Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Die große Infoseite zum Thema: Heiraten, Familie, Unterhalt & Scheidung.

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

Hallo zusammen,
habe bereits ein paar Beiträge bzgl. Ehevertrag durchgelesen. Grundsätzlich einmal die Frage: Welcher gesetzliche Güterstand (wenn kein Ehevertrag geschlossen wird) in der Ehe ist in Kolumbien vorgeschrieben?
Ich bin Deutsche und möchte einen Kolumbianer heiraten. Wir planen in Deutschland zu leben, wo ja die Zugewinngemeinschaft gilt. Kennt man in Kolumbien die Zugewinngemeinschaft - ist diese eventuell so vom Gesetzgeber vorgesehen?
Weiß zusätzlich vielleicht auch jemand, ob es möglich ist, auf Erbe/Pflichtteil + Unterhalt zu verzichten gegenseitig und die Zugewinngemeinschaft beizubehalten?

Viele Fragen - ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße & GRACIAS :D

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Gesetzlicher Güterstand Ehe - Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

Andere Frage: Namensrecht
Wenn ich seinen Namen annehmen will ist dann folgendes für beide Länder möglich?
xxSEIN Nachnahmexx + xxMEIN Nachnamexx (ich glaub so wird es in CO gehandhabt, stimmts) :D

Danke für eure Hilfe :)
Benutzeravatar

Nasar
Forenanimator
Forenanimator
Offline
Beiträge: 3061
Registriert: 13. August 2009, 00:54
Wohnort: Suba

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Nasar »

Ich denke das es in Deinem Beispiel so wäre: Irene Romero de Mayer. (Romero Nachnahme Deines Mannes. Mayer dein Nachnahme) :klat:
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.

Bergfan
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 717
Registriert: 12. Februar 2010, 02:10
Wohnort: zurückgewandert

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Bergfan »

Zum Güterstand kann ich dir nichts sagen. Soviel Vermögen, dass sich Überlegungen dazu lohnen würden, haben wir nicht. Ich glaube jedoch bei Scheidung gilt das Recht des Landes in dem man lebt. Egal welche Nationalität die Nocheheleute haben. Lebt ihr in Deutschland gilt also deutsches Recht. Lebt ihr in Kolumbien das kolumbianische Recht. Würdet ihr nach USA auswandern, wäre das dortige Recht anzuwenden.

Zum Namen: versuch mal praktisch zu denken. Du hast vor einen Ausländer zu heiraten. Statistisch sind damit deine Chancen für eine Scheidung noch höher als sie es sowieso schon sind. Also gut über 50%. Behalt deinen Namen, du bist dadurch nicht weniger verheiratet.
In Kolumbien behalten Frauen ihren Namen und ändern den bei der Heirat nicht! Ich kenn jedenfalls keine Frau unter 70 die ihren Namen geändert hätte.

Zudem haben Kolumbianer zwei Namen. In Österreich gelten beide gemeinsam als der Familiennamen. Ich hätte damals den Namen meines Mannes so annehmen können. Romero Gomez (nein so heisst er nicht wirklich, aber Nasar hat eine gute Vorgabe geliefert). Und unsere Kinder hätten dann auch so geheissen. Nur: so heissen in Kolumbien nur Geschwister. Mein Mann war absolut dagegen, dass seine Kinder so heissen, dass es aussieht als wären sie seine Geschwister. Kinder sollen eine Kombination von Vatername und Muttername haben. Also Romero Maier. Die Kombination Romero Gomez Maier ist nicht möglich, das wäre zu lang. Der Gesetzgeber hat da schon recht das nicht zu erlauben.

Ich hatte aus beruflichen und persönlichen Gründen nie überlegt den Namen meines Mannes anzunehmen und ich habs bis heute nicht bereut. Unsere Kinder haben die übliche kolumbiansche Namensvariante. Da wir in Kolumbien leben ist das praktisch. Durch das etwas chaotische österreichische Namensrecht können sie jedoch den Namen ihres Vaters vorn weglassen und nur meinen verwenden. Das könnte sie in Österreich mal vor Schreibfehlern und unnötigem Buchstabieren bewahren :lach:

Ich hoffe das war jetzt nicht zu wirr, ich bin schon etwas müde.

P.S: Wann und wo wollt ihr denn heiraten? Herzlichen Glückwunsch übrigens, ich mag Hochzeiten 8-)

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

@ Bergfan
wir wollen im Dezember in Spanien heiraten - VIELEN DANK :) das ist total nett!

