Carta de invitacion

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papasito
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Carta de invitacion

Beitrag von papasito »

mittlerweile haben wir so gut wie alle dokumente beisammen, es fehlt eigentlich nurnoch das einladungsschreiben,
meine frage an die leute die so eines schon verfasst haben:

muss ich in diesem einfach nur die gründe warum ich die person einladen will, in welcher beziehung wir zueinander
stehen etc darlegen oder gibt es bestimmte punkte die unbedingt mit reinmüssen wie zb dass ich während ihres
aufenthalts für die person finanziell aufkomme (was ja eigentlich die verpflichtungserklärung schon beinhaltet?!)

danke
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Eisbaer
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Re: Carta de invitacion

Beitrag von Eisbaer »

Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, so etwas noch nie durchgemacht.
Bestimmt meldet sich jemand anderes mit Erfahrung.

Schaue Dir bisweilen diesen Link an:FAQ Auswärtiges Amt

Liebe Grüße Eisbaer



06.12.2012 Link entfernt da nicht mehr aktuell. Eisbaer - Moderator
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Zahlenmaus
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Re: Carta de invitacion

Beitrag von Zahlenmaus »

Hi papasito,

hier werden die Meinungen wohl auseinander gehen. Habe die Prozedur auch gerade hinter mir, leider den Botschaftstermin kurzfristig absagen müssen, da familiäre und berufliche Gründe momentan gegen einen Besuch hier sprechen.

Bedenke, dass Du (wenn Du nicht gerade vor Ort in Bogota bist sondern den Besucher von Europa aus einlädtst) Deine Beweggründe und alles was für einen positiven oder negativen Bescheid von Wichtigkeit sein könnte, der Visumstelle nur im Einladungsschreiben mitteilen kannst. Die Entscheidung ob der Antrag genehmigt wird oder abgelehnt wird, erfolgt nach Aktenlage (vollständige Unterlagen vorausgesetzt).
Deshalb war es mir wichtig, neben den persönliche Gründen für die Einladung nochmals herauszuheben, dass der Besuch weder zur Eheschließung dient noch zu Lasten des deutschen Staates geht (Kopien der letzten beiden Gehaltsnachweise von mir und die letzte Lohnsteuerjahresbescheinigung habe ich der Bewerbungsmappe beigelegt. Anhand dieser kann die Botschaft sich einen Überblick verschaffen, dass ausreichendes Einkommen vorhanden ist). Auch die Arbeitssituation meines Freundes (wann der AG ihn zurückerwartet) habe ich nochmals angegeben. Alles, was den Rückkehrwillen des Besuchers zeigt, kann am Ende hilfreich und entscheidend sein.

Neben den persönlichen Gründen für die Einladung, Beziehungsstatus zur eingeladenen Person und Arbeitsplatzsituation habe ich im Einladungsschreiben nachfolgenden Zusatz gemacht:
QUOTE:
Ich garantiere, dass wir in naher bzw. mittelfristiger Zukunft nicht planen zu heiraten und die Dauer seines Aufenthaltes nicht zum Zwecke einer Eheschließung nutzen werden.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich, nicht gedeckte Kosten (einschließlich Unfall. Krankheit, Rückreise), die durch den Aufenthalt meines Gastes entstehen könnten, vollumfänglich zu übernehmen. Ich garantiere, dass mein Gast spätestens bei Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer die Bundesrepublik Deutschland verlassen wird.
UNQUOTE

Viele Grüße & viel Glück,
Zahlenmaus
COLOMBIA…. el único riesgo es que te quieras quedar

Diashow Providencia: http://www.youtube.com/watch?v=9iq9Xr3ERxE
Diashow San Andrés: http://www.youtube.com/watch?v=9h8Pf266wig
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ramklov
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Re: Carta de invitacion

Beitrag von ramklov »

schau dir doch mal das an ev hilft dir das weiter................

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fremdenpol ... sum_6.aspx

so gehts zumindest theoretisch in Ö

toi toi toi..............
ramklov
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mejulie
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Enladungsschreiben für Schengen-Visa

Beitrag von mejulie »

Hallo, ich habe fast vier Jahre in Bogota gelebt, bin aber vor zwei Monaten zurueck nach Deutschland gegangen. Jetzt will mich mein Freund Ende Januar/Anfang Februar in Deutschland besuchen. Sind dabei alle Unterlagen fuer den Visa Antrag zusammmen zu tragen. Mir ist eines allerdings nicht ganz klar, wie soll den so ein Einladungsschreiben aussehen bzw. was schreibt man da rein??
Vielen Dank!!


Moderation: Thema mit bereits bestehendem zusammengeführt. Oswaldo
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Ernesto
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Enladungsschreiben für Schengen-Visa

Beitrag von Ernesto »

@mejulie

Weiter oben steht schon einiges zum Thema. Lese dazu bitte -->

Die Einladungs- und Verpflichtungserklärung erhalten Sie generell bei der Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Gastgebers zuständig ist.
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