Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Das Forum zu allen Fragen zur Visumfreien Einreise von Kolumbianern nach Europa.

Genuasd
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von Genuasd »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

also zu viel Bargeld (reicht schon niedriger 4-stelliger Betrag) macht die Beamten eher stutzig, weil man von Schwarz- oder Drogengeld ausgehen könnte.
Würde ich von abraten.
Eine schriftliche Einladung ist vollkommen ausreichend und auch ein kolumbianisches Bankkonto mit Millionen von Pesos auf einem Bankkonto sind seriöser, als eine Plastiktüte voller Scheine.

Kursverluste + Gebühren sind außerdem Kosten, die man sich sparen kann und das Risiko das Geld irgendwie zu verlieren, ist auch enorm.

Genuasd
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Beitrag von Genuasd »

habe eine Erfahrung aus zweiter Hand.
Ein Freund von mir (Kolumbianer, wohnhaft in Deutschland,Visum durch dt. Arbeitgeber), bekam kürzlich Besuch von seiner Familie (Schwester, Mutter, Vater).
Er hat keine Einladung geschrieben, sie hatten keine Krankenversicherung und niemand hat Fragen gestellt bzgl. ausreichender Mittel, nur Anlass des Besuchs und wann der Rückflug sei.
Kann also auch so funktionieren... ich finde das Risiko unnötig, in dem Fall hatte man sich einfach nicht informiert und Glück gehabt.
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Chévere
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Beitrag von Chévere »

Über welchen Flughafen war die Einreise in die EU?
Chévere
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Genuasd
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Beitrag von Genuasd »

Amsterdam und dann weiter nach Frankfurt.
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bastians
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Beitrag von bastians »

In Amsterdam wird durchaus nach den Dokumenten gefragt. PDFs auf dem Handy reichen. Weiss ich aus erster Hand. Muss aber nicht bei jedem so sein. Ist halt Ermessensache des kontrolierenden Grenzer.

navarre2020
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Beitrag von navarre2020 »

Ich habe nochmal eine Frage zur ominösen "Verpflichtungserklärung".

Prinzipiell ist mein Einladungsschreiben ja eine formlose Verpflichtungserklärung, wenn ich darin schreibe, dass ich für alle Kosten aufkommen werde.
Wenn der Grenzschützer jetzt aber eine "Verpflichtungserklärung" fordert, trotz 90-Tage Visafreigeit - was genau meint er?
Doch das Verfahren zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Einreisen mit VISA. Also Ausländerbehörde/Stadt und Einkommensnachweis etc?
Oder gibt noch eine andere Möglichkeit - quasi "kleine/light Verpflichtungserklärung"?

Und zur "normalen" Verpflichtungserklärung: Ich habe gelesen, diese darf höchstens 6 Monate alt sein, gilt dann aber für 5 Jahre. Ist diese dann an die geplante Reise gekoppelt und erlischt bei Ausreise? Oer gilt die munter 5 Jahre weiter auch nach Ausreise?

Ich überlege nur, wie ich es bei einem nächsten Besuch noch besser machen könnte...

Hamid
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Beitrag von Hamid »

Das Problem mit dieser Verpflichtungserklärung ist, dass Angehörige trotz Erfüllung aller Voraussetzungen zur Berechtigung eines visafreien Aufenthaltes von bis zu 90 Tagen, manchmal noch zusätzlich vom Gastgeber zu recht übertrieben abgesichert werden müssen, da es bei der visafreien Reglung viel Mißbrauch gibt und der Besuch von Angehörigen mit viel Freude, Hoffnungen und Aufwand verbunden ist.

Einige tun dieses mit einer formlosen Verpflichtungserklärung, andere ohne eine, jeglicher Form. Aber dennoch kommt es mit formloser oder offizieller bei der einen oder anderen Einreise zu Turbulenzen - c'est la vie!

Natürlich führt es bei Betroffenen einer Kontrolle zu Verwunderung, denn es läßt diese Regelung in einem Widerspruch erscheinen, wenn doch alles erfüllt ist. Da muss man Spürnase Bundespolizist fragen, wie sein Tag bisher lief oder es in seinem Privatleben oder Gesinnung zugeht.

Aber grundsätzlich darf es als normal angesehen werden, wenn ein Beamter die formlose muniert, gibt es doch beim Amt eine beglaubigte, die ja Geld kostet. Wenn also anstatt der offiziellen vom Amt eine formlose beliegt, kann es der Beamte so auffassen, dass der/die Gastgeber:in wegen geringem oder keinem Gehaltes keine Verplichtungserklärung ausgestellt bekommt - also welche Aussagekraft hat ein formloses Schreiben!

So, wie wir uns im Leben manchmal überversichert besser fühlen, überversichern wir auch mal gerne die Einreise von Angehörigen - so aber leider nicht in korrekter Weise.

Wenn eine gefordert wird, dann doch wohl weil der mitzuführende Tagesbedarf an Lebenshaltungskosten für den gesamten Aufenthalt in keiner Form vorliegt. Denn läge dieser vollständig vor, dann ist hier doch alles erfüllt.

