Visum zum Ehegattennachzug: Leitfaden zur Familienzusammenführung nach Deutschland

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Eisbaer
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Visum zum Ehegattennachzug: Leitfaden zur Familienzusammenführung nach Deutschland

Beitrag von Eisbaer »

Da nach einer Heirat in Kolumbien bestimmt nicht alle Paare in Kolumbien leben wollen, kommt die nächste "Hürde" in Sicht - die Familienzusammenführung.

Die in Eurer Stadt ansässige Ausländerbehörde ist der zuständige Ansprechpartner.

Die Stadt Bonn sagt dazu: Gemeint ist in der Regel der Nachzug von Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach Vollendung des 18. Lebensjahres und minderjährigen Kindern. Grundsätzlich benötigen alle Ausländer zur Einreise wegen Familienzusammenführung ein Visum.

Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung bei der deutschen Vertretung im Ausland benötigen Sie:

- Pass des Einreisewilligen
- Passkopien der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der Familienangehörigen
- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
- bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- und Verlustberechnung
- Bescheinigung der Krankenkasse über Familienversicherung
- Kopie des Mietvertrages
- Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. Sorgerechtsnachweis
- Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse

Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese im Einzelfall nachgefordert.

Wer einen akademischen Titel nachweisen kann, braucht diesen Deutschkurs nicht.
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Eisbaer
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Aktualisierung zur Familienzusammenführung nach Deutschland (Stand 2026)

Beitrag von Eisbaer »

Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) unterliegt weiterhin strikten Voraussetzungen, wobei die Anforderungen an die Dokumentation in den letzten Jahren präziser geworden sind.

Ein zentraler Punkt bleibt der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1. Die Deutsche Botschaft in Bogotá akzeptiert hierbei in der Regel nur Zertifikate anerkannter Prüfungszentren wie dem Goethe-Institut. Ausnahmen von dieser Nachweispflicht bestehen weiterhin für Akademiker mit einer positiven Erwerbsprognose sowie in spezifischen Härtefällen.

Bei den einzureichenden Unterlagen ist besonders darauf zu achten, dass kolumbianische Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) in der Regel mit einer Apostille versehen und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen. Zudem fordern die deutschen Ausländerbehörden heute detaillierte Nachweise über den Wohnraum und eine umfassende Sicherung des Lebensunterhalts, die auch die Kosten für die Krankenversicherung der nachziehenden Person abdeckt.

Der Ablauf hat sich dahingehend modernisiert, dass die Terminvergabe bei der Botschaft in Bogotá ausschließlich über ein elektronisches System erfolgt. Es ist ratsam, mit der Vorbereitung der Unterlagen und dem Deutschkurs frühzeitig zu beginnen, da die Bearbeitungszeit nach Einreichung des Antrags aufgrund der notwendigen Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland meist mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gründliche Vorbereitung der Dokumente und der frühzeitige Erwerb des Sprachzertifikats die entscheidenden Faktoren für ein erfolgreiches Visumsverfahren sind.

Ein wichtiger rechtlicher Hinweis: Beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner wird auf den strikten Nachweis von Wohnraum und Lebensunterhalt in der Regel verzichtet. Dennoch sollte man sich vorab bei der lokalen Ausländerbehörde informieren, da die Praxis – wie Fallbeispiele aus unserer Community zeigen – je nach Stadt (z. B. in Hamburg) variieren kann. Für den Nachzug zu Partnern mit einer anderen Staatsangehörigkeit bleiben diese Nachweise hingegen eine zwingende Voraussetzung.
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bastians
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Visum zum Ehegattennachzug: Leitfaden zur Familienzusammenführung nach Deutschland

Beitrag von bastians »

@Eisbaer:
Woher stammt die Info über die Notwendigkeit von Wohnraum und Lebensunterhalt? Diese sind laut "berlin.de" NUR für einen Nachzug zu nicht-deutschem Ehepartner notwendig. Für einen Familiennachzug zu einem Deutschen wird Wohnraum und Lebensunterhalt nicht geprüft (wohl aber Sprachniveau und Krankenversicherung).
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Eisbaer
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Visum zum Ehegattennachzug: Leitfaden zur Familienzusammenführung nach Deutschland

Beitrag von Eisbaer »

@bastians: Danke für den Hinweis und den Link zu berlin.de. Du hast völlig recht, dass beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 AufenthG die Sicherung des Lebensunterhalts und der Wohnraum in der Regel nicht als strikte Bedingung geprüft werden.

Allerdings zeigt die Praxis in unserem Forum immer wieder, dass Theorie und lokale Behördenpraxis zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Ein aktuelles Beispiel ist unser Mitglied vertigo75: Bei seinem Familiennachzug nach Hamburg wurde die Wohnraumsituation sehr wohl zum Thema, und er musste letztlich sogar umziehen, um die Anforderungen der dortigen Behörde für die Zusammenführung mit seiner Ehefrau zu erfüllen.

Es kommt also oft auf die jeweilige Ausländerbehörde und die individuellen Umstände an. Zudem ist mein Leitfaden bewusst allgemeiner gefasst, da wir auch Mitglieder haben, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber in Deutschland leben – für diese ist der Nachweis von Einkommen und Wohnraum weiterhin zwingend.

Ich habe den Beitrag nun um einen entsprechenden Hinweis zur Unterscheidung ergänzt, damit jeder Leser weiß, worauf er in seiner spezifischen Situation achten muss.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Vertigo75 hat aber (wenn ich mich richtig erinnere) auch zwei nicht-leibliche Kinder mit nachziehen lassen, da gelten andere Regeln.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@bastians: Es ist schön, dass du dich einbringst. Diese Themen stehen hier teilweise seit 2009 im Forum und waren inhaltlich nicht mehr aktuell. Ich habe mir heute die Mühe gemacht, diese Altlasten für die Gemeinschaft gründlich aufzuarbeiten.

Es ist immer leicht, einen einzelnen Punkt in einem umfassenden Leitfaden herauszugreifen. Wenn du über so detailliertes Fachwissen verfügst, wäre es für die Community sehr hilfreich gewesen, wenn du in den letzten Jahren selbst einmal einen aktuellen Beitrag zu diesen Themen beigesteuert hättest, anstatt jetzt nur punktuell Korrekturen einzuwerfen.

Mein Ziel ist ein Leitfaden, der den sichersten Weg für alle möglichen Konstellationen aufzeigt. Wer den Sonderfall eines Nachzugs zum deutschen Ehepartner ohne Kinder hat, darf sich natürlich freuen, wenn die Behörde weniger prüft. Aus redaktioneller Sicht rate ich jedoch lieber dazu, auf das Maximum vorbereitet zu sein, um böse Überraschungen vor Ort zu vermeiden. Damit belasse ich es jetzt bei diesem Thema; der Text ist durch die Hinweise nun hinreichend präzisiert.
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