Wegen des Nachnamens - hoffentlich gehörst weder du noch ich zu den 50 % +, jeje!!! - Ich war immer der Annahme, dass eine Frau in Kolumbien entweder ihren Nachnamen tal cual beibehaltet oder den 1. apellido des Mannes + ihren 1. apellido kombiniert als Nachnamen erhält - früher gabs dann glaub noch diese Variante mit "de...."

@alle
Ich habe jetzt irgendwo im Netz gefunden, dass wohl das kolumbianische Gesetz etwas wie die Zugewinngemeinschaft zugrundelegt "comunidad de gananciales" während der Ehe, WÜRDE diese beendet, formt sich eine "sociedad conyugal para efectos de liquidación" -- bin also leider immer noch nicht weiter. Falls mir jemand helfen kann, wäre ich dankbar... DANKE :)

Bergfan
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 717
Registriert: 12. Februar 2010, 02:10
Wohnort: zurückgewandert

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Bergfan »

Na, wie gesagt: wenn ihr in Deutschland lebt, kann dir das kolumbianische Scheidungsrecht egal sein. Oder habt ihr doch vor hierher zu ziehen?
Benutzeravatar

Nasar
Forenanimator
Forenanimator
Offline
Beiträge: 3061
Registriert: 13. August 2009, 00:54
Wohnort: Suba

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Nasar »

Lebt ihr hier in Kolumbien und du bringst Geld in die Ehe ein, weil "Dein Kolumbianer" keines hat, kauft dann damit vielleicht eine schöne Wohnung etc. Im Falle der Scheidung wird dann geteilt er bekommt 50% vom deinem eigenen Geld. Die anderen 50% bekommst du zurück. Hast du Glück und er ist reich dann ist es umgekehrt. Eheverträge haben hier wenig Geltung. :glas:
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
Benutzeravatar

Riza
Ehemaliges Teammitglied
Offline
Beiträge: 771
Registriert: 13. August 2009, 00:52
Wohnort: Baden-Württemberg (D)
Alter: 43

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Riza »

Ach Eheverträge sind sowas unromantisches.. Ohne Frage vernünftig, aber ...


Ja, da bin ich ganz froh, dass weder ich noch mein Mann irgendwas haben! :lol:

Zum Nachnamen.. also wir haben deutsches Namensrecht angewandt.
Mein Nachname ist somit komplett gestrichen und trage nun seine 2 kolumbianischen Nachnamen.
Die Familie weiß, wie das deutsche Namensrecht funktioniert und keiner hat ein Problem damit - andere Länder, andere Sitten, so einfach ist das.
Sowas muss man nun mal akzeptieren, wenn man einen Ausländer (eine Ausländerin) heiratet.
Egal wie dicht du bist, Goethe war Dichter.
Benutzeravatar

Nasar
Forenanimator
Forenanimator
Offline
Beiträge: 3061
Registriert: 13. August 2009, 00:54
Wohnort: Suba

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Nasar »

Finde es traurig vor der Ehe schon an die Scheidung zu denken. Liebesheiraten gibt es kaum noch. :denk:
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.

Bergfan
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 717
Registriert: 12. Februar 2010, 02:10
Wohnort: zurückgewandert

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Bergfan »

@riza: deutsches Namensrecht erlaubt es problemlos, dass beide Partner ihre Namen behalten. Kein Problem wenns dir Spass macht, deinen Namen zu ändern, nur das RECHT erlaubt durchaus eine klügere Variante. Und ja, ich finde es klüger, wenn Frauen auf ihre eigene Identität und ihre Rechte achten. Ich finde deshalb die Frage von laleona sehr klug. Wenn sie Vermögen hat (oder durch Erbschaft erwarten kann) wärs unvernünftig nicht wenigstens nachzufragen was passieren könnte. Wobei ich denke, dass meist das normale Scheidungsrecht ausreicht, da wird ja normalerweise eben der Zugewinn geteilt und das ist meiner Meinung nach auch durchaus gerechtfertigt. Auch in Kolumbien muss man bei Scheidung nicht die Goldkette der Uroma aufteilen. Das Problem bei Scheidungen ist ja auch selten das Recht sondern eher die Streiterein zwischen den Partnern und die Rosenkriege die ausbrechen können. Ich hab da in meinem Bekanntenkreis schon einiges miterlebt.