Aber nervös machen, um vielleicht doch eine Lüge zu entlarven, ist Tagesgeschäft der BP am Einreiseschalter. Denn nicht ohne Grund werden viele Visafragen in verschiedenen Ländern versagt, legen Verwandte doch das Geld für den Reisenden aus oder überschreiben dieser/diesem Grundstück/Haus, damit Solvenz am Stichtag der Visabeantragung vorgekaukelt werden kann, was dann alles bei positiver Visaaushändigung wieder zurückfließt und den Reisenden im Wunschland nur mit 500$ da stehen lässt. Diesen Rückfluss gibt es auch zum Besuchten und das ist bekannt.

Da du in der offiziellen Verpflichtungsangabe einen Zeitraum des Aufenthaltes angibst, erlischt ein Anspruch Dritter dir gegenüber nach Verlassen des Schengenraumes. Da so manch einer/eine nach dem Besuch, auch ohne Wissen des Besuchten, irgendwo in Europa abgetaucht ist, hat diese eine längere Gültigkeit.

Als Bsp. Taucht eine Dame, die du dir hast einfliegen lassen, in D unter, weil sie parallel zu dir eine bessere Partie pflegte, dich aber hat alles zahlen lassen, weil der andere vielleicht ihrer Herkunft ist, aber mit deutschem Pass ist. Jetzt wird sie schwanger, taucht nach 6/7 Monaten mit Anwalt bei der AB auf und bekommt mit einer Vaterschaftsanerkennung Duldung bis zur Geburt. Danach eine Aufenthalt nach §28 AufenthG. In der Zeit der Duldung bekommt sie Sozialhilfe, danach Bürgergeld - keine Ahnung wie lange. Und schon sitzt du mit deiner Verpflichtungserklärung wieder mit im Boot und darfst blechen, was über den pfändungsfreien Betrag hinausgeht :denke:

navarre2020
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Beitrag von navarre2020 »

Danke für Deine Antwort. Das ist schon heftig was Du da erzählst. Also theoretisch könnte jemand für den man eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat nach der Abreise innerhalb der 5 Monate Gültigkeit erneut einreisen und untertauchen?

Soweit ich das immer überall gelesen habe wird die offizielle Verpflichtungserklärung doch vom Ausländeramt an die Botschaft im Zielland gesendet um dann dort das Visum für die Einreise zu erstellen.

Bekommt der Reisende denn selbst eine Kopie/Dokument dazu ausgehändigt?

Nach allem was Du schreibst ist es dann wirklich die bessere Idee den Reisenden vorher mit ausreichenden, finanziellen Mitteln auszustattet - denn dann hat man im worst case eine "Verlustobergrenze" und nciht ein Faß ohne Boden ;-)
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bastians
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Beitrag von bastians »

@Hamid

Kennst Du ein Beispiel aus direkter Anschaung für dein Beispielszenario? Ich kenne nämlich eines, wo klar war das eine offiziele Verpflichtungserklärung (beim Amt) nicht für alles und in alle Ewigkeit gilt, sondern nur für den Zeitraum der Verpflichtungserklärung und den Zweck.
Und auch der Hinweis, man könne ja eine offizielle Verpflichtungserklärung machen, statt ein Einladungsschreiben mit Kostenübernahme, geht ins leere. Es gibt Ämter, z.B. in Berlin, die verweigern eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis die sei ja gar nicht nötig.

Hamid
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Beitrag von Hamid »

@navarre2020

Ich zuvor: ,,[...]Da du in der offiziellen Verpflichtungsangabe einen Zeitraum des Aufenthaltes angibst, erlischt ein Anspruch Dritter dir gegenüber nach Verlassen des Schengenraumes.[...]"

Du danach: ,,[...]Also theoretisch könnte jemand für den man eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat nach der Abreise innerhalb der 5 Monate Gültigkeit erneut einreisen und untertauchen?[...]"

Nein, so ist es nun auch nicht. Ausreisen sind im System festgehalten. Ob nun diese Erklärung für 1 Woche ist oder für 90 Tage - im Moment des Verlassens des Schengenraumes - frag mich jetzt nicht ob dieser an der 200. Seemeile endet oder schon in einer Art Transit am Flughafen nach abstempeln des Passes - haftest du nicht mehr.

@bastian

Von einer Ewigkeit ist nirgens wo etwas geschrieben - nur von jetzt 5, früher 3.

Dieses Szenario mit dem Untertauchen nach 90 Tagen, Auftauchen im 7. Monat, Vaterschaftsanerkennung, Anwaltsschreiben an AB, Duldung + Sozialamt, später Jobcenter usw. kenne ich persönlich und kann immer mal wieder für jemanden zu Realität werden.

Sonntags beim Gottesdienst lernt man oft Schicksale mit vielen und kleinen Problemen kennen und hilft der einen oder dem einen.
Im Antrag für den Leistungsbezug vom Jobcenter gibt es die Frage, ob jemand in den letzten Jahren eine Verpflichtungserklärung für den Antragsteller abgegeben hat - jetzt stell dir vor, ich hätte navarre2020 eingetragen und die Kopie dem Antrag beigefügt. In diesem Fall beim Sozialamt mit der Duldung nicht, da bei Drittstaatsangehörige mit völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen der Staat einspringt - und für eine Schwangerschaft gilt hier der humanitärer Grund. Nach der Duldung mit Paragraph 28 AufenthaltG, als Angehörige eines minderjährigen deutschen Staatsbürgers, ist es wieder anders.

