Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Tipps und Fragen von Auswanderungswilligen und Leuten, die den Schritt schon gewagt haben.
Benutzeravatar

Fusagasugeno
Verified
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 999
Registriert: 14. Oktober 2012, 14:04
Alter: 67

Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Fusagasugeno »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

In Paris war ich echt froh über dieses Thema, hatt mir geholfen 5 Stunden warten zu überbrücken. Nachdem ich es jetzt aber nochmals durchgesehen habe muss ich hier einen Nachtrag machen. Mal um mich allenfalls bei DP zu entschuldigen falls Ihm gewisse Ausführungen in den falschen Hals gekommen sind, aber auch weil ich zwei wichtige Aspekte beim Steuerabkommen als auch beim AIA nicht erwähnt habe.

@DP Es liegt mir absolut fern dich des absichtlichen Steuerbetruges zu beschuldigen. Erstens weil ich über 40 Jahre im meinem Beruf die Möglichkeiten des Steuergesetzes bis zur Grenze ausgeschöpft habe, und glaube mir meine Arbeitgeber waren Dankbar dafür und zweitens weil ich Deine Beweggründe zu wenig kenne. Sicherlich hätte ich mich in Fusa bei einem Bier in der Sonne Diplomatischer ausgedrückt, als in dem Streikstress am Pariser Flughafen. Also wenn Du dich Angegriffen fühlst, Sorry war nicht meine Absicht. Du wirst mir aber sicherlich Recht geben, dass mindestens 95% der Schweizer die Deine Ausführungen lesen diese als Möglichkeit sehen das AIA zu umgehen. ALLE Schweizer mit denen ich seit Bekanntwerden des AIA und meiner Warnung davor hier im Forum gesprochen habe, suchten nach der Möglichkeit dieses zu umgehen. Ich kenne sogar einen der ist zur Umgehung des AIA wieder in die Schweiz zurückgewandert. Da das Forum auch von Laien in diesen Steuerangelegenheiten gelesen wird, denke ich schon das es richtig ist aufzuzeigen das dies Vorgehensweise nicht zu einer legalen Steuerlösung führt und mit entsprechenden Risiken verbunden ist. Dies muss jeder für sich Einschätzen und Entscheiden. Aber dafür muss er auch alle Fakten kennen. Nur darum ging und geht es mir. „Verurteilen“ werde ich deshalb sicher niemanden.

Ich habe zwar sehr gute CH-Steuerkenntnisse, wie das Abkommen funktioniert habe ich aber Verstanden weil ich in meiner CH-Wohngemeinde einen Steuerverantwortlichen hatte der sogar beim Kanton Aargau verschrien ist weil er so penetrant Korrekt ist. Der wollte schon bei einer Abweichung von 10‘000 Fr. zum Vorjahr bei den Ausgaben wissen was die Veränderung bewirkt habe. So habe ich meinen Kauf in Kolumbien von Anfang an deklariert. Habe jedes Jahr mit Ihm über Bewertungen und solches Zeug gestritten aber dabei auch sehr viel gelernt. Bei meinem Umzug habe ich Ihn dann gefragt ob ich annehmen kann das seine Betrachtungsweise auch in Kolumbien so gelte. „Logisch basiert auf dem Steuerabkommen“. Jetzt werden sich natürlich einige Fragen was hat jetzt die Liegenschaft in Kolumbien mit der Schweizer Steuererklärung zu tun. Wiederspricht doch all dem was er vorher verzapft hat. Das ist der erste Punkt den ich bisher vergessen hatte.

