Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 04:56
Nach Art. 5 des kolumbianischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Ley 43 de 1993) kann einen Antrag auf EInbürgerung in Kolumbien stellen, wer
- entweder 5 Jahre ununterbrochen in Kolumbien gelebt hat und in dieser Zeit im Besitz eines RE-Visums war
- oder - wenn eine Ehe mit einem Kolumbianer / einer Kolumbianerin besteht oder wer Kinder mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit hat - kann den Antrag schon nach 2 Jahren Aufenthalt in Kolumbien mit RE-Visum stellen.
Mit dem Antrag auf Einbürgerung sind natürlich ein paar Papiere und Nachweise einzureichen sowie einige Formalitäten verbunden.
Nach Art. 13 des Ley 43 ist zum Beispiel ein Eid auf die kolumbianische Verfassung zu schwören.
Wollte mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der Einbürgerung gemacht hat und ob es irgendwelche Schwierigkeiten gab.
Mich interessiert allein das Einbürgerungsverfahren in Kolumbien.
Probleme mit der Doppelstaatsangehörigkeit (was vor allem deutsche Staatsangehörige betrifft, Stichwort Beibehaltungsgenehmigung) interessieren mich nicht.
- entweder 5 Jahre ununterbrochen in Kolumbien gelebt hat und in dieser Zeit im Besitz eines RE-Visums war
- oder - wenn eine Ehe mit einem Kolumbianer / einer Kolumbianerin besteht oder wer Kinder mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit hat - kann den Antrag schon nach 2 Jahren Aufenthalt in Kolumbien mit RE-Visum stellen.
Mit dem Antrag auf Einbürgerung sind natürlich ein paar Papiere und Nachweise einzureichen sowie einige Formalitäten verbunden.
Nach Art. 13 des Ley 43 ist zum Beispiel ein Eid auf die kolumbianische Verfassung zu schwören.
Wollte mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der Einbürgerung gemacht hat und ob es irgendwelche Schwierigkeiten gab.
Mich interessiert allein das Einbürgerungsverfahren in Kolumbien.
Probleme mit der Doppelstaatsangehörigkeit (was vor allem deutsche Staatsangehörige betrifft, Stichwort Beibehaltungsgenehmigung) interessieren mich nicht.