines jeden in kolumbien auslaender lebenden auslaenders ist sondern lediglich ein PERMISO; der immer wieder erneuert werden muss.“
Klar, Rechte haben wir hier sowieso keine, nur zahlen dürfen wir.

@ Renato: das mit der ewigen Warterei wegen der Cedula kenne ich. Ich habe meine nach einem Jahr nicht erhalten. Mann wüsse nicht wo sie abgelieben sei. Drauf geschissen, is eh abgelaufen. Jetzt haben die Dumpfbacken 3 Jahre Zeit mir eine auszuhändigen.

Mal ne Frage. Ich hab Heiratsvisum. Bedeudet das etwa dass, man weiß ja nie, wenn wir uns mal scheiden lassen sollten, dass ich dann keine Visaverlängerung bekomme und mich verpissen kann?
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Ich selbst bin ebenfalls ernsthaft verärgert über diese Änderung.
Wenn sich jemand z. B. scheiden lässt, dann muss er innerhalb einer Frist dies der zuständigem Migración Colombia mitteilen, genauso wie einen Umzug oder eine Änderung im Arbeitsverhältnis. Steht klar und deutlich auf der Rückseite der Cédula. Das ist nicht neu, denn beizeiten des DAS war es genauso. Werden die wenigsten machen bzw. gemacht haben. Macht man dies nicht und wird erwischt, muss eine Strafe gezahlt werden. Durch eine Scheidung, Auflösung eines Unternehmens etc. erlischt die Voraussetzung für das Visum. Da dies vom Ministerium nie überprüft wurde, kann ich mir gut vorstellen, dass viele Residenten in Kolumbien gibt, die nun ein echtes Problem haben.
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castrozwei / TROLL
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Beitrag von castrozwei / TROLL »

Lutze, du fragtest *Bedeudet das etwa dass, man weiß ja nie, wenn wir uns mal scheiden lassen sollten, dass ich dann keine Visaverlängerung bekomme und mich verpissen kann?*

Ja, eindeutig, ja. Dass es so sein KANN.

Als lediger Auslaender hast du eben nicht die Rechte, die ein verheirateter Auslaender hat.

Da das hart klingt, erlaeutere ich es:

Ein Auslaender, der nichts hat, keine ausreichende rente, kein Geld fuer eine Unternehmensgruendung, keinen Arbeitsvertrag, eben nichts - und der sich dann mit der einzigen Moeglichkeit, die ihm noch bleibt, ein Visum verschafft, naemlich mit einer Heirat, dem gibt man halt dann ein Visum.

Scheiden er und seine Kolumbianerin sich dann aber, dann faellt er eben zurueck auf den Status, wie vorher, dass er eben nichts hat. und dann muss er gehen.

Lutze: hat er natuerlich sonst noch was: Rente, Betriebsvermoegen, Arbeitsvertrag - DANN darf er natuerlich weiterhin damit bleiben...Denn dann kann er ja ein darauf gestuetztes Visum beantragen.

Also Kopf hoch!

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