@Steuerabkommen. Es ist richtig das Liegenschaften und Einkommen daraus in Kolumbien in der Schweiz nicht besteuert werden: ABER sie werden zur Feststellung des „Gesamtsteuerbetrages“ und der Progression herbeigezogen. Beispiel auf Vermögensbasis. Hat ein Ehepaar in der Schweiz eine Liegenschaft im Nettowert (Liegenschaftswert-Hypothek) von 180‘000 liegt es unter der Steuergrenze von 200‘000 und muss keine Vermögenssteuer bezahlen. Hat es aber in Kolumbien noch eine Liegenschaft von 90‘000 hat es ein Gesamtvermögen von 270‘000. Also wird der Steuersatz für 70‘000 genommen und der Anteil der in der Schweiz liegenden Vermögenswertes (2/3 in dem Beispiel) also 46'666 mit dem Satz von 70‘000 besteuert. Das ganze gilt Analog beim Einkommen. Das ganze gilt auch im umgekehrten Fall. D.H. in Kolumbien Steuerpflichtig aber Liegenschaften in der Schweiz. (In diesem Beispiel würde es aber in Kolumbien nichts kosten, da die Steuerfreisätze in Kolumbien höher sind). Kurze Zusammenfassung: Auch wenn Liegenschaften im anderen Land nicht Steuerpflichtig sind, sie müssen trotzdem angegeben werden. Das führt dazu das sicher einige die der Meinung sind, dass sie in Kolumbien keine Steuererklärung abgeben müssen weil die Mindestbeträge (in Kolumbien) nicht erreicht werden es aber mit der Liegenschaft und sonstigem Vermögen in der Schweiz aber würden. Siehe dazu auch Punkt 23 meines oben angegebenes Linkes „Kurzzusammenfassung“

@AIA Was ich bei meiner Warnung seinerseits vor dem AIA vergessen hatte: Das ist natürlich eine gegenseitige Informationspflicht. Also eigentlich müsste Kolumbien auch die Schweiz über Vermögen und Liegenschaften von Schweizern in Kolumbien, die aber in der Schweiz Steuerpflichtig sind informieren. Dass sie es aufgrund des EDV Standartes problemlos könnten ist für mich klar. Ob sie es auch machen werden, resp. ob die Schweiz es akzeptiert dass die Information nur einseitig läuft muss jeder selber entscheiden. Wer aber in Kolumbien Liegenschaften hat und sie bisher in der Schweiz nicht deklariert hat muss sich damit auseinandersetzen. (Nur wenn es auf den eigenen Namen läuft, läuft es auf den Namen der Frau kann der Zusammenhang sicher nicht verknüpft werden) Eine Nachdeklaration kostet sicher nicht viel da es wie gesagt nur auf den Steuersatz einen Einfluss hat. Kommt die Meldung aber von Kolumbien wird es dann als Steuerbetrug taxiert.

Nomals @ Ernesto Die von Dir erwähnten Impuesto predial haben durchaus etwas mit dem DIAN zu tun. Es sind nichts anderes als Quellesteuer. Da der Kolumbianische Staat sehr wohl weis dass einige „wenige“ seiner Bürger keine Steuerklärungen ausfüllen werden diese und auch andere erhoben, so auch z.b. die 0,4% auf den Bankkonten oder die Steuern auf dem Festgeld. Wenn Du aber eine Steuererklärung machst und musst Steuern bezahlen, kannst du diesem Steuerbetrag all diese Quellensteuer inkl. des Impuestos predial wieder abziehen.
Wie gesagt ich versuche hier nur den Korrekten Weg aufzuzeigen. Die Risiken eines anderen Weges muss jeder für sich selber einschätzen. Auf die Füsse treten will ich niemanden. Die Deutschen hier im Forum ohne Automatischen Informationsaustausch haben es da einfacher.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6593
Registriert: 5. Oktober 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von Ernesto »

Mir ist schon klar, dass die Grundsteuer mit der DIAN zu tun hat. Was ich sagen wollte ist, das er vielleicht die Zahlung des "Impuesto predial" mit der Steuererklärung verwechselt hat.

axko
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 395
Registriert: 15. Oktober 2013, 08:53

Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Beitrag von axko »

Wow Fusa tolle Erklärung, beeindruckt mich als "Schwob". Daumen hoch !!

Social Media