Es heißt dass der Grunderwerb für Ausländer in Küstennähe und entlang der Grenze nicht möglich sei, vor etwa einen halben Jahr konnten Botschaftsmitarbeiter in Wien die Entfernung auch nicht beziffern innerhalb welcher diese Regelung gilt, man wurde an die zuständigen Gemeindeverwaltungen vor Ort verwiesen.
Wie soll man denn da etwas suchen wenn man nicht einmal ungefähr weiß in welchen Bereich das gilt, weiß vielleicht jemand zu diesen Thema etwas oder hat jemand sogar selbst Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht ?
mit freundlichen Gruß , hermannus
Grunderwerb in Küsten.- oder Grenznähe
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Re: Grunderwerb in Küsten.- oder Grenznähe
@hermannus
hast Du eine Quelle für diese Aussage? Könnte es sein, dass dort unterschieden wird zwischen Ausländer mit oder ohne Cédula?
Ich kenne viele Ausländer mit Cédula die unmittelbar am Meer ihr "Häuschen" gekauft haben und dies ganz legal mit Escritura und Eintrag bei Oficinas de Registro de Instrumentos Públicos.
Eisbaer
hast Du eine Quelle für diese Aussage? Könnte es sein, dass dort unterschieden wird zwischen Ausländer mit oder ohne Cédula?
Ich kenne viele Ausländer mit Cédula die unmittelbar am Meer ihr "Häuschen" gekauft haben und dies ganz legal mit Escritura und Eintrag bei Oficinas de Registro de Instrumentos Públicos.
Eisbaer
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