habe bereits ein paar Beiträge bzgl. Ehevertrag durchgelesen. Grundsätzlich einmal die Frage: Welcher gesetzliche Güterstand (wenn kein Ehevertrag geschlossen wird) in der Ehe ist in Kolumbien vorgeschrieben?
Ich bin Deutsche und möchte einen Kolumbianer heiraten. Wir planen in Deutschland zu leben, wo ja die Zugewinngemeinschaft gilt. Kennt man in Kolumbien die Zugewinngemeinschaft - ist diese eventuell so vom Gesetzgeber vorgesehen?
Weiß zusätzlich vielleicht auch jemand, ob es möglich ist, auf Erbe/Pflichtteil + Unterhalt zu verzichten gegenseitig und die Zugewinngemeinschaft beizubehalten?
Viele Fragen - ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Liebe Grüße & GRACIAS
