Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
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Gast
Themenstarter
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Nach Art. 5 des kolumbianischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Ley 43 de 1993) kann einen Antrag auf EInbürgerung in Kolumbien stellen, wer
- entweder 5 Jahre ununterbrochen in Kolumbien gelebt hat und in dieser Zeit im Besitz eines RE-Visums war
- oder - wenn eine Ehe mit einem Kolumbianer / einer Kolumbianerin besteht oder wer Kinder mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit hat - kann den Antrag schon nach 2 Jahren Aufenthalt in Kolumbien mit RE-Visum stellen.
Mit dem Antrag auf Einbürgerung sind natürlich ein paar Papiere und Nachweise einzureichen sowie einige Formalitäten verbunden.
Nach Art. 13 des Ley 43 ist zum Beispiel ein Eid auf die kolumbianische Verfassung zu schwören.
Wollte mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der Einbürgerung gemacht hat und ob es irgendwelche Schwierigkeiten gab.
Mich interessiert allein das Einbürgerungsverfahren in Kolumbien.
Probleme mit der Doppelstaatsangehörigkeit (was vor allem deutsche Staatsangehörige betrifft, Stichwort Beibehaltungsgenehmigung) interessieren mich nicht.
- entweder 5 Jahre ununterbrochen in Kolumbien gelebt hat und in dieser Zeit im Besitz eines RE-Visums war
- oder - wenn eine Ehe mit einem Kolumbianer / einer Kolumbianerin besteht oder wer Kinder mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit hat - kann den Antrag schon nach 2 Jahren Aufenthalt in Kolumbien mit RE-Visum stellen.
Mit dem Antrag auf Einbürgerung sind natürlich ein paar Papiere und Nachweise einzureichen sowie einige Formalitäten verbunden.
Nach Art. 13 des Ley 43 ist zum Beispiel ein Eid auf die kolumbianische Verfassung zu schwören.
Wollte mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der Einbürgerung gemacht hat und ob es irgendwelche Schwierigkeiten gab.
Mich interessiert allein das Einbürgerungsverfahren in Kolumbien.
Probleme mit der Doppelstaatsangehörigkeit (was vor allem deutsche Staatsangehörige betrifft, Stichwort Beibehaltungsgenehmigung) interessieren mich nicht.
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Fusagasugeno
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- Registriert: 14. Oktober 2012, 14:04
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Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Hallo Gast
Muss es RE Visum sein? Reicht Visum TP 10 nicht?
Muss es RE Visum sein? Reicht Visum TP 10 nicht?
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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tampoco
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Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Ich wuerde das sofort machen wenn da nicht der Verlust der dt Staatsbuergerschaft damit verbunden waere,darauf wurde ich auf dem dt Konsulat hingewiesen.
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Gast
Themenstarter
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
@ Fusagasugeno: Man muss auf jeden Fall seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines RE-Visums sein, wenn man die kolumbianische Staatsangehörigkeit beantragt (Art. 5 Paragraph 2 Ley 43 de 1993).
Ein TP10 Visum ist nicht ausreichend.
Allerdings kann man ein RE-Visum beantragen, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines TP10-Visums ist.
@ tampoco: Die pauschale Aussage, dass mit Annahme der kolumbianischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, ist nicht korrekt.
Richtig ist, dass der deutsche Staat Mehrstaatigkeit prinzipiell vermeiden will. Deshalb geht grundsätzlich mit Annahme der Staatsangehörigkeit eines fremden Staates (in unserem Fall Kolumbien) die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, kann aber in Ausnahmefällen beibehalten werden.
Voraussetzung dafür ist:
1) Es müssen enge Bindungen zu Deutschland bestehen (z.B. regelmäßiger Kontakt zu Eltern, Geschwistern; Immobilieneigentum in Deutschland, Rentenansprüche aus Deutschland etc.)
2) Es müssen überzeugende Gründe für die Notwendigkeit des Erwerbs der kolumbianischen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht werden.
Vor Beantragung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit muss ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Deutschen Botschaft in Bogotá eingereicht werden.
