Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.

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GueMue
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Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Beitrag von GueMue »

Hallo liebe Kolumbienforum-Gemeinde:

Ich hatte neulich schon einmal - ein anderes Thema - gepostet.

Bin noch in Deutschland und will nach Kolumbien auswandern. - Für das "Rentnervisum" dauert es mir derzeit (noch) zu lange, da ich meine deutsche Rente wahrscheinlich erst zum Februar 2027 genehmigt bekomme. Danach muss ich ja auch erst noch bei der Bundesverwaltung in Köln eine Bestätigung besorgen, dass der Bescheid anerkannt/beglaubigt wird. Auch das dauert.

Ich muss zwar nicht, aber ich würde durchaus gerne noch etwas beruflich/geschäftlich aktiv sein.

Nun interessieren mich die Details zu den Visen M 6 und M 10 - also Investorenvisa (100 fach bzw. 650 fach des Mindest-Monatslohn).

Wie läuft das praktisch ab?

- So lange ich keine Cedula habe, kann ich kein eigenes Konto eröffnen, und somit kein Geld, zumindest nicht aufs eigene Konto, überweisen.

- Wie und wo kann ich ein eigenes Geschäft beantragen bzw. registrieren lassen, und welche Adresse verwende ich, bin ja in Kolumbien noch nicht registriert?

- Wie läufts, wenn ich mich an einem bestehenden Geschäft beteilige?

- Benötige ich bzw. empfiehlt sich ein Gesellschaftsvertrag? - Anwaltlich? Notariell?

- Wie sichere ich mich ab?

- Wenn ich nach Ablauf des Visum "verlängern" möchte, muss das Kapital noch inverstiert sein. Klar! - Aber wie muss ich das nachweisen? - Müssen Geschäftsbereicht vorgelgt werden? Wie umfangreich? - Müssen Mitarbeiter nachgewisen werden? - Muss ein Gewinn nachgewiesen werden?

Wer von euch kann dazu etwas Konkretes sagen?

Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare/Ratschläge/Anmerkungen!

(Ich habe festgestellt, die Ratschläge hier sind meist sehr praktischer Natur, weil aus eigener Erfahurng - die Anwältin will viel Geld 150 €/h (wohnt in Bogota und redet sehr theoretsich daher!)

Grüße aus dem derzeitigen herbstlichen Berlin


PS: Bin jetzt im Oktober vor Ort in Kolumbien sowie im Dezember und Januar auch wieder, und kann mich ggf. auch vor Ort direkt an Behörden wenden.
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Eisbaer
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Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Beitrag von Eisbaer »

Woher stammen die Bezeichnungen M-6 und M-10? Habe ich so noch nie gehört.
Vermutlich beziehst Du Dich auf die Visa-Kategorien „Visa (M) Socio o Propietario“ und „Visa (M) Inversionista“.
Das Dekret 5477 von 2022 legt die Bedingungen für die Antragstellung fest.

Da Deine Fragen ein umfangreiches rechtliches Fachwissen erfordern, empfehle ich Dir, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Solltest Du einen deutschsprachigen Anwalt benötigen, bietet die Anwaltsliste der Deutschen Botschaft eine gute Auswahl. Auch der Anwalt, der in unserem Footer verlinkt ist, ist in dieser Liste aufgeführt.

Rechtsberatungen im Zusammenhang mit Firmengründungen und Investitionen sind oft komplex und erfordern in der Regel einen beträchtlichen Aufwand, weshalb sie mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind.

Viel Erfolg!
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GueMue
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Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Beitrag von GueMue »

Danke Eisbär,

die Bezeichnungen M 6 & M 10 werden so im allgemeinen verwendet für das "kleine" und das "große" Investorenvisa. 100 fach / 650-fach. Mit dem kleinen kann es ein Visa erstmal für 2 Jahre geben, mit dem großen für 5 Jahre.

Meine Fragen bezieht sich ja eher auf das "wie wird es praktisch gelebt und umgesetzt?"

Ansosnten könnte ich ja einfach eine Firma gründen, 100-fach , also grob € 25.000,- einzahlen udn auf dem Firmenkonto stehen lassen, ohne das je Aktivitäten stattfinden, aber "sozusagen" die "Visavorteile" nutzen. - Also werden von den Behörden vor Ort ja sichelrich ab und zu oder regelmäßig irgendwelche Nachweise angefragt werden.

Z.B. ich habe nen Kumpel, der hat ne Bar, dort könnte ich auch "inverstieren". - Dennoch, niemand hat es gehört, ich bin mir nicht ganz sicher, ob alle Einnahmen korrekt über die Bücher laufen und ob Gewinn ausgewiesen wird. - Du verstehst, sicher, was ich meine!

Die Anwältin erzählt mir auch nur "welche Formalitäten ich zur Beantragung erfüllen muss". -Aber nicht, wie dann die gelebte Praxis aussieht.

Wenn man so etwas macht, möchte man ja schon von vorne herein die "Fallstricke vermeiden"!

Dennoch dqnke für die Anmerkung.
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Eisbaer
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Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Beitrag von Eisbaer »

Nur kurz zur Klarstellung: Die Bezeichnungen M 6 und M 10 existieren nicht. Außerdem ist es nicht korrekt, dass man mit dem „Visa (M) Inversionista“ direkt einen Aufenthalt von 5 Jahren erhält. Der bewilligte Zeitraum liegt im Ermessen des Ministeriums und kann maximal 3 Jahre betragen. Dieser Zeitraum gilt auch für das „Visa (M) Socio o Propietario“.

Gerade in Anbetracht Deiner Bemerkungen zu dem Anwalt aus Bogotá empfehle ich, mehrere Anwälte zu kontaktieren und erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn Du mit der Beratung zufrieden bist.

Eine Firma ausschließlich wegen eines Visums zu gründen, halte ich für unlogisch. Du kannst die gleiche Firma als Inhaber eines Visums ohne großen Kapitaleinsatz gründen, wenn Du sie benötigst. Firmenbeteiligungen ohne ständige Kontrolle bergen zudem erhebliche Risiken.

Auch gibt es bei diesem Visum = „Visa (M) Socio o Propietario“ Einschränkungen, die Du vielleicht noch nicht kennst:

Restricciones: En el caso del empresario que constituya o adquiera participación en el capital social de sociedad comercial en funcionamiento, esta visa tendrá un permiso de trabajo exclusivamente aplicable en la sociedad de la cual es socio, accionista o propietario. Igualmente deberá cumplir con las normas previstas para el ejercicio de una profesión o actividad regulada. Tanto el extranjero, como el empleador o contratante, deberán cumplir con las normas laborales del Estado colombiano, con las normas específicas para el ejercicio de cada profesión u oficio y con las obligaciones respecto a reporte y registro establecidas en el Decreto 1067 de 2015, o norma que lo sustituya.
Quelle: https://www.cancilleria.gov.co/v/socioopropietario

In dem anderen Thema schreibst Du, dass Du eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst. Versuche doch, auf dieser Grundlage ein Visum zu beantragen, sofern die Voraussetzungen dadurch erfüllt werden.

Nicht zu vergessen, dass sich bis Ende 2025/Anfang 2026 einiges verändern kann.
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GueMue
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Investitionsvisum M 6 oder auch M 10 - wer hat Erfahrung mit den Details der Handhabung ?

Beitrag von GueMue »

Danke für den Kommentar und Hinweis.

Ich war schon in Berlin bei der Botschaft. - Die Situation mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Deutschland ist, diese ist immer zeitlich befristet. Und somit nicht geeignet für einen Visanatrag. - Ich bin derzeit im Dialog mit der Deutschen Rentenversicherung, den finalen Renteneintritt zu beantragen und zu besätigen. - Diese sehen dazu noch keine Notwendikgeit. Und an den "Rentengesetzen" wird derzeit immer wieder etwas verändert, weil man das Eintrittsalter erhöhen will.- Aber nun gut. Tut hier erstmal nichts zur Sache.

Wie gesagt, mich würde die praktische Handhabung aus Erfahrungsberichten geschildert interessieren.

Zu den Bezeichnungen ist es leider so, dass man mit 3 Leuten spricht und 6 verschiedene Bezeichnungen und Referenzen erhält. - Wenn ich es nicht besser weiß, nehme ich erstmal an, dass die Info korrekt ist.

Da ich persönlich "old school" bin und den direkten Kontakt bevorzuge, wäre ich eben dankbar für Hinweise die mir weiterhelfen, damit ich bei meinem nächsten Aufenthalten vor Ort mit den relevanten Behörden Kontakt aufnehmen kann.

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