Das Problem mit dieser Verpflichtungserklärung ist, dass Angehörige trotz Erfüllung
aller Voraussetzungen zur Berechtigung eines visafreien Aufenthaltes von bis zu 90 Tagen, manchmal noch zusätzlich vom Gastgeber zu recht übertrieben abgesichert werden müssen, da es bei der visafreien Reglung viel Mißbrauch gibt und der Besuch von Angehörigen mit viel Freude, Hoffnungen und Aufwand verbunden ist.
Einige tun dieses mit einer formlosen Verpflichtungserklärung, andere ohne eine, jeglicher Form. Aber dennoch kommt es mit formloser oder offizieller bei der einen oder anderen Einreise zu Turbulenzen - c'est la vie!
Natürlich führt es bei Betroffenen einer Kontrolle zu Verwunderung, denn es läßt diese Regelung in einem Widerspruch erscheinen, wenn doch alles erfüllt ist. Da muss man Spürnase Bundespolizist fragen, wie sein Tag bisher lief oder es in seinem Privatleben oder Gesinnung zugeht.
Aber grundsätzlich darf es als normal angesehen werden, wenn ein Beamter die formlose muniert, gibt es doch beim Amt eine beglaubigte, die ja Geld kostet. Wenn also anstatt der offiziellen vom Amt eine formlose beliegt, kann es der Beamte so auffassen, dass der/die Gastgeber:in wegen geringem oder keinem Gehaltes keine Verplichtungserklärung ausgestellt bekommt - also welche Aussagekraft hat ein formloses Schreiben!
So, wie wir uns im Leben manchmal überversichert besser fühlen, überversichern wir auch mal gerne die Einreise von Angehörigen - so aber leider nicht in korrekter Weise.
Wenn eine gefordert wird, dann doch wohl weil der mitzuführende Tagesbedarf an Lebenshaltungskosten für den gesamten Aufenthalt in keiner Form vorliegt. Denn läge dieser vollständig vor, dann ist hier doch alles erfüllt.
Aber nervös machen, um vielleicht doch eine Lüge zu entlarven, ist Tagesgeschäft der BP am Einreiseschalter. Denn nicht ohne Grund werden viele Visafragen in verschiedenen Ländern versagt, legen Verwandte doch das Geld für den Reisenden aus oder überschreiben dieser/diesem Grundstück/Haus, damit Solvenz am Stichtag der Visabeantragung vorgekaukelt werden kann, was dann alles bei positiver Visaaushändigung wieder zurückfließt und den Reisenden im Wunschland nur mit 500$ da stehen lässt. Diesen Rückfluss gibt es auch zum Besuchten und das ist bekannt.
Da du in der offiziellen Verpflichtungsangabe einen Zeitraum des Aufenthaltes angibst, erlischt ein Anspruch Dritter dir gegenüber nach Verlassen des Schengenraumes. Da so manch einer/eine nach dem Besuch, auch ohne Wissen des Besuchten, irgendwo in Europa abgetaucht ist, hat diese eine längere Gültigkeit.
Als Bsp. Taucht eine Dame, die du dir hast einfliegen lassen, in D unter, weil sie parallel zu dir eine bessere Partie pflegte, dich aber hat alles zahlen lassen, weil der andere vielleicht ihrer Herkunft ist, aber mit deutschem Pass ist. Jetzt wird sie schwanger, taucht nach 6/7 Monaten mit Anwalt bei der AB auf und bekommt mit einer Vaterschaftsanerkennung Duldung bis zur Geburt. Danach eine Aufenthalt nach §28 AufenthG. In der Zeit der Duldung bekommt sie Sozialhilfe, danach Bürgergeld - keine Ahnung wie lange. Und schon sitzt du mit deiner Verpflichtungserklärung wieder mit im Boot und darfst blechen, was über den pfändungsfreien Betrag hinausgeht