[Info] Schengener Abkommen
[Info] Schengener Abkommen
Die Schengener Abkommen stehen für eine inzwischen weitverzweigte Rechtsentwicklung, deren Kernbereich die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der sogenannten Schengenstaaten darstellt. Die ursprünglichen Schengener Abkommen werden jedoch inzwischen fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt oder überlagert. Die Rudimente dieser Abkommen und das darauf aufbauende Recht bildet den sogenannten Schengener Besitzstand, der häufig auch als Schengen-Acquis bezeichnet wird. Der „Schengener Besitzstand“ bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Dieser Artikel behandelt den Schengener Besitzstand als Gesamtkomplex und geht dabei insbesondere auf die Abschaffung der Grenzkontrollen ein.
Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“. In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach dem Ort Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde.
Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985...“ oder „Schengen II“ unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen erst am 26. März 1995 tatsächlich in Kraft gesetzt.
Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag)“ vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wikipedia
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“. In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach dem Ort Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde.
Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985...“ oder „Schengen II“ unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen erst am 26. März 1995 tatsächlich in Kraft gesetzt.
Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag)“ vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt.
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Re: Schengener Abkommen
Kolumbianer, die nach Deutschland einreisen wollen, benötigen ein Visum
Die Art des Visums hängt vom Aufenthaltszweck und von der Aufenthaltsdauer ab. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Schengen-Visa (Aufenthalt bis zu 90 Tagen) und Nationalen Visa (Aufenthalt über 90 Tage).
Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie vorher bei der deutschen Botschaft einen Termin zur Vorsprache vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich schriftlich. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer den vollständigen Namen der antragstellenden Person (en), das geplante Einreisedatum und möglichst auch Ihren Wunschtermin an, da eine Bearbeitung ansonsten nicht erfolgen kann. Sie können Ihren Wunschtermin von Montag bis Donnerstag wählen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie den vereinbarten Termin absagen wollen. Nur so ist es möglich, Termine auch kurzfristig zu vergeben und die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Bei Nutzung des Mailformnulars zur Terminvereinbarung (s.u.), können Sie weitere Familienmitglieder oder Geschäftspartner, die zusammen mit Ihnen reisen, unter Angabe der kompletten Namen, im Textfeld mit eintragen. Wir bitten Sie, dies in EINER Mail zu machen, damit möglichst alle Mitreisenden den Termin am gleichen Tag und um die gleiche Uhrzeit erhalten.
Um Ihnen Ihren Termin bestätigen zu können, bitten wir Sie sich zu vergewissern, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben ist.
Bitte beachten Sie, dass alle Visumanträge persönlich bei der Botschaft in Bogotá eingereicht werden müssen. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit per E-Mail (link "Fragen zu Visaangelegenheiten, keine Terminvergabe") oder Fax an uns wenden oder uns während der untenstehenden Auskunftszeiten telefonisch kontaktieren.
Die Visastelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Erweiterung des Gültigkeitsbereiches von Schengen-Visa
Die Schweiz wird ab dem 12.Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstandes vollständig anwenden. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29.März 2009 vorgesehen.
Kolumbianer und andere Drittstaatsangehörige können ab dem 12.12.2008 mit einem gültigen Schengenvisum auch in die Schweiz einreisen. Die Botschaft der Schweiz in Bogota stellt ab dem 16.12.2008 Schengenvisa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist.
Die 25 Schengen-Staaten sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien ,Spanien, Tschechien, Ungarn.
Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá
Die Art des Visums hängt vom Aufenthaltszweck und von der Aufenthaltsdauer ab. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Schengen-Visa (Aufenthalt bis zu 90 Tagen) und Nationalen Visa (Aufenthalt über 90 Tage).
Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie vorher bei der deutschen Botschaft einen Termin zur Vorsprache vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich schriftlich. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per E-Mail s. unten Link "Nur Terminvergabe"
- per Fax unter der Nummer: + 571 - 423 26 43
- oder per Brief an die Adresse der Botschaft.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer den vollständigen Namen der antragstellenden Person (en), das geplante Einreisedatum und möglichst auch Ihren Wunschtermin an, da eine Bearbeitung ansonsten nicht erfolgen kann. Sie können Ihren Wunschtermin von Montag bis Donnerstag wählen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie den vereinbarten Termin absagen wollen. Nur so ist es möglich, Termine auch kurzfristig zu vergeben und die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Bei Nutzung des Mailformnulars zur Terminvereinbarung (s.u.), können Sie weitere Familienmitglieder oder Geschäftspartner, die zusammen mit Ihnen reisen, unter Angabe der kompletten Namen, im Textfeld mit eintragen. Wir bitten Sie, dies in EINER Mail zu machen, damit möglichst alle Mitreisenden den Termin am gleichen Tag und um die gleiche Uhrzeit erhalten.
Um Ihnen Ihren Termin bestätigen zu können, bitten wir Sie sich zu vergewissern, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben ist.
Bitte beachten Sie, dass alle Visumanträge persönlich bei der Botschaft in Bogotá eingereicht werden müssen. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht persönlich vorsprechen. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit per E-Mail (link "Fragen zu Visaangelegenheiten, keine Terminvergabe") oder Fax an uns wenden oder uns während der untenstehenden Auskunftszeiten telefonisch kontaktieren.
Die Visastelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Entgegennahme der Visumanträge:
- nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 11.30 Uhr
- Ausgabe der Pässe:
- montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- Telefonische Auskunftszeiten ausschließlich:
- montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr unter + 57-1-423 26 22
Erweiterung des Gültigkeitsbereiches von Schengen-Visa
Die Schweiz wird ab dem 12.Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstandes vollständig anwenden. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29.März 2009 vorgesehen.
Kolumbianer und andere Drittstaatsangehörige können ab dem 12.12.2008 mit einem gültigen Schengenvisum auch in die Schweiz einreisen. Die Botschaft der Schweiz in Bogota stellt ab dem 16.12.2008 Schengenvisa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist.
Die 25 Schengen-Staaten sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien ,Spanien, Tschechien, Ungarn.
Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá
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Informationsblatt SCHENGEN Visum
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aktualisiert - Stand 2012
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- Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 718
- Registriert: Fr 12. Feb 2010, 02:10
- Wohnort: zurückgewandert
Re: Informationsblatt SCHENGEN Visum
Danke! Das sollte einigen hier viel an Sucherei ersparen. Hättest du noch ein link dazu? Das ist von der dt. Botschaft, oder?
Re: Informationsblatt SCHENGEN Visum
Klar gibt es auch einen Link zu dem PDF Dokument.
Liebe Grüße Eisbaer
Liebe Grüße Eisbaer
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- Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 718
- Registriert: Fr 12. Feb 2010, 02:10
- Wohnort: zurückgewandert
Re: Informationsblatt SCHENGEN Visum
So: http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/b ... =Daten.pdf
Wobei die Visahauptseite vielleicht auch interessant wäre: http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/b ... Visas.html
Hab ich durch deinen link gefunden, ich war noch nie auf der Seite.
Wobei die Visahauptseite vielleicht auch interessant wäre: http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/b ... Visas.html
Hab ich durch deinen link gefunden, ich war noch nie auf der Seite.
Re: Schengener Abkommen
Weitere Informationen zum Schengenvisum
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Re: Schengener Abkommen
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