Da aber Jobcenter nicht mit der AB und BP vernetzt sind und es fast keine Parasiten gibt, die ihren Gastgeber in die Pfanne hauen wollen und diesen wieder begegnen müssen, ist dieses Szenario selten, wenn Antragsteller nicht die Kopie von einer Verpflichtungserklärung vorzeigt. Es gibt aber andere. Du musst nur im www suchen.

Du bastian: ,,[...]Es gibt Ämter, z.B. in Berlin, die verweigern eine Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis die sei ja gar nicht nötig.[...]"

Ich habe bisher 5 solcher Verpflichtungen abgegeben. 3 für Visapflichtige, für 2 mit dem Genuss der 90 Tage Reglung. Bei den 2 hat sich weder die Behörde geweigert diese auszustellen, noch danach gefragt ob derjenige mit der 90 Tage Reglung einreist.

Wenn ein Tagessatz an plata notwendig ist, liegt es doch in deiner und deines Besuches Entscheidung, ob ihr dieses Kriterium mit der Erklärung, als Cash mitgeführt oder einem Kontoauszug + Karte abdeckt. Danach fragt das Amt doch überhaupt nicht.

Die 5 Jahre werden ihre Gründe aus Mißbrauchserfahrung und Mißbrauchsvorsorge zur Absicherung des Staatssäckle vor Transferleistungen haben, für die ein Bürge zu haften hat, sofern ein begründeter Rechtsanspruch seitens einer Behörde eintritt - für was sonst?

navarre2020
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Beitrag von navarre2020 »

@hamid Hat sich die Verpflichtungserklärung für die 2, die in den Genuss der 90 Tage Regelung kamen denn unterschieden von der, für die Visa Anträge? Oder ist es immer der selbe Weg/Procedere?

Hamid
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Beitrag von Hamid »

Meine letzte war 2016 und alle waren gleich. Nur die Zeiträume unterschieden sich. Ich habe allen sogar das Original zukommen lassen - keine Kopien. 2 nahmen sie mit sich auf Reise, vovon eine in FfM vorgelegt werden musste. Bei den anderen 3 flossen diese in den Visaantragsprozess beim Konsulat mit ein.

Aber warum sollten sie sich unterscheiden, wenn die Verpflichtungserklärung nur den einen Grund hat? Nämlich der Haftung des Verpflichtungserklärer gegenüber Behörden, denen Kosten für dessen Besuch entstanden sind und diese rückerstattet werden müssen.

Diese Erklärung findet doch nicht nur für Besuche Anwendung. Tausende Flüchtlunge sind durch Verpflichtungserklärende ins Land gekommen. Dort hat sie dann bestand bis zur Anerkennung. Wird der Flüchtling nicht anerkannt - ja dann muss der Erklärende haften. Und hier kann sich das mit Einsprüche in die Länge ziehen. Deshalb 5 Jahre.

Denk mal auch an Scheinehen oder Ehen, die sich nach nur 8 Monaten trennen.

VonRabenstein
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Beitrag von VonRabenstein »

Ohne Einladungsschreiben, also als reiner Indivudualtourist, wäre man dann doch völlig aufgeschmissen, trotz Rückflugticket, KV und genug Geld auf dem Konto. 😳

navarre2020
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Beitrag von navarre2020 »

@VonRabenstein

Ich glaube wenn DU eine bestätigte Hotebuchung oder gar Pauschalreisebestätigung hast ist es nicht so schlimm.

ChLehmann
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Einladungsschreiben nach D

Beitrag von ChLehmann »

Hallo Leute, mein Partnerin ist vor Kurzem via Madrid nach Deutschland gekommen. In Madrid wurde das Einladungsschreiben, 3 Sprachig, welches schon mehrmals in Deutschland problemlos funktioniert hatte, bemängelt. Es sollten irgendwelche Stempel der Beglaubigung darauf sein aber was genau hat die Beamtin in Madrid nicht gesagt und dann die doch Einreise genehmigt. Also alles komisch in Deutschland ja, in Madrid soso.
Was passiert wenn Sie in Madrid zurückgewiesen wird?


Wer hat ähnliches erlebt?

Gruß

Genuasd
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Einladungsschreiben nach D

Beitrag von Genuasd »

was passiert ist im Zweifel ein Zurückweisung mit entsprechendem Rückflug, aber dafür braucht es gute Gründe.
frag 10 Grenzbeamte und du bekommst 12 Meinungen... deshalb kann niemand hier sagen, das ist der angenehmste Weg mit der und welche Route.
Zuletzt gab es ja auch Berichte hier im Forum über große Probleme in Frankfurt und Amsterdam, aber in keinem Fall gab es letztlich eine Zurückweisung.
Paris oder London wären noch Alternativen, aber gerade London habe ich auch nichts gutes gehört, zumal es dann auch keine EU-Grenze wäre.

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