Immobilienverkauf in Kolumbien – Zahlung von / auf Ausländisches Konto?
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desertfox
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Immobilienverkauf in Kolumbien – Zahlung von / auf Ausländisches Konto?
Es kam die Frage auf wie die Bezahlung eines privaten Immobiliengeschäftes in Kolumbien zu erfolgen hat. Muss das Geld von einem Kolumbianischen Konto auf ein Kolumbianisches Konto erfolgen oder kann es auch komplett mit Zahlung im Ausland abgewickelt werden? Der Wert der Immobilie wird selbstverständlich in Kolumbien dem Notar mitgeteilt um darauf die Gebühren errechnen zu können.
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Eisbaer
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Immobilienverkauf in Kolumbien – Zahlung von / auf Ausländisches Konto?
In Kolumbien gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass die Bezahlung eines privaten Immobiliengeschäfts ausschließlich von einem kolumbianischen Konto auf ein anderes kolumbianisches Konto erfolgen muss.
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desertfox
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Immobilienverkauf in Kolumbien – Zahlung von / auf Ausländisches Konto?
Besten Dank. Wie würde das dann mit der Bestätigung der Bezahlung und der Umschreibung von sich gehen? Eine Überweisung kann ja 1-3 Tage unterwegs sein..., wie und wann wird die Wohnung dann auf den neuen Eigner notariell umgeschrieben? In Deutschland kenne ich das so dass der Notar die Papiere vorbereitet und beiden Parteien gibt…, dann muss der Käufer bestätigen dass das Geld überwiesen wurde und der Verkäufer bestätigen dass das Geld angekommen ist, dann erledigt der Notar das notarielle...
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Eisbaer
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Immobilienverkauf in Kolumbien – Zahlung von / auf Ausländisches Konto?
Der Verkäufer und der Käufer schließen einen privaten Kaufvertrag ab, in dem alle relevanten Konditionen des Kaufs festgehalten werden.
Die Abwicklung des Kaufs erfolgt beim Notar. Dieser berechnet anhand des Kaufpreises die anfallenden Kosten, Gebühren und die Quellensteuer. Diese Beträge werden beim Notar bezahlt.
Die Bezahlungsmodalitäten werden im Kaufvertrag festgelegt. Es ist möglich, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. In diesem Fall wird dies in der notariellen Urkunde (Escritura) festgehalten.
Nach der Bezahlung aller Kosten und Gebühren kann die Eigentumsübertragung vorgenommen werden. Dies erfolgt ebenfalls beim Notar durch die Beurkundung der Escritura.
Anschließend an die Eigentumsübertragung muss die Immobilie noch beim Registro de Instrumentos Publicos auf den Namen des neuen Eigentümers umgeschrieben werden.
Die Abwicklung des Kaufs erfolgt beim Notar. Dieser berechnet anhand des Kaufpreises die anfallenden Kosten, Gebühren und die Quellensteuer. Diese Beträge werden beim Notar bezahlt.
Die Bezahlungsmodalitäten werden im Kaufvertrag festgelegt. Es ist möglich, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. In diesem Fall wird dies in der notariellen Urkunde (Escritura) festgehalten.
Nach der Bezahlung aller Kosten und Gebühren kann die Eigentumsübertragung vorgenommen werden. Dies erfolgt ebenfalls beim Notar durch die Beurkundung der Escritura.
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