Dank euch für all eure Kommentare. Und zu Wanderer

ich bin jünger und "ärmer", zumindenst momentan.-
Habe meine Antwort, die ich gesucht hatte nun gefunden:
-- FÜR ALLE DIE ES INTERESSIERT--
In Kolumbien gilt exakt wie in Deutschland die Zugewinngemeinschaft als vom Gesetzgeber festgelegter Güterstand.
D.h.:
Güter vor der Eheschließung bleiben im Besitz der jeweiligen Person - die Wertsteigerung (die innerhalb der Ehezeit stattfindet) dieser Güter fließt jedoch in die gemeinsam erworbenen Güter mit ein.
Ab der Eheschließung gibt es eine "moderne Gütertrennung", d.h. - gemeinsam Erworbenes ist 50/50, aber im Grunde hat auch jeder noch einen "Privatbesitz" - WÜRDE es zu einer Scheidung kommen, wird gemeinsam Erworbenes hälftig verteilt - beim "Privatbesitz" kommt dann er Zugewinnausgleich zum Zuge.
Z.b. hat Person A Besitz im Wert von 1.000 €, Person B besitzt Dinge im Wert von 3.000 €, folglich besitzt Person B 2.000 € mehr, dieser Besitz wird dann hälftig geteilt und Person B muss an Person A 1.000 € zahlen.
Genauso wie in Deutschland existieren auch Unterhaltszahlungen (eben niedriger) usw. nur gibt es keinen Versorungsausgleich.
Übrigens kann in Kolumbien der Güterstand der Gütertrennung erst NACH Eheschließung festgelegt werden. Heißt soviel, dass ein in Deutschland geschlossender Ehevertrag, der die Gütertrennung vorschreibt in Kolumbien nicht rechtskräftig ist.
Erbe geht an die Person, die beerbt wird - z.B. ein Haus. Der Steigerungswert geht wiederum in den Zugewinn.
(: SO, nun bin ich zufrieden