Liebesheirat? Was genau soll das sein? Heirat ist immer ein Vertrag. Das ist es ja worum es bei einer Heirat primär geht! Man schliesst einen Vertrag, dass man mit dem andern zusammenleben will und sein Vermögen zusammenschmeisst. Der erwünschte Effekt ist, dass zwei zusammen dann eben eine Familie erhalten können, sich um Kinder kümmern und am Ende beide besser dastehen als jeder allein. Dass Ehen auch wieder geschieden werden können ist schon so seit es die Ehe gibt, das ist auch keine neue Erfindung, könnt ihr u.a. in der Bibel nachlesen. Was sich im letzten Jahrhundert vor allem geändert hat, ist eben dass der Vertragsteil der Ehe immer unwichtiger wird. Ob das für die Institution Ehe gut ist, mag jeder selber entscheiden.

Wer vor der Ehe nicht an Scheidung denkt ist vor allem naiv. Vor allem bei Multikultipaaren! Oder will mir hier jemand erzählen, dass ihr nie irgendwelche Streiterein und totalen Missverständnisse hattet, weil der andere eben völlig "anders" denkt? Es gibt Menschen die finden Naivität oder Schmetterlingssheiraten sexy, mir ist ein klarer Blick auf die Realität lieber. Ach, und ich bin schon ein gutes Weilchen verheiratet und habe nicht vor mich scheiden zu lassen. :lol:

Entschuldigt, wenn die Antwort etwas lang wurde.

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

Hallo an alle,

ja genau, darum geht es mir - würde ich meinen Zukünftigen nicht LIEBEN, würde ich doch von Grund auf keine Heirat in Betracht ziehen. Wie Bergfan sagt, schon die zivile Eheschließung bedeutet den Abschluß eines Vertrages. Wenn ich den schon schließe, dann wohl auch zu guten Bedingungen. Aber ihr habt auch Recht damit, dass es ein unschöner Teil ist, vor allem, wenn man Gefühlsmensch ist!
Mit dieser Zugewinngemeinschaft könnte ich ja auch gut leben - ich frag mich nur, was die Kolumbien im Scheidungsfall bringen soll, wenn sich dann alles in Gütergemeinschaft umwandelt... Ich blick nicht durch! HIIILFEEE!
Benutzeravatar

Wanderer
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 562
Registriert: 5. Mai 2010, 12:06

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Wanderer »

Wo wollt ihr nun Leben? Lebt ihr in Kolumbien dann gehört alles was angeschafft wurde nach der Ehe euch beiden. Kommt die Scheidung dann wird das aufgeteilt und fertig hattest du mal 100.000 Euros dann hast du nur noch 50.000 Euros. Mit Ehevertrag oder ohne ist das gleich, obwohl ich oft gehört habe das das Gesetzt meist auf Seiten der Frau steht. Wie das jetzt bei einer Gringa ist weiß ich nicht.
Freunde haben mir erzählt das oft arme Kolumbianer reiche ältere Frauen suchen. Warum auch immer.

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

Dank euch für all eure Kommentare. Und zu Wanderer :) ich bin jünger und "ärmer", zumindenst momentan.-

Habe meine Antwort, die ich gesucht hatte nun gefunden:
-- FÜR ALLE DIE ES INTERESSIERT--
In Kolumbien gilt exakt wie in Deutschland die Zugewinngemeinschaft als vom Gesetzgeber festgelegter Güterstand.

D.h.:
Güter vor der Eheschließung bleiben im Besitz der jeweiligen Person - die Wertsteigerung (die innerhalb der Ehezeit stattfindet) dieser Güter fließt jedoch in die gemeinsam erworbenen Güter mit ein.

Ab der Eheschließung gibt es eine "moderne Gütertrennung", d.h. - gemeinsam Erworbenes ist 50/50, aber im Grunde hat auch jeder noch einen "Privatbesitz" - WÜRDE es zu einer Scheidung kommen, wird gemeinsam Erworbenes hälftig verteilt - beim "Privatbesitz" kommt dann er Zugewinnausgleich zum Zuge.
Z.b. hat Person A Besitz im Wert von 1.000 €, Person B besitzt Dinge im Wert von 3.000 €, folglich besitzt Person B 2.000 € mehr, dieser Besitz wird dann hälftig geteilt und Person B muss an Person A 1.000 € zahlen.
Genauso wie in Deutschland existieren auch Unterhaltszahlungen (eben niedriger) usw. nur gibt es keinen Versorungsausgleich.

