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Lutze, du fragtest *Bedeudet das etwa dass, man weiß ja nie, wenn wir uns mal scheiden lassen sollten, dass ich dann keine Visaverlängerung bekomme und mich verpissen kann?*Ja, eindeutig, ja. Dass es so sein KANN.
Als lediger Auslaender hast du eben nicht die Rechte, die ein verheirateter Auslaender hat.
Da das hart klingt, erlaeutere ich es:
Ein Auslaender, der nichts hat, keine ausreichende rente, kein Geld fuer eine Unternehmensgruendung, keinen Arbeitsvertrag, eben nichts - und der sich dann mit der einzigen Moeglichkeit, die ihm noch bleibt, ein Visum verschafft, naemlich mit einer Heirat, dem gibt man halt dann ein Visum.
Scheiden er und seine Kolumbianerin sich dann aber, dann faellt er eben zurueck auf den Status, wie vorher, dass er eben nichts hat. und dann muss er gehen.
Lutze: hat er natuerlich sonst noch was: Rente, Betriebsvermoegen, Arbeitsvertrag - DANN darf er natuerlich weiterhin damit bleiben...Denn dann kann er ja ein darauf gestuetztes Visum beantragen.
Also Kopf hoch!