Hier ein Link zu dem Antrag:
--> bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/Beibehaltung/Vordrucke/antraegemerkblaetter-node.html
Erst wenn die Beibehaltungsgenehmigung dem Antragsteller ausgehändigt wurde, darf die kolumbianische Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Es ist wichtig, diesen Ablauf einzuhalten, denn: Wird ein Deutscher in Kolumbien ohne Beibehaltungsgenehmigung eingebürgert, geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Die Kosten für die Beibehaltungsgenehmigung betragen übrigens 255 €.
Ein TP10 Visum ist nicht ausreichend.
Allerdings kann man ein RE-Visum beantragen, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines TP10-Visums ist.
@ tampoco: Die pauschale Aussage, dass mit Annahme der kolumbianischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, ist nicht korrekt.
Richtig ist, dass der deutsche Staat Mehrstaatigkeit prinzipiell vermeiden will. Deshalb geht grundsätzlich mit Annahme der Staatsangehörigkeit eines fremden Staates (in unserem Fall Kolumbien) die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, kann aber in Ausnahmefällen beibehalten werden.
Voraussetzung dafür ist:
1) Es müssen enge Bindungen zu Deutschland bestehen (z.B. regelmäßiger Kontakt zu Eltern, Geschwistern; Immobilieneigentum in Deutschland, Rentenansprüche aus Deutschland etc.)
2) Es müssen überzeugende Gründe für die Notwendigkeit des Erwerbs der kolumbianischen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht werden.
Vor Beantragung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit muss ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Deutschen Botschaft in Bogotá eingereicht werden.
Hier ein Link zu dem Antrag:
--> bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/Beibehaltung/Vordrucke/antraegemerkblaetter-node.html
Erst wenn die Beibehaltungsgenehmigung dem Antragsteller ausgehändigt wurde, darf die kolumbianische Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Es ist wichtig, diesen Ablauf einzuhalten, denn: Wird ein Deutscher in Kolumbien ohne Beibehaltungsgenehmigung eingebürgert, geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Die Kosten für die Beibehaltungsgenehmigung betragen übrigens 255 €.
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Toska
- Kolumbienfan

- Beiträge: 111
- Registriert: 7. März 2011, 03:43
- Wohnort: Armenia
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Also das sind ja mal tolle Nachrichten. Vielen Dank für die super Info, Donchrismi. Ich war bislang auch davon ausgegangen, dass es den Doppelpass halt nur für Fußballer und "Beute-Germanen" aus Anatolien gibt. 
Das mit der Beibehaltungsmöglichkeit ist natürlich sehr interessant. Wäre schön zu wissen, wie da die Erfolgsaussichten sind, wenn nach wie vor Familienbande bestehen und Immobilie in D-Land vorhanden ist. Lohnt auf jeden Fall der Nachforschung. Danke!
Das mit der Beibehaltungsmöglichkeit ist natürlich sehr interessant. Wäre schön zu wissen, wie da die Erfolgsaussichten sind, wenn nach wie vor Familienbande bestehen und Immobilie in D-Land vorhanden ist. Lohnt auf jeden Fall der Nachforschung. Danke!
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Grüße, Toska
Grüße, Toska
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Gast
Themenstarter
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Hallo Toska,
Immer gerne
Ich versuche schon seit Tagen, den zuständigen Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zu erreichen, um an nähere Informationen zu kommen - bislang vergeblich - ich bleibe aber auf jeden Fall dran.
Ich glaube, dass der schwierigere Part ist, dem BVA glaubhaft zu machen, dass man auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit angewiesen ist.
Ich will mit dem BVA klären, ob die Änderung des kolumbianischen Einwanderungsrechts (d.h. konkret die Annulierung der unbefristeten Residentenvisa) als hinreichender Grund für den Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit vom BVA anerkannt werden kann.
Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden.
Immer gerne
Ich versuche schon seit Tagen, den zuständigen Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zu erreichen, um an nähere Informationen zu kommen - bislang vergeblich - ich bleibe aber auf jeden Fall dran.
Ich glaube, dass der schwierigere Part ist, dem BVA glaubhaft zu machen, dass man auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit angewiesen ist.
Ich will mit dem BVA klären, ob die Änderung des kolumbianischen Einwanderungsrechts (d.h. konkret die Annulierung der unbefristeten Residentenvisa) als hinreichender Grund für den Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit vom BVA anerkannt werden kann.
Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden.
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Toska
- Kolumbienfan

- Beiträge: 111
- Registriert: 7. März 2011, 03:43
- Wohnort: Armenia
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Ja, die Änderung des kolumbianischen Einwanderungsrecht ist ein Punkt, den man da gut bringen kann. Zumal ohne die Staatsbürgerschaft dann ggf. die Investitionssicherheit bei so Dingen wie z.B. beim Immobilienkauf fehlt. Das in Verbindung mit familiärer Situation und Berufstätigkeit der Gattin (die auf D-Land nicht übertragbar ist) wäre mein Ansatzpunkt. Ich werd' da ebenfalls mal nachhaken.
--
Grüße, Toska
Grüße, Toska
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Gast
Themenstarter
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Habe heute endlich den Sachbearbeiter im BVA telefonisch erreicht.
Auf meine Frage, ob die Annulierung der unbefristeten RE-Visa ein hinreichender Grund sein kann, hat er schroff reagiert und darauf hingewiesen, dass Einwanderungsbestimmungen für alle gelten und daher nicht anerkannt werden.
Das Merkblatt des BVA zur Beibehaltungsgenehmigung stellt diesen Punkt aber etwas differenzierter dar:
Danach können konkrete Nachteile / Vorteile im Aufenthaltsrecht einen anerkennenswerten Grund darstellen, "soweit die Belastungen/Nachteile nicht Ausländer im Allgemeinen betreffen (z. B. konkrete Nachteile beim Nachzug des Ehegatten, nicht aber die fehlende Wahlberechtigung im Gastland)"
Einigkeit besteht aber darüber, dass berufliche Vor- und Nachteile durchaus ins Gewicht fallen.
Allerdings dürfte es in Kolumbien als Ausländern gegenüber relativ offenes Land schwierig sein, nationalatätsbezogene berufliche Vor- oder Nachteile darzulegen.
Zudem hat mir der Sachbearbeiter den Tipp gegeben, dass bei Menschen im Rentenalter ein erhöhtes Integrationsbedürfnis anerkannt wird, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren im Gastland aufhalten.
Sprich, die Aussichten dieser Personengruppe auf eine Beibehaltungsgenehmigung sind erhöht.
Zudem habe ich erfahren, dass bei Ablehnung des Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung eine Gebühr in Höhe von € 191 fällig wird (bei Erhalt der Genehmigung sind es € 255).
Auf meine Frage, ob die Annulierung der unbefristeten RE-Visa ein hinreichender Grund sein kann, hat er schroff reagiert und darauf hingewiesen, dass Einwanderungsbestimmungen für alle gelten und daher nicht anerkannt werden.
Das Merkblatt des BVA zur Beibehaltungsgenehmigung stellt diesen Punkt aber etwas differenzierter dar:
Danach können konkrete Nachteile / Vorteile im Aufenthaltsrecht einen anerkennenswerten Grund darstellen, "soweit die Belastungen/Nachteile nicht Ausländer im Allgemeinen betreffen (z. B. konkrete Nachteile beim Nachzug des Ehegatten, nicht aber die fehlende Wahlberechtigung im Gastland)"
Einigkeit besteht aber darüber, dass berufliche Vor- und Nachteile durchaus ins Gewicht fallen.
Allerdings dürfte es in Kolumbien als Ausländern gegenüber relativ offenes Land schwierig sein, nationalatätsbezogene berufliche Vor- oder Nachteile darzulegen.
Zudem hat mir der Sachbearbeiter den Tipp gegeben, dass bei Menschen im Rentenalter ein erhöhtes Integrationsbedürfnis anerkannt wird, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren im Gastland aufhalten.
Sprich, die Aussichten dieser Personengruppe auf eine Beibehaltungsgenehmigung sind erhöht.
Zudem habe ich erfahren, dass bei Ablehnung des Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung eine Gebühr in Höhe von € 191 fällig wird (bei Erhalt der Genehmigung sind es € 255).
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Toska
- Kolumbienfan

- Beiträge: 111
- Registriert: 7. März 2011, 03:43
- Wohnort: Armenia
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Hi,
Vielen Dank für das Update. Wird also alles nicht so ganz einfach werden und bis dahin muss man halt noch seine Hausaufgaben machen und die Begründungskette "konstruieren". Und darauf hoffen, dass das in der Bundesregierung mal Reihum den Laternen-Orden (am kurzen Band) verliehen wird.
Vielen Dank für das Update. Wird also alles nicht so ganz einfach werden und bis dahin muss man halt noch seine Hausaufgaben machen und die Begründungskette "konstruieren". Und darauf hoffen, dass das in der Bundesregierung mal Reihum den Laternen-Orden (am kurzen Band) verliehen wird.
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Grüße, Toska
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CaliChamp
- Kolumbienfan

- Beiträge: 155
- Registriert: 13. August 2013, 00:48
- Wohnort: Cali
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Na sowas. Mein Visum wurde am 08. Mai 2013 ausgestellt (und enthält noch diesen o.g.Passus) ist aber sowieso nur 3 Jahre gültig. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich nichts umschreiben lassen muss. Oder sehe ich das falsch?Da gemäß Dekret 834/2013 bis 24. Juni 2015 alle vor 24. Juni 2013 ausgestellten Residentenvisa in neue, auf 5 Jahre befristete RE-Visa umzuwandeln sind (so genannter traspaso de la visa), wird die besagte Fallgruppe an praktischer Relevanz verlieren.
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Gast
Themenstarter
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
@CaliChamp: Nein, du musst nichts umschreiben lassen.
Die Umschreibe-Regelung betrifft nur Inhaber von Residenten-Visa, die vor dem 24. Juni 2013 ausgestellt wurden.
Da du sagst, dass Dein Visum eine 3-jährige Gültigkeit hat, gehe ich davon aus, dass Du im Besitz eines so genannten temporalen Visums bist (z.B. Arbeitsvisum, Ehegattenvisum, Studentenvisum, Rentnervisum, Investorenvisum, etc.)
Temporale Visa müssen nicht umgeschrieben werden.
Die Umschreibe-Regelung betrifft nur Inhaber von Residenten-Visa, die vor dem 24. Juni 2013 ausgestellt wurden.
Da du sagst, dass Dein Visum eine 3-jährige Gültigkeit hat, gehe ich davon aus, dass Du im Besitz eines so genannten temporalen Visums bist (z.B. Arbeitsvisum, Ehegattenvisum, Studentenvisum, Rentnervisum, Investorenvisum, etc.)
Temporale Visa müssen nicht umgeschrieben werden.
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CaliChamp
- Kolumbienfan

- Beiträge: 155
- Registriert: 13. August 2013, 00:48
- Wohnort: Cali
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Ach so. Vielen Dank.
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Don Maximo
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- Beiträge: 525
- Registriert: 2. Mai 2015, 01:51
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Anscheinend hat sich noch niemand hier im Forum in Kolumbien einbürgern lassen...
Nächstes Jahr ziehen wir ja auch nach Kolumbien. Meine Absicht ist es, die Kolumbianische Einbürgerung zu beantragen. Damit wären dann sowohl meine Gattin wie ich Doppelbürger.
Als erste Voraussetzungen für die "Adquisición de la nacionalidad colombiana por adopción" ist in meinem fall (Kolumbianische Gattin) seit mindestens 2 Jahren in Kolumbien ansässig zu sein, und zwar mit einem Residenten Visum.
Ich denke im Normalfall beantragt man als Ehegatte das TP10 Visum, das eine Gültigkeit von 3 Jahre hat. Danach das RE Visum.
Somit müsste man fünf Jahre warten um ein Einbürgerungsverfahren zu beantragen.
Wenn ich das richtig sehe, hat es jedoch einen Schleichweg, oder liege ich da falsch?
Statt das TP10 Visum zu beantragen, könnte ich das RE Visum direkt beantragen über eine "Inversión extranjera directa".
In diesem Fall könnte ich bereits nach 2 Jahre das Einbürgerungsverfahren beantragen.
Abklären müsste ich dann auch ob ich eine ausländische direkte Investition z.B. in einer Immobilie für den Eigenbedarf betätigen kann (Wohnhaus).
Zum Einbürgerungsverfahren selbst:
Hat jemand eine Ahnung vom Umfang der "conocimientos básicos de Constitución Política de Colombia, historia patria, geografía de Colombia y castellano" die man mittels examen akkreditieren muss?
Nächstes Jahr ziehen wir ja auch nach Kolumbien. Meine Absicht ist es, die Kolumbianische Einbürgerung zu beantragen. Damit wären dann sowohl meine Gattin wie ich Doppelbürger.
Als erste Voraussetzungen für die "Adquisición de la nacionalidad colombiana por adopción" ist in meinem fall (Kolumbianische Gattin) seit mindestens 2 Jahren in Kolumbien ansässig zu sein, und zwar mit einem Residenten Visum.
Ich denke im Normalfall beantragt man als Ehegatte das TP10 Visum, das eine Gültigkeit von 3 Jahre hat. Danach das RE Visum.
Somit müsste man fünf Jahre warten um ein Einbürgerungsverfahren zu beantragen.
Wenn ich das richtig sehe, hat es jedoch einen Schleichweg, oder liege ich da falsch?
Statt das TP10 Visum zu beantragen, könnte ich das RE Visum direkt beantragen über eine "Inversión extranjera directa".
In diesem Fall könnte ich bereits nach 2 Jahre das Einbürgerungsverfahren beantragen.
Abklären müsste ich dann auch ob ich eine ausländische direkte Investition z.B. in einer Immobilie für den Eigenbedarf betätigen kann (Wohnhaus).
Zum Einbürgerungsverfahren selbst:
Hat jemand eine Ahnung vom Umfang der "conocimientos básicos de Constitución Política de Colombia, historia patria, geografía de Colombia y castellano" die man mittels examen akkreditieren muss?
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Fusagasugeno
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- Beiträge: 999
- Registriert: 14. Oktober 2012, 14:04
- Alter: 67
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Diese Testfragen würden mich schon Interessieren da ich das in zwei Jahren auch vor habe, auch wenn die Fragen ja sicherlich nicht gleich sind so ist zumindest die Richtung sichtbar.
Der Vorteil der Einbürgerung ist ganz klar man muss das RE Visum nicht alle 5 Jahre verlängern mit allem Aufwand und Kosten. Es hat aber auch einen Nachteil da es eben keine vollwertige Nationalität ist; mit dem RE Visum darf man das Land 2 Jahre Verlassen ohne es zu verlieren. Die Nationalität verliert man aber schon nach 6 Monaten Abwesenheit.
Der Vorteil der Einbürgerung ist ganz klar man muss das RE Visum nicht alle 5 Jahre verlängern mit allem Aufwand und Kosten. Es hat aber auch einen Nachteil da es eben keine vollwertige Nationalität ist; mit dem RE Visum darf man das Land 2 Jahre Verlassen ohne es zu verlieren. Die Nationalität verliert man aber schon nach 6 Monaten Abwesenheit.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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Don Maximo
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 525
- Registriert: 2. Mai 2015, 01:51
Einbürgerung in Kolumbien / schon jemand gemacht?
Ein Argument ist sicher, dass man das RE Visum nicht alle 5 Jahre erneuern muss, wie Fusagasugeno richtig bemerkt hat. Aber es ist auch eine Frage - jedenfalls für mich - der Identifikation und ganzheitlicher Integration.
@Fusagasugeno
Wie ist das gemeint "Die Nationalität verliert man aber schon nach 6 Monaten Abwesenheit."?
Eine Nationalität, einmal rechtens erworben, verliert man nicht einfach so, oder hat Kolumbien diesbezüglich eine Sonderregelung, die ich übersehen habe?
Hast du bereits das RE Visum oder TB10?
@Fusagasugeno
Wie ist das gemeint "Die Nationalität verliert man aber schon nach 6 Monaten Abwesenheit."?
Eine Nationalität, einmal rechtens erworben, verliert man nicht einfach so, oder hat Kolumbien diesbezüglich eine Sonderregelung, die ich übersehen habe?
Hast du bereits das RE Visum oder TB10?
Virtus Junxit Mors Non Separabit