Übrigens kann in Kolumbien der Güterstand der Gütertrennung erst NACH Eheschließung festgelegt werden. Heißt soviel, dass ein in Deutschland geschlossender Ehevertrag, der die Gütertrennung vorschreibt in Kolumbien nicht rechtskräftig ist.

Erbe geht an die Person, die beerbt wird - z.B. ein Haus. Der Steigerungswert geht wiederum in den Zugewinn.

(: SO, nun bin ich zufrieden :)
Benutzeravatar

Riza
Ehemaliges Teammitglied
Offline
Beiträge: 771
Registriert: 13. August 2009, 00:52
Wohnort: Baden-Württemberg (D)
Alter: 43

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Riza »

@Bergfan
Ich habe nirgendwo irgend jemanden Klugheit in Frage gestellt, daher kann ich es mir nicht erklären, wie du das mit meinem Beitrag in Verbindung bringst?
Was die Nachnamen anbelangt, habe ich unseren Fall geschildert, was nicht aussagt, dass es jeder so machen muss. Und das ist keine Identitätsfrage, sondern jedem selbst überlassen. Ich fand es zumindest nicht sehr schön, gemeinsam mit unserem Sohn den Nachnamen meines geschiedenen Mannes zu teilen, während mein Mann einen anderen trägt. Mädchenname kam auch nicht in Betracht, den hatte ich, denn in der ersten Ehe hat mein Mann damals meinen Nachnamen angenommen, so kanns nunmal gehen!

Und ich glaube auch an die "Liebesheirat", wie es hier so schön formuliert wird. Damit sage ich nicht, dass sie Standard ist - gerade früher hat man in besseren Kreisen die Ehen oft nach wirtschaftlichen Aspekten arrangiert, wobei es auch da Ausnahmen gegeben haben soll. Und ich sagte auch, ein Vertrag ist irgendwo vernünftig.. doch zur selben Zeit bedeutet die Forderung eines solchen Vertrages ein gewisses Misstrauen bzw auch Zweifel, seinen Partner richtig zu kennen. Wäre dem nicht so, löse sich das "Problem" von alleine.
Ich wäre auf jedenfall gekränkt, wenn mein Zukünftiger mir das abverlangen würde. Wenn man seinem eigenen Ehepartner nicht traut, wem dann?
In dem Falle wäre es tatsächlich - wie du beschrieben hast, eine Art Zweckgemeinschaft - ein Vertrag. Vergleichbar mit einer Fusion zweier Firmen. Darin liegt halt der Unterschied; ich kann mich mit dieser Definition nicht identifizieren. Aus diesem Grunde würde ich, selbst wenn ich etwas zu verlieren hätte, keinen Vertrag wollen. Werde ich letztendlich dennoch über's Ohr gehauen, liegt das in meiner Verantwortung, doch das nehme ich in Kauf.
Dennoch frage ich mich, was an der gesetzlich geregelten Zugewinngemeinschaft verkehrt sein soll, schließlich investiert jeder seinen Teil in die Ehe - ob nun in Form von Einkommen oder sonstiger Unterstützung.
Egal wie dicht du bist, Goethe war Dichter.

Themenstarter
Laleona83
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 6
Registriert: 22. November 2010, 16:51

Re: Gesetzlicher Güterstand Kolumbien

Beitrag von Laleona83 »

ich fühle mich zwar NICHT PERSÖNLICH angesprochen, wollte dennoch etwas sagen:
- niemand der ernsthaft liebt und heiraten möchte, denkt in diesem Augenblick freiwillig an Scheidung, und doch existiert sie leider. Im Streit lassen sich dann gewisse Dinge kaum klären. Also denkt man lieber vorher, auch wenns nie zur Scheidung kommt. Ein Ehevertrag, der nie gebraucht wird, ist wohl der Beste! Im Fall Kolumbien-Deutschland haben wir Glück, weil das Gesetz auf beiden Seiten die Zugewinngemeinschaft vorschreibt, wäre das nicht so fände ich einen Vertrag vernünftig.
- mit einem modifizierten Vertrag können auch Unterhaltsfragen und Erbangelegenheiten (auch was im Todesfall geschieht) geklärt werden. Bei letzterem bist nicht nur du als Mann u. Frau betroffen, sondern auch Eltern, Geschwister, Verwandte oder deine Kinder. Da finde ich es nur fair, auch an diese zu denken.

Social Media