Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente

Der Name sagt es: Beziehungsgeschichten die Ihr uns erzählen wollt und zu denen Ihr eventuell Rat sucht.
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Barkeeper82
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Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente

Beitrag von Barkeeper82 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand mit eigenen Erfahrungen oder rechtlichen Kenntnissen weiterhelfen kann.

Am 29. April 2026 erhielt ich für mich völlig unerwartet ein Schreiben einer kolumbianischen Comisaría de Familia, in dem verschiedene Vorwürfe gegen mich erhoben wurden. Auf die Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht näher eingehen, da das Verfahren noch läuft.

Die ursprünglich für den 6. Mai angesetzte Anhörung fand jedoch nicht statt. Eine vorherige Absage oder eine konkrete Begründung gab es nicht. Zum Glück hatte ich bereits einen Anwalt beauftragt und war nicht persönlich vor Ort beziehungsweise nicht extra für diesen Termin angereist.

Bereits im ersten Schreiben fielen mehrere Fehler auf. Meine Passnummer war falsch, mein Name wurde durchgehend nicht richtig geschrieben, und bei der Anordnung eines psychologischen Termins wurde offenbar mein Name eingesetzt, obwohl eigentlich meine ehemalige Partnerin gemeint war.

Da ich zwar etwas Spanisch verstehe, aber gerade bei juristischen und behördlichen Texten nicht ausreichend sicher bin, habe ich von Anfang an darum gebeten, die gegen mich erhobenen Vorwürfe und die behördliche Verfügung auch in deutscher Sprache zu erhalten.
Mein Anwalt stellte daraufhin eine formelle schriftliche Anfrage an die Comisaría, für deren Beantwortung nach seiner Aussage eine Frist von 15 Arbeitstagen gilt. Unter anderem wurde gefragt, weshalb die Anhörung am 6. Mai ohne vorherige Mitteilung nicht durchgeführt wurde.
Als Antwort wurde auf eine E-Mail von mir verwiesen, in der ich wegen der kurzfristigen Zustellung und der fehlenden Übersetzung darum gebeten hatte, den Termin um mindestens vier Wochen zu verschieben. Auf diese und andere E-Mails erhielt ich jedoch zuvor keine inhaltliche Antwort, sondern lediglich Empfangsbestätigungen. Daher wusste ich nicht, ob meinem Antrag tatsächlich entsprochen worden war.
Außerdem wurde angefragt, ob mir für die Anhörung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird und ob die relevanten Unterlagen beziehungsweise Beweise auf Deutsch bereitgestellt werden können. Die Antwort lautete sinngemäß, dass dies nicht Aufgabe der Comisaría sei. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man davon ausgegangen sei, dass ich Spanisch beherrsche, weil meine E-Mails auf Spanisch verfasst waren. Ich hatte jedoch ausdrücklich erklärt, dass ich für die Schreiben Übersetzungshilfen nutze und die spanische Sprache gerade in rechtlichen Angelegenheiten nicht ausreichend beherrsche.

In dem Antwortschreiben wurde außerdem mitgeteilt, dass die Unterlagen und Beweise jederzeit im Büro eingesehen und gegen Erstattung der Kopierkosten mitgenommen werden könnten. Mein Anwalt schickte daraufhin eine Mitarbeiterin zur Comisaría. Dort wurden ihr die Unterlagen jedoch nicht ausgehändigt. Als Begründung hieß es, die Akteneinsicht beziehungsweise Herausgabe müsse zunächst schriftlich beantragt werden.

Auch im nächsten Schreiben war mein Name erneut falsch geschrieben. Das empfand ich inzwischen fast schon als Nebensache. Allerdings wurde dort auch der Vorname meiner ehemaligen Partnerin im gesamten Dokument fünf- oder sechsmal falsch angegeben. Das irritiert mich besonders, weil aus dem Dokument hervorgeht, dass es von einer Person erstellt und anschließend von weiteren Personen geprüft beziehungsweise genehmigt wurde.

