Noch einer will heiraten

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zuzizuz
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Noch einer will heiraten

Beitrag von zuzizuz »

Hallo zusammen
Ich bin der nächste der heiraten will, damit seine Freundin in Deutschland leben darf (wer hat sich das ausgedacht :irr:)

Ich hab gelesen das wir folgende Unterlagen brauchen:
Zum. Heiraten in Bogotá:
internationale Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheinigung
Kopie des Reisepasses

Geburtenregistrierung
Zertifikat Junggesellenstand beides darf nicht älter als 3 Monate sein? Die offizielle Übersetzung apostille mache ich dann in Bogotá?

Heiraten am besten beim Notar 33

Fürs Visum
Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
Deutschkenntnisse A1
Passkopie des in Deutschland lebenden
aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
nicht älter als ein Monat müsste ich dann nach Bogota mitnehmen. Ist das schlimm wenn die etwas älter als ein Monat ist?
Und das Formular von der Botschaft

So fehlt noch etwas?

Vielen Dank

Ernesto
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Noch einer will heiraten

Beitrag von Ernesto »

Was das Notariat 33 für die Heirat verlangt, dass hast du bestimmt schon auf deren Webseite gelesen.

Für die spätere Familienzusammenführung beantragt dann deine Frau, wenn es mit der Heirat geklappt hat ;-), ein nationales Visum.

=> Hier findest du, auf der Seite der Deutschen Botschaft eine ausführliche Erklärung dazu.

Bei den verlangten Dokumenten solltest du schon darauf achten, das die zeitlich gültig sind!

Viel Glück wünsche ich euch und halte uns mal auf dem Laufenden.

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zuzizuz
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Noch einer will heiraten

Beitrag von zuzizuz »

Also kommen zu meinen erwähnten Dokumenten noch folgende hinzu:
ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
unterschriebenes Formular zu § 54 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Wo bekommt man das ich habe es bei meiner Suche noch nierends gefunden?
drei weitere biometrische Fotos
gültiger Reisepass
Kopie des Reisepasses
Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von 90 Tagen

"Was das Notariat 33 für die Heirat verlangt, dass hast du bestimmt schon auf deren Webseite gelesen."
Certificados de nacimiento que no tengan más de 90 días de expedición y que digan válido para contraer matrimonio.
Fotocopia de las cédulas de ciudadanía de cada uno de los futuros contrayentes.
Meinst du das^?

Habe ich dann alle Dokumente zusammen oder fehlt noch etwas?

Ernesto
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Noch einer will heiraten

Beitrag von Ernesto »

Weil du das Notariat 33 erwähntest, dachte ich, dass du dieses ⇨ hier gelesen hast.

Die Formulare zum Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. ⇨ Hier findest du ein Muster. Das Formular bekommst du bei der Ausländerbehörde deines Wohnsitzes.




Links entfernt, da nicht mehr existent. Eisbaer - Moderator

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zuzizuz
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Beitrag von zuzizuz »

Ich habe das Notariat 33 nur erwähnt da es hier in einem anderen Thread erwähnt wurde. Mir persönlich ist es egal zu welchem Notar wir gehen, ich kenne die eh alle nicht. Hättest du denn ein Notariat welches du empfehlen kannst?

Reicht die internationale Geburtsurkunde oder ist eine Geburtenregistrierung noch etwas anderes und wird auch benötigt?
Zertifikat Junggesellenstand und Ledigkeitsbescheinigung ist doch das gleiche?! Ein Junggeselle ist ja ledig.
Das Formular sieht jetzt auch nicht gravierend aus.

So auf den ersten Blick scheint es echt einfacher zu sein in Kolumbien zu heiraten und dann das Visum zu beantragen. Wir hatten versucht in Deutschland zu heiraten aber heute erfahren das es deutlich länger und aufwändiger ist als wir dachten.

Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Deine Freundin sollte in Bogotá bei mehreren Notariaten nachfragen und genau aufschreiben was die von dir als Ausländer verlangen. Es kann da schon von Notar zu Notar gewaltige Unterschiede geben. Einer macht es dir echt schwer, der andere so leicht wie es nicht leichter geht. Lese dazu auch hier im Forum in den Erfahrungsberichten. Wäre toll wenn du nach der Heirat ebenfalls einen verfassen würdest.

Ich habe nochmal bei dem Notariat 33 gelesen. Die verlangen nun wirklich nichts unmögliches:

 Para el futuro contrayente que es extranjero soltero:
- Registro de nacimiento y certificado de soltería que no tengan más de tres meses de expedición otorgados con las formalidades del lugar de donde provengan, si se trata de países con idioma diferente al español, con su correspondiente traducción oficial y debidamente apostillados.
- Fotocopia del pasaporte.  
-----------------

Da die internationale Geburtsurkunde schon in Spanisch ist, braucht die nicht übersetzt zu werden.

Eine Ledigkeitsbescheinigung ist eine Form der Meldebescheinigung und wird für Eheschließungen im Ausland benötigt. Diese beinhaltet die zusätzliche Information über deinen Familienstand. Die Beantragung erfolgt im Bürgeramt.

Zur Apostille lese bitte => hier.


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iastob
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Beitrag von iastob »

Ich kann die Notaría 19 sehr empfehlen. Sie liegt neben der Lourdes-Kirche in Chapinero. Nicht umsonst sind die so gut im Netz bewertet. Habe da geheiratet und mich auch scheiden lassen. Habe denen empfohlen, ein Kombipaket anzubieten: Scheidung mit 20% Rabatt, wenn man dort schon geheiratet hat. Die haben gelacht. War aber auch ein bisschen ernst gemeint.
Und die haben mir immer, von Hochzeit/Scheidung bis Wohnungskauf/-verkauf, genau die Unterlagen genannt, die auch nachher erforderlich waren. Und teuer ist diese Notaría auch nicht.
Als Deutscher würde ich allerdings nicht noch mal in Kolumbien, sondern die Kolumbianerin dann in Deutschland heiraten. Die Scheidung in Kolumbien ist, wenn man Besitz (z.B. eine Wohnung) hat und man das korrekt angibt, unter Umständen (jedenfalls in meinem Fall) viel teurer in Kolumbien als in Deutschland. Ich rede hier nur von den Steuern und Gebühren. In Deutschland ist das abhängig vom Einkommen, in Kolumbien vom (registrierten) Besitz.

------------------

Ich weiß, dass man auch in einem Land heiraten und im anderen sich scheiden lassen kann. Ich würde heute aber beides in Deutschland machen.
Aber ich hoffe, dass Du Dich mit dem Thema Scheidung nicht beschäftigen musst ...



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zuzizuz
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Beitrag von zuzizuz »

Grade bei dem zuständigen Standesamt angerufen und mir wurde gesagt, dass es keine Ledigkeitsbescheinigung in dem Sinne gäbe nur eine erwiterte Meldebescheinigung.
Die internationale Geburtsurkunde wäre auch nur in englisch und französisch.
Die Botschaft schreibt: "aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten" ich glaube die meinen damit, dass wenn ich nicht deutscher wäre ich eine Aufenthaltsbescheinigung einreichen muss. Da ich jedoch deutscher bin gibt es die garnicht für mich und ich könnte höchstens eine Meldebescheinigung einreichen.
Wie seht ihr das?

Gordi_K
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Beitrag von Gordi_K »

Hallo,

ich habe schon mit Botschaften von einigen Ländern zu tun gehabt - es wurden immer Emails/Anrufe auf einer schnellen Weise beantwortet. D.h. - frag einfach die Botschaft, was sie es sehen. Wie wir es sehen ist völlig egal... Außerdem - als EU Bürger kann man sich im anderem Land als Ursprungsland aufhalten und somit kann man in Deutschen Register als ledig, im z.B. Spanischen aber als verheiratet zumindest zeitweise geführt werden. Falls die Aufenthaltsbescheinigung dem österreichischen Meldezettel entspricht, dann macht es auch für Deutsche Sinn. Falls du in einem anderem Land als Deutschland gemeldet bist, müsstest du ev. auch Ledigkeitsbescheinigung aus dem Land, wo du gemeldet bist, vorlegen - zumindest einige EU Länder verlangen es.

Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@zuzizuz

Im Beitrag weiter oben schrieb ich: Eine Ledigkeitsbescheinigung ist eine Form der Meldebescheinigung und wird für Eheschließungen im Ausland benötigt. Diese beinhaltet die zusätzliche Information über deinen Familienstand. Die Beantragung erfolgt im Bürgeramt. Hast du da nicht gelesen und verstanden?

Das die Internationale Geburtsurkunde nur in zwei Sprachen ausgestellt wird, bezweifle ich stark: Die internationalen Geburtsurkunde ist in 16 Sprachen verfasst und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Da deine Ledigkeitsbescheinigung auch eine Meldebescheinigung ist, geht daraus hervor wo du gemeldet bist.

axko
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Beitrag von axko »

und nicht vergessen !! Die Geburtsurkunde braucht ne Apostille sonst wird sie in Kolumbien nicht anerkannt. So habe ich es jedenfalls in Erinnerung.

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zuzizuz
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Beitrag von zuzizuz »

Danke für die Antworten. Hatte gestern der Botschaft geschrieben und auch schnell eine Antwort bekommen. Ich soll eine erweiterte Meldebescheinigung einreichen.
Die Info zur Geburtsurkunde kam direkt von der Dame die es ausstellt. Somit werde ich eine amtliche Übersetzung anfertigen.
Das mit der Apostille ist klar aber danke für den Hinweis.
Ach ich bin einfach zu aufgeregt etwas zu vergessen da frage ich lieber zu oft als einmal zu wenig. 🙈

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zuzizuz
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Beitrag von zuzizuz »

@Ernesto

Ich vestehe jetzt zusammenfassend brauche ich 1. eine erweitere Meldebescheinigung wo auch drinsteht, dass ich ledig bin 2. eine Geburtsurkunde übersetzt ins spanische.
Ich habe heute nochmal eine andere Dame des Standesamtes gesprochen und die selbe Antwort erhalten wie schon vorher. Die Urkunde gibts in der Stadt nur in deutsch, englisch und französisch. Deine Info mit 16 Sprachen habe ich auch gelesen (nicht auf der Seite des Standesamtes).
Das heißt ich muss die Meldebescheinigung und die Geburtsurkunde amtlich übersetzten lassen und dann eine Apostille machen? Günstiger wäre ja wenn ich hier nur die Apostille mache und die Übersetzung in Bogota. Meine Freundin will mal bei dem Notar anrufen ob das so auch in Ordnung wäre.



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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Mein Tipp wäre, nehme von Deutschland per E-Mail Kontakt zu einem von der deutschen Botschaft anerkannten Übersetzer auf. Frage nach dem Preis und ob du vorab das Dokument schon per E-Mail zusenden kannst. Biete eventuell an, dass du es gern im Voraus bezahlst. Könnte dann deine Freundin machen. Somit sparst du Zeit.

Folge bitte diesem => Link, welcher dich zu einer Seite mit den Übersetzern bringt. Dort klickst du auf PDF öffnen ;-)

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Beitrag von zuzizuz »

Eigentlich sollte mein letzter Post gelöscht werden war wohl ein Missverständnis aber egal.
Das mit der Geburtsurkunde hat sich erledigt. Mein Onkel (Rechtsanwalt) meinte ich hätte einfach nach dem falschen Dokument gefragt. 🙄 Deutsche Bürokratie lässt grüßen. Werde Montag zum Standesamt gehen.

PS: heute in 2 Monaten stehe ich hoffentlich mit allen Dokumenten vorm Notar und tauche Ringe.




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