Annulierung einer Ehe wegen Bigamie in Kolumbien
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Robert52
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

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- Registriert: 15. Februar 2024, 21:05
Annulierung einer Ehe wegen Bigamie in Kolumbien
Ich habe zwei Fragen zum Thema Annullierung einer Ehe in Kolumbien.
Ich weiß, dass in Kolumbien, wenn jemand ein zweites Mal heiratet, die zweite Ehe ungültig ist.
Ich bin mit einer Kolumbianerin seit drei Jahren verheiratet. Sie hatte aber vor ca. 35 Jahren den Vater ihrer Kinder in Venezuela zivil geheiratet. Diese Ehe wurde aber nicht in Kolumbien registriert und sie haben sich auch nie scheiden lassen.
1. Kann ich meine, also ihre zweite Ehe annullieren lassen. Spielt es eine Rolle, ob ihre erste Ehe nur in Venezuela registriert ist?
2. Kann ein kolumbianischer Anwalt, auf welchem Weg auch immer, die Heiratsbescheinigung in Venezuela (den Namen der Stadt kenne ich) bekommen, falls mit diesem Dokument die Annullierung möglich ist.
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.
Ich weiß, dass in Kolumbien, wenn jemand ein zweites Mal heiratet, die zweite Ehe ungültig ist.
Ich bin mit einer Kolumbianerin seit drei Jahren verheiratet. Sie hatte aber vor ca. 35 Jahren den Vater ihrer Kinder in Venezuela zivil geheiratet. Diese Ehe wurde aber nicht in Kolumbien registriert und sie haben sich auch nie scheiden lassen.
1. Kann ich meine, also ihre zweite Ehe annullieren lassen. Spielt es eine Rolle, ob ihre erste Ehe nur in Venezuela registriert ist?
2. Kann ein kolumbianischer Anwalt, auf welchem Weg auch immer, die Heiratsbescheinigung in Venezuela (den Namen der Stadt kenne ich) bekommen, falls mit diesem Dokument die Annullierung möglich ist.
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.
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Bogotano
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 585
- Registriert: 26. April 2011, 21:53
Annulierung einer Ehe wegen Bigamie in Kolumbien
Eine Scheidung in Kolumbien wäre sicherlich der einfachere Weg.
Bigamie ist in Kolumbien strafbar auch für den Partner, der eine Ehe mit einer bereits verheirateten Person eingeht, sofern er von der bestehenden Ehe wusste. Konsultiere einen Anwalt für Familienrecht, das wäre wohl das Beste.
Bigamie ist in Kolumbien strafbar auch für den Partner, der eine Ehe mit einer bereits verheirateten Person eingeht, sofern er von der bestehenden Ehe wusste. Konsultiere einen Anwalt für Familienrecht, das wäre wohl das Beste.
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bastians
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 733
- Registriert: 7. März 2010, 18:30
Annulierung einer Ehe wegen Bigamie in Kolumbien
Eine Scheidung mag der einfachere, aber wahrscheinlich auch teurere Weg sein. Leider hat Robert nicht geschrieben, woher er ist und wo geheiratet wurde. Bei Bigamie könnte er in Deutschland die Aufhebung der Ehe wegen Heirat trotz Eheverbots beim Familiengericht beantragen. Solange das nicht passiert ist, hat die Ehe aber Bestand. Bigamie ist auch in Deutschland eine Straftat.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen...
Ich würde mir einen Anwalt nehmen...
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Robert52
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 2
- Registriert: 15. Februar 2024, 21:05
Annulierung einer Ehe wegen Bigamie in Kolumbien
@Bogotano
Leider habe ich bis jetzt nicht die Original Gesetzestexte gefunden, aber nach einem Zitat eines Anwalts in RCN ist es als Straftat im Jahr 2000 aufgehoben worden. Die zweite Ehe wird aber in so einem Fall annulliert.
"En Colombia fue delito en los códigos penales de 1837, 1890, 1936 y 1980, y se despenalizó desde el año 2000", añadió.
Leider habe ich bis jetzt nicht die Original Gesetzestexte gefunden, aber nach einem Zitat eines Anwalts in RCN ist es als Straftat im Jahr 2000 aufgehoben worden. Die zweite Ehe wird aber in so einem Fall annulliert.
"En Colombia fue delito en los códigos penales de 1837, 1890, 1936 y 1980, y se despenalizó desde el año 2000", añadió.
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10414
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Faktencheck: Ist Bigamie in Kolumbien strafbar?
Zur Klarstellung der rechtlichen Lage bezüglich Bigamie in Kolumbien. Die Information, dass Bigamie seit dem Jahr 2000 nicht mehr als eigenständiges Delikt im Strafgesetzbuch steht, ist richtig. Mit dem Gesetz 599 von 2000 wurde der Tatbestand der Bigamie abgeschafft. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Doppelehen legal oder folgenlos sind. Im kolumbianischen Zivilrecht ist die Lage eindeutig: Nach Artikel 140 des Codigo Civil ist eine zweite Ehe absolut nichtig, wenn eine vorangegangene Ehe noch besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die erste Ehe im Ausland, zum Beispiel in Venezuela, geschlossen wurde. Sobald die Existenz der ersten Ehe durch eine offizielle Urkunde nachgewiesen wird, verliert die zweite Ehe ihre rechtliche Grundlage.
Darüber hinaus darf man die strafrechtlichen Risiken nicht unterschätzen. Auch wenn man nicht mehr wegen Bigamie belangt werden kann, führt der Weg zur zweiten Ehe fast immer über falsche Angaben gegenüber staatlichen Stellen. Wer bei der Anmeldung der Eheschließung vor einem Notar verschweigt, dass er bereits verheiratet ist, begeht eine Falschbeurkundung in einem öffentlichen Dokument. Dies ist nach wie vor eine Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bigamie ist zwar kein direkter Straftatbestand mehr, bleibt aber ein schwerwiegender Verstoß gegen das Zivilrecht mit indirekten strafrechtlichen Konsequenzen.
Darüber hinaus darf man die strafrechtlichen Risiken nicht unterschätzen. Auch wenn man nicht mehr wegen Bigamie belangt werden kann, führt der Weg zur zweiten Ehe fast immer über falsche Angaben gegenüber staatlichen Stellen. Wer bei der Anmeldung der Eheschließung vor einem Notar verschweigt, dass er bereits verheiratet ist, begeht eine Falschbeurkundung in einem öffentlichen Dokument. Dies ist nach wie vor eine Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bigamie ist zwar kein direkter Straftatbestand mehr, bleibt aber ein schwerwiegender Verstoß gegen das Zivilrecht mit indirekten strafrechtlichen Konsequenzen.
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