Soweit ich es bisher verstanden habe, muss auch eine Comisaría de Familia als Verwaltungsbehörde ein faires Verfahren und eine tatsächliche Beteiligung der betroffenen Personen gewährleisten. Dazu könnte bei einer Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, möglicherweise auch die Bereitstellung eines Dolmetschers gehören. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie genau dies in Kolumbien geregelt ist und ob zwischen einem gerichtlichen Verfahren und einem Verwaltungsverfahren bei einer Comisaría Unterschiede bestehen.

Daher meine Fragen:

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia gemacht?

Hat eine ausländische Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, Anspruch auf einen Dolmetscher bei der Anhörung?

Müssen die Vorwürfe, Beweise oder behördlichen Entscheidungen übersetzt werden, damit man sich angemessen verteidigen kann?

Wie funktioniert die Akteneinsicht normalerweise? Muss sie immer vorher schriftlich beantragt werden, auch wenn die Behörde zuvor ausdrücklich schreibt, dass die Unterlagen jederzeit abgeholt oder eingesehen werden können?

Welche Bedeutung haben derart viele Namens-, Passnummern- und Zuordnungsfehler in offiziellen Dokumenten? Können solche Fehler später für die Rechtmäßigkeit oder Verlässlichkeit des Verfahrens relevant sein?

Mir geht es nicht darum, Kolumbien oder die dortigen Behörden pauschal zu kritisieren. Ich möchte lediglich verstehen, welche Rechte ich habe und wie ich sicherstellen kann, dass das Verfahren trotz der sprachlichen Schwierigkeiten fair und nachvollziehbar abläuft.

Über sachliche Hinweise, Erfahrungen, Gesetzesverweise oder Empfehlungen zu geeigneten Anlaufstellen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Steffen

Nico
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Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente

Beitrag von Nico »

Hallo Steffen,

da sich noch niemand gemeldet hat, hier eine realistische Einschätzung zum Alltag mit kolumbianischen Behörden.

Da du uns keine weiteren Informationen zu dem Vorfall gegeben hast, auch nicht zu deinem Aufenthaltsstatus in Kolumbien und ob du Kinder mit deiner Ex-Partnerin hast, gehe ich davon aus, dass sich der Vorwurf auf häusliche Gewalt (Violencia Intrafamiliar) bezieht. Das ist neben dem Kinderschutz nämlich das absolute Hauptaufgabengebiet einer Comisaría.

Wir sind in Kolumbien, die Amtssprache ist Spanisch. Keine lokale Comisaría hat das Budget oder die Pflicht, dir deutsche Akten oder einen kostenlosen Dolmetscher zu stellen. Dein Recht auf ein faires Verfahren bedeutet in der Praxis: Du darfst und solltest einen zertifizierten Dolmetscher zur Anhörung mitbringen – musst ihn aber selbst bezahlen.

Dass die Gehilfin deines Anwalts ohne Akten weggeschickt wurde, wundert hier niemanden. Bei kolumbianischen Behörden läuft auf Zuruf absolut nichts. Dein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass er dafür zwingend einen formellen, schriftlichen Antrag inklusive Vollmacht einreichen muss. Dass er sie einfach auf gut Glück dorthin schickt, spricht nicht unbedingt für seine Erfahrung mit diesen Ämtern.

Falsch geschriebene Namen oder vertauschte Passnummern sind durch Copy-Paste aus alten Akten an der Tagesordnung. Das ist ärgerlich, führt aber fast nie zur Nichtigkeit des Verfahrens. Dein Anwalt muss diese formalen Fehler ganz einfach offiziell rügen und korrigieren lassen.

Nimm die Sache ernst, auch aus der Distanz in Deutschland. Die Comisaría kann bei familiären Konflikten sehr schnell weitreichende Schutzmaßnahmen beschließen. Hake bei deinem Anwalt nach, er muss da behördlich und juristisch deutlich sauberer